Kein Krankengeld,kein Alg1 kein garnix
Moderator: Czauderna
Kein Krankengeld,kein Alg1 kein garnix
Hallo zusammen
Im folgenden eine kurze Zusammenfassung meines Problems.
Nachdem ich zum 08.03.10 eine Reha begann wurde ich vom behandelnden Arzt zum Ende der Reha, am 01.04.10 für "sofort arbeitsfähig" befundet, ich verspürte aber noch keine Besserung. Die Reha wurde von der Rentenkasse getragen. Ich sah mich jedoch noch nicht in der Lage meine Arbeit wieder aufzunehmen, woraufhin ich mich mit der Bitte um Hilfe an die AOK Rheinland Pfalz gewendet hatte. Dort wurde in meinem Beisein mit meinem Arbeitgeber telefonisch festgestellt, dass dieser keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich habe.
Daraufhin wurde mir von der AOK gesagt, ich müsse meine Arbeit auf ärztlichen Rat aufgeben, da man mir ansonsten keine Leistungen bewilligen könne.
Im folgenden habe ich alle Forderungen der AOK erfüllt, mit dem Ergebnis, dass ich jetzt Arbeitslos, allerdings weiterhin arbeitsunfähig bin und ich weder von der AOK noch von der Agentur für Arbeit Leistungen erhalte. Ich bin also seit dem 20.05.10 ohne Einkommen.
Mir wurde in den letzten 3 Wochen 2x versprochen zumindest ein teil würde angewiesen ,passiert ist jedoch nichts.
Bin Mitglied im VDK, dieser konnte mir bisher auch nicht weiterhelfen.
Für weitere detailliertere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hat jemand dieselben oder ähnliche erfahrungen gemacht?
Im folgenden eine kurze Zusammenfassung meines Problems.
Nachdem ich zum 08.03.10 eine Reha begann wurde ich vom behandelnden Arzt zum Ende der Reha, am 01.04.10 für "sofort arbeitsfähig" befundet, ich verspürte aber noch keine Besserung. Die Reha wurde von der Rentenkasse getragen. Ich sah mich jedoch noch nicht in der Lage meine Arbeit wieder aufzunehmen, woraufhin ich mich mit der Bitte um Hilfe an die AOK Rheinland Pfalz gewendet hatte. Dort wurde in meinem Beisein mit meinem Arbeitgeber telefonisch festgestellt, dass dieser keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich habe.
Daraufhin wurde mir von der AOK gesagt, ich müsse meine Arbeit auf ärztlichen Rat aufgeben, da man mir ansonsten keine Leistungen bewilligen könne.
Im folgenden habe ich alle Forderungen der AOK erfüllt, mit dem Ergebnis, dass ich jetzt Arbeitslos, allerdings weiterhin arbeitsunfähig bin und ich weder von der AOK noch von der Agentur für Arbeit Leistungen erhalte. Ich bin also seit dem 20.05.10 ohne Einkommen.
Mir wurde in den letzten 3 Wochen 2x versprochen zumindest ein teil würde angewiesen ,passiert ist jedoch nichts.
Bin Mitglied im VDK, dieser konnte mir bisher auch nicht weiterhelfen.
Für weitere detailliertere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hat jemand dieselben oder ähnliche erfahrungen gemacht?
Hallo,
vorab noch einige Nachfragen:
- Endete die Reha am 01.04.?
- Wann wurde nach der Reha eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt? Erst- oder Folgebescheinigung? Welches Beginndatum wurde eingetragen?
- Wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Von wem zu wann?
- Welche Form der Krankenversicherung besteht aktuell? Familienversicherung? Seit wann?
Gruß
RHW
vorab noch einige Nachfragen:
- Endete die Reha am 01.04.?
- Wann wurde nach der Reha eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt? Erst- oder Folgebescheinigung? Welches Beginndatum wurde eingetragen?
- Wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Von wem zu wann?
- Welche Form der Krankenversicherung besteht aktuell? Familienversicherung? Seit wann?
