Hallöchen Zusammen...
kann mir jemand erklären, wieso manche Krankenkassen Naturheilverfahren bzw. Homöopathie bezuschussen oder ganz bezahlen (siehe oben genanntes Mittelchen) und bei anderen bekommt man die Auskunft 'ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und darf nicht bezahlt werden'
Nehme mal an es gibt auch dafür eine Gesetzesgrundlage - hat die zufällig jemand parat?
Greez
Homöopathie (besonders Globuli, etc.) erstattungsfähig?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 06.10.2009, 21:14
Hallo,
also ich kenne es aus meiner Praxis so - es gibt Vertragsärzte die sich mit Naturheilverfahren beschäftigen und deshlab im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch entsprechende Kassenverordnungen ausstellen.
Ob dazu Globuli zählt, das weiss ich allerdings nicht. Es gibt auch kasseneigene Kliniken (Reha-Einrichtungen), die sich auf Naturheilverfahren spezialisiert haben.
Gruß
Czauderna
also ich kenne es aus meiner Praxis so - es gibt Vertragsärzte die sich mit Naturheilverfahren beschäftigen und deshlab im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch entsprechende Kassenverordnungen ausstellen.
Ob dazu Globuli zählt, das weiss ich allerdings nicht. Es gibt auch kasseneigene Kliniken (Reha-Einrichtungen), die sich auf Naturheilverfahren spezialisiert haben.
Gruß
Czauderna
Ich kenne das Beispiel mit Globuli nicht aus der Praxis.
Die Übernahme von Arzneimitteln ist § 31, 34ff SGB V und in den Arzneimittelrichtlinien geregelt.
Eine Möglichkeit der Übernahme von Globuli findet sich hierbei nicht bzw. gibt es den behandelnden Ärzten keine Möglichkeit eine Verordnung zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse auszustellen.
Die Übernahme von explizit homöopathischen (nicht Naturheilverfahren)ärztlichen Leistungen kann durch einen IV-Vertrag geregelt werden. Dieser beeinhaltet keine Arzneimittel.
Erstattungsmöglichkeiten für derartige Arzneimittel (sofern in den Arzneimittelrichtlinien keine Ausnahmen aufgeführt) gibt es nur in entsprechenden Wahltarifen. Fraglich ist ob sich das rechnet...
Die Übernahme von Arzneimitteln ist § 31, 34ff SGB V und in den Arzneimittelrichtlinien geregelt.
Eine Möglichkeit der Übernahme von Globuli findet sich hierbei nicht bzw. gibt es den behandelnden Ärzten keine Möglichkeit eine Verordnung zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse auszustellen.
Die Übernahme von explizit homöopathischen (nicht Naturheilverfahren)ärztlichen Leistungen kann durch einen IV-Vertrag geregelt werden. Dieser beeinhaltet keine Arzneimittel.
Erstattungsmöglichkeiten für derartige Arzneimittel (sofern in den Arzneimittelrichtlinien keine Ausnahmen aufgeführt) gibt es nur in entsprechenden Wahltarifen. Fraglich ist ob sich das rechnet...
Hallo,
hier sind zwei Möglichkeiten denkbar:
- die KK kooperiert mit einer privaten Zusatzversicherung und die Erstattung erfolgt durch die Zusatzversicherung (manchmal nicht eindeutig erkennbar, wenn beispielsweise die Rechnungen bei der KK abgegeben werden und von dort weitergeleitet werden).
- die KK hat einen Wahltarif mit Extra-Beitragszahlung eingeführt.
§ 53 Abs. 5 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__53.html
Gruß
RHW
hier sind zwei Möglichkeiten denkbar:
- die KK kooperiert mit einer privaten Zusatzversicherung und die Erstattung erfolgt durch die Zusatzversicherung (manchmal nicht eindeutig erkennbar, wenn beispielsweise die Rechnungen bei der KK abgegeben werden und von dort weitergeleitet werden).
- die KK hat einen Wahltarif mit Extra-Beitragszahlung eingeführt.
§ 53 Abs. 5 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__53.html
Gruß
RHW
Also mit Paragraphen kann ich dir leider nicht zur Seite stehen^^, hat die Vorredner/in ja bereits gemacht. Aber vielleicht findest du in diesem Artikel (http://www.geldsparen.de/sparen/Gesundh ... eisten.php) die ein oder andere Antwort auf deine Fragen bezüglich Naturmedizin+Krankenkasse...
Lg, Vutra
Lg, Vutra