Fahrtkostenerstattung für ambulante OP im anderen Bundesland

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Landgöre
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Fahrtkostenerstattung für ambulante OP im anderen Bundesland

Beitrag von Landgöre » 06.09.2010, 09:16

Guten Morgen,

ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Erstmal ist es toll zu wissen, das es so ein Forum gibt wo man die Möglichkeit hat, sich zu informieren..

Ich fang einfach mal an:
Ich leide seit 10 Jahren an Akne Inversa, festgestellt im März diesen Jahres.
Ich lebe in Schleswig Holstein und es gibt hier leider kein Arzt der sich wirklich mit Akne Inversa auskennt. Zwar wurde ich in den vergangenen Jahren mehrmals operiert, aber die Entzündungen treten weiter auf.

Durch ein Selbsthilfe-Forum, bin ich auf eine Ärztin gestossen, die in Sachsen-Anhalt ansässig ist. Ich bin letzte Woche die 550 km dort hingefahren und habe mich vorgestellt. Die Ärztin untersuchte mich und stellte erneuerte Entzündungen und Fistelgänge fest die unbedingt in einer etwas großflächigen OP entfernt werden müssen. Da die Ärztin leider keine Belegbetten hat, wird die OP ambulant durchgeführt. Ich würde einen Tag vorher anreisen wegen Narkosegespräch, den nächsten Tag zur OP und einen weiteren Tag für die Nachsorge.

Nun ist es so, dass meine KK ( Dräger & Hanse BKK ) nur Fahrtkosten erstatten wenn es sich um die beiden nächstgelegenen KKH handelt. Nun ist es in meinem Fall nicht so.

Laut KK benötige ich eine Art "Bescheinigung" das nur die Ärztin mich ambulant operieren kann und sie brauchen eine ärztliche Verordnung meines Hausarztes. Ich habe eben mit der Ärztin telefoniert und die meinte es wäre sehr schwer zu bescheinigen das sie die einzigste Ärztin sei, da ich mich schon im ständtischen KKH vor Ort hab operieren lassen!

Ich solle den Fahrtkosten-Antrag VOR der OP ( geplant für Ende Oktober ) stellen.

Meine Frage hat jemand Erfahrungen mit OP´s ausserhalb des Bundeslandes in dem er lebt und wieviel Hoffnung kann ich mir bzgl. Erstattung machen?

VG
Sarah

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.09.2010, 09:28

Hallo,
das ist keine Frage des Bundeslandes - grundsätzlich erstatten die Kassen auch die Fahrkosten zu einer ambulanten Op., allerdings gilt auch hier die Vorgabe dass die Fahrkosten nur bis zur, vom Wohnort des Versicherten aus gesehen, nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit gezahlt werden.
Dies bedeutet in dem hier geschilderten Fall, wenn es medizinisch tatsächlich keine nähergelegene Möglichkeit gibt, dann zahlt die Kasse auch die Fahrkosten, nur meistens ist das die Ausnahme.
Gruss
Czauderna

Landgöre
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Beitrag von Landgöre » 06.09.2010, 09:33

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Ok, dann sollte ich einfach auf gut Glück den Antrag stellen!?
Sollte ich vielleicht noch selbst was hinzufügen, also meiner Erklärung und meinen Wunsch und muss ich Angst haben, dass man mir die komplette Behandlung da unten verweigert?

VG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.09.2010, 10:17

Landgöre hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Ok, dann sollte ich einfach auf gut Glück den Antrag stellen!?
Sollte ich vielleicht noch selbst was hinzufügen, also meiner Erklärung und meinen Wunsch und muss ich Angst haben, dass man mir die komplette Behandlung da unten verweigert?

VG
Hallo,
das dann die Behandlung, also die Op. als solches abgelehnt wird, das wird eher nicht der Fall sein, schliesslich haben wir ja noch immer die freie Arztwahl - da würde ich mir keine Gedanken machen, nur das mit den Fahrkosten, das wird wahrscheinlich nicht hinauen - trotzdem nachfragen - vielleicht geht ja etwas wenn zum Beispiel in Wohnortnähe nur stationär behandelt werden kann, was wesentlöich teurer sein könnte oder wenn es unzumutabre Wartezeiten gäbe.
Gruss
Czauderna

Landgöre
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Beitrag von Landgöre » 06.09.2010, 11:40

So ist es in der Tat, solch eine Operation wäre nur mit stationärer Aufnahme, zumindest hier, möglich! Zum andern, habe ich bisher immer sekundäre (offene) Wundheilung gehabt, sprich eine Wundheilung dauerte bis zu 12 Wochen, die Ärztin wendet die primäre Wundheilung kann und somit wäre die Wundheilung nach ca. 2-3 Wochen abgeschlossen!

Ich werde mir die Zeit nehmen und den Antrag sowie ein paar "persönliche" Worte an die KK richten, vielleicht hilft es ja.

Ich meine es werden dadurch Kosten gespart! Sollte doch eigentlich gut sein, oder!?

Nun ja mal abwarten, trotzdem vielen Dank!

VG
Sarah

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