Gruß
RHW
Hallo!
Ja die Reha endete am 01.04
War dann sofort bei der Aok um dort zu fragen wie ich weiter verfahren soll?
Dort fand dann besagtes gespräch mit dem arbeitgeber statt und man verblieb dann so das Ich erstmal noch eine Woche urlaub machen solle ,da die Krankenkasse wie gesagt keine weiteren krankmeldungen mehr akzeptieren würde.
Es sollte dann seitens der Firma ein Aufhebungsvertrag vorbereitet werden zum 31.05.10 um allen urlaub und überstunden abzufeiern und alle fristen einzuhalten.Eine rückkehr auf meinen Arbeitsplatz stand ohnehin ausser frage da ich meine tätigkeit nicht mehr ausführen kann.
Bin dann am 09.09.10 zu meinem arzt um mir diese Bescheinigung zu holen damit ich keine Sperre bekomme wegen selbstverschuldeten verlusts des Arbeitsplatzes.Als ich ihm dann alles erzählte sagte er das es so nicht ginge und er mich wieder bis über meine Kündigung hinaus Krank schreiben werde.da er dieses spiel der Aok mich aus dem Krankengeld bezug zu drücken nicht mitmachen würde! Hab das damals nicht verstanden! jetzt leider ja!
welche Form Krankenversichert? also ich bin Single ohne Kinder.
Ist bischen viel geworden sorry^^
Danke im Vorraus
Mannix
Ja die Reha endete am 01.04
War dann sofort bei der Aok um dort zu fragen wie ich weiter verfahren soll?
Dort fand dann besagtes gespräch mit dem arbeitgeber statt und man verblieb dann so das Ich erstmal noch eine Woche urlaub machen solle ,da die Krankenkasse wie gesagt keine weiteren krankmeldungen mehr akzeptieren würde.
Es sollte dann seitens der Firma ein Aufhebungsvertrag vorbereitet werden zum 31.05.10 um allen urlaub und überstunden abzufeiern und alle fristen einzuhalten.Eine rückkehr auf meinen Arbeitsplatz stand ohnehin ausser frage da ich meine tätigkeit nicht mehr ausführen kann.
Bin dann am 09.09.10 zu meinem arzt um mir diese Bescheinigung zu holen damit ich keine Sperre bekomme wegen selbstverschuldeten verlusts des Arbeitsplatzes.Als ich ihm dann alles erzählte sagte er das es so nicht ginge und er mich wieder bis über meine Kündigung hinaus Krank schreiben werde.da er dieses spiel der Aok mich aus dem Krankengeld bezug zu drücken nicht mitmachen würde! Hab das damals nicht verstanden! jetzt leider ja!
welche Form Krankenversichert? also ich bin Single ohne Kinder.
Ist bischen viel geworden sorry^^
Danke im Vorraus
Mannix
Hallo,
das ist wirklich eine schwierige Situation!
Ich persönlich würde versuchen, von der Krankenkasse einen Auszahlschein zu bekommen (oder noch Exemplar zu Hause?). Den vom Arzt ausfüllen lassen und dann persönlich in schriftlicher Form bei der Kasse Krankengeld ab 01.06. beantragen und einen schriftlichen Bescheid mit rechtlicher Begründung verlangen. Ggf. auch Zeugen bzw. Beistand mitnehmen. Manchmal hilft auch der Punkt "Vorgesetzter" (oder das Wort "Aufsichtsbehörde" zu benutzen).
Ggf. helfen diese Links:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... kasse.html
oder
http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_11682 ... __nnn=true
Bevor es finanziell eng wird, ggf. Antrag auf Grundsicherung bei der Arge oder beim Sozialamt stellen (ärztliches Gutachten der Arbeitsagentur mitnehmen). Die Stelle wird dann ein "Verbündeter", weil sie das Geld (auch) von der Kasse zurückhaben möchte.
Das sind die Möglichkeiten, die ich sehe. Es wird wahrscheinlich ein mühsamerer Weg werden.
Oder sieht jemand anderes bessere Ansätze?
Viel Erfolg, mannix74!
Gruß
RHW
das ist wirklich eine schwierige Situation!
Ich persönlich würde versuchen, von der Krankenkasse einen Auszahlschein zu bekommen (oder noch Exemplar zu Hause?). Den vom Arzt ausfüllen lassen und dann persönlich in schriftlicher Form bei der Kasse Krankengeld ab 01.06. beantragen und einen schriftlichen Bescheid mit rechtlicher Begründung verlangen. Ggf. auch Zeugen bzw. Beistand mitnehmen. Manchmal hilft auch der Punkt "Vorgesetzter" (oder das Wort "Aufsichtsbehörde" zu benutzen).
Ggf. helfen diese Links:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... kasse.html
oder
http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_11682 ... __nnn=true
Bevor es finanziell eng wird, ggf. Antrag auf Grundsicherung bei der Arge oder beim Sozialamt stellen (ärztliches Gutachten der Arbeitsagentur mitnehmen). Die Stelle wird dann ein "Verbündeter", weil sie das Geld (auch) von der Kasse zurückhaben möchte.
Das sind die Möglichkeiten, die ich sehe. Es wird wahrscheinlich ein mühsamerer Weg werden.
Oder sieht jemand anderes bessere Ansätze?
Viel Erfolg, mannix74!
Gruß
RHW
vielen Dank für die links.
werde ich auf jedenfall wahrnehmen.
Bin wie gesagt beim VDK und als reaktion auf den Auszahlschein bekam ich ein schreiben vom MDK in dem ich rückwirkend zum Beginn der Arbeislosigkeit für voll erwerbsfähig befundet wurde!
Und nein! ich war da bei keinem Arzt ,man beruft sich auf den Reha entlassungs Bericht den ich ja schon durch den VDK widerspruch eingelegt habe!
Grundsicherung bekomme ich keine da ich eine Eigentumswohnung besitze
Wird langsam Finanziell eng!
Hoffe ich finde hier gleiche oder ähnliche Fälle damit die AOK nichtmehr damit Argummentieren kann ich sei ein schwieriger Einzelfall?
Also wenn jemand wen kennt ruhig mir schreiben!
Danke im vorraus!
Mannix
werde ich auf jedenfall wahrnehmen.
Bin wie gesagt beim VDK und als reaktion auf den Auszahlschein bekam ich ein schreiben vom MDK in dem ich rückwirkend zum Beginn der Arbeislosigkeit für voll erwerbsfähig befundet wurde!
Und nein! ich war da bei keinem Arzt ,man beruft sich auf den Reha entlassungs Bericht den ich ja schon durch den VDK widerspruch eingelegt habe!
Grundsicherung bekomme ich keine da ich eine Eigentumswohnung besitze
Wird langsam Finanziell eng!
Hoffe ich finde hier gleiche oder ähnliche Fälle damit die AOK nichtmehr damit Argummentieren kann ich sei ein schwieriger Einzelfall?
Also wenn jemand wen kennt ruhig mir schreiben!
Danke im vorraus!
Mannix
Hab ich das jetzt richtig verstanden.Mannix74 hat geschrieben:Hallo!
Ja die Reha endete am 01.04
War dann sofort bei der Aok um dort zu fragen wie ich weiter verfahren soll?
Dort fand dann besagtes gespräch mit dem arbeitgeber
Im Beisein des Arbeitgebers fand ein Gespräch in den Räumen der Krankenkasse statt.
Ich denke mal das dieses Gespräch zeitnah nach dem 01.04.2010 stattfand
Da kam dann von den MA der Kasse die Beratung
Aufhebungsvertrag zum 31.05.2010 und bis dato Überbrückung durch Urlaub und Überstunden.
ja das ist doch mal was.Mannix74 hat geschrieben:Hallo Bully!
Ja genau! Der Personalchef war per Telefonkonferenz dabei,wäre so üblich sagte man mir?
Deine Kasse hat eine Beratungspflicht, (§§ 13-15 SGB I)
in Deinem Fall nur zum Thema Krankengeld / dauer und Höhe
aber nicht das Du Deinen Job kündigen sollst,hier wollte man wohl offensichtlich die Zahlung von Krankengeld vermeiden
ferner ist Sie verpflichtet, darauf hinzuwirken,das Du entsprechende Anträge bezügl. Krankengeld stellen kannst (§ 16 Abs. 3 SGB I)
Da Du ja eindeutig falsch und unvollständig beraten wurdest und Dir dadurch Nachteile entstanden sind,ist die AOK zur Korrektur verpflichtet.
nennt sich sozialrechtliche Herstellungsanspruch.
Du kannst gegen die falsche Beratung vorgehen, da es ja nachzuweisen ist, ( dank des Personalchefs )dass hier die Beratungspflicht verletzt wurde und Dir daraus ein Nachteil entstanden ist. (BSG 29.10.2002 - B 4 RA 6/02a)
was kannst Du machen,
klar noch einmal mit Deiner AOK reden, ( Zeugen mitnehmen )sage Ihnen klipp u.klar das Sie in der Beratung Ihre Kompetenzen überschritten haben, weise auf den Zeugen ( Personalchef )hin und sollte Dir wegen der hervorragenden Beratung die man Dir seitens der AOK bot,ein finanzieller Schaden entstanden sein, so mache auch diesen geltend. ( den müssen Sie ersetzen )
auch das
das Du am 25 Juni von einem Vertragsarzt der Arbeitsagentur vorerst bis 31.12.10 zu 100% erwerbsunfähig befundet wurdest!
Du hast aber einen Anspruch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens achtundsiebzig Wochen ( § 48 SGB V )
was ist denn, wenn Du nach den achtundsiebzig Wochen Deinen Job eventuell wieder ausüben könntest, den Du ja leider auf Anraten der AOK gekündigt hast.
wenn dieser Weg nicht zum Erfolg führt
würde ich mehrgleisig fahren
a) den Vorschlag von @RHW
b) Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht auf sozialrechtlichen Herstellungsanspruch stellen
C) Schreiben zur Aufsichtsbehörde
d) falls entstanden Schadenersatsansprüche zivilrechtlich einklagen
ach schreib doch mal per PN welche AOK es ist, wenn ich richtig liege,
nenn ich Dir einen Ansprechpartner bei der Aufsichtsbehörde
vielen Dank für die Antwort!
Gespräch mit der AOK wird nicht gehn!
Beim letzten Telefonat hab ich den AOK Mitarbeiter gebeten das Gespräch aufzeichnen zu dürfen,da wurde dann aufgelegt und seitdem findet Kommunikation nur noch über den VDK statt^^
Denkt ihr ein Schreiben an den Bürgerbeauftragten bringt was?
gruß
Mannix
Gespräch mit der AOK wird nicht gehn!
Beim letzten Telefonat hab ich den AOK Mitarbeiter gebeten das Gespräch aufzeichnen zu dürfen,da wurde dann aufgelegt und seitdem findet Kommunikation nur noch über den VDK statt^^
Denkt ihr ein Schreiben an den Bürgerbeauftragten bringt was?
gruß
Mannix
mMn bringt da nur eines noch etwas..zum Amtsgericht gehen, Beratungshilfeschein holen und ab damit zum Fachanwalt f. Sozialrecht..Wichtig ist, das es ein Fachanwalt f. Sozialrecht ist..
Stelle einen Antrag bei Gericht (Dein Anwalt kann das auch tun), auf eine einstweilige richterliche Verfügung wegen Bedrohung Deiner Existenz (dringlichkeit beachten)
Der Richter wird damit eine Anordnung treffen wer Dir erstmal Geld bezahlt--bis zur endgültigen Klärung der Sachlage..
Ist doch eine echte Sauerrei was die da mit Dir veranstaltet haben..
Ich würde mal drüber nachdenken, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen..
AfA muss Dir in diesem Fall nach § 125 ( Nahtlosigkeitsregelung) ALG 1 zahlen..
Viel Glück und starke Nerven
wünscht Dir gretl
Stelle einen Antrag bei Gericht (Dein Anwalt kann das auch tun), auf eine einstweilige richterliche Verfügung wegen Bedrohung Deiner Existenz (dringlichkeit beachten)
Der Richter wird damit eine Anordnung treffen wer Dir erstmal Geld bezahlt--bis zur endgültigen Klärung der Sachlage..
Ist doch eine echte Sauerrei was die da mit Dir veranstaltet haben..
Ich würde mal drüber nachdenken, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen..
AfA muss Dir in diesem Fall nach § 125 ( Nahtlosigkeitsregelung) ALG 1 zahlen..
Viel Glück und starke Nerven
wünscht Dir gretl
ist ok..um so besser wenn für Dich wenn Du noch arbeiten kannst..
Sei froh drum..
Es hat nichts mit mies zu tun, wenn man durch starke gesundheitl. Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann..
Finde ich nicht gut, wie Du auf einen gut gemeinten Rat reagierst!
Niemand von uns hier weiß wie Dein Gesundheitszustand ist, wir können nur Vermutungen anstellen..aber wenn Du keinen Rat haben willst..auch gut..
Dann ignoriere einfach mein Schreiben..
Sei froh drum..
Es hat nichts mit mies zu tun, wenn man durch starke gesundheitl. Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann..
Finde ich nicht gut, wie Du auf einen gut gemeinten Rat reagierst!
Niemand von uns hier weiß wie Dein Gesundheitszustand ist, wir können nur Vermutungen anstellen..aber wenn Du keinen Rat haben willst..auch gut..
Dann ignoriere einfach mein Schreiben..
Dann gehst Du davon aus, das Du deinen Beruf irgendwann wieder ausüben kannst, oder kommt eine Umschulung in BetrachtMannix74 hat geschrieben:
Also ich bin 36 jahre alt und werde Definitiv keinen Antrag auf Rente in irgendeiner Form stellen!
Da käme ich mir echt mies vor
und wie bist Du jetzt KK versichert
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Mannix74 hat geschrieben: vom behandelnden Arzt zum Ende der Reha, am 01.04.10 für "sofort arbeitsfähig" befundet,
Mannix74 hat geschrieben:ich nochmal
Hatte noch vergessen das ich am 25 Juni von einem Vertragsarzt der Arbeitsagentur vorerst bis 31.12.10 zu 100% erwerbsunfähig Befundet wurde!
Dachte das wäre noch wichtig?
Mannix74 hat geschrieben: bekam ich ein schreiben vom MDK in dem ich rückwirkend zum Beginn der Arbeislosigkeit für voll erwerbsfähig befundet wurde!
Ja, wat denn nu? Ich habe ja schon abweichende Gutachten erlebt, aber so krass ist mir das bisher nicht untergekommen. Jedoch stelle ich mir die Frage, was DU eigentlich willst. Entweder du bist arbeitsfähig - dann steht dir kein Krankengeld zu. Oder du bist nicht arbeitsfähig und deine Erwerbsfähigkeit kann nicht wiederhergestellt werden - dann ist unabhängig vom Alter die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (auf Zeit) zu prüfen.Mannix74 hat geschrieben:Also ich bin 36 jahre alt und werde Definitiv keinen Antrag auf Rente in irgendeiner Form stellen!
Rückwirkend betrachtet war der Aufhebungsvertrag bestimmt ein Fehler. Aber dass der Arzt einfach weiter krankgeschrieben hat (gegen das Gutachten des Rentenversicherungsträgers nach Ende der Reha!), hat die Situation jedoch extrem verschlechtert. War der VdK eigentlich von Anfang an involviert? Und wie sieht es mit dem Widerspruch gegen den Reha-Entlassungsbericht aus?