seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hucky
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Beitrag von Hucky » 27.08.2010, 12:23

@ krümel2007
Zum Schluss ist wie Bully geschrieben hat es jedes mal eine indiviuelle Ermessensentscheidung der jew. KK. Sicher werden die internen Reglungen dazu abweichen, sich aber zum Schluss sehr ähneln.

@Bully
Das mit den Zinsen sehe ich genauso. 5% über dem Basiszinsatz (also Verzugszinsen nach BGB) sind i.O. und angemessen. Natürlich ziehen alle KKs an die Reglung zu den SZ heran, obwohl SZ und Zinsen rechtlich betrachtet ja nicht das gleiche sind. Es ist also eine Frage der Zeit bis diese Regelung gekippt wird.

@Bjoern81
Seh ich weiterhin so wie du. Insbesondere das mit den Gerichten.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 27.08.2010, 23:02

@bjoern81
Ich versteck mich zu sehr hinter dem Gesetz..natürlich. Das sind die nunmal die Handlungsvorgaben. Verlange ich in diesem Punkt eine genauere Definition des Gesetzgeber? Ja, das möchte ich dir sagen.
Sorry, Du hast den falschen Job.

Als Sofa sollte man - meines Erachtens - auch lernen, wie man mit Gesetzen umgeht. Es muss nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt werden. Das ist völliger Schwachsinn. Dann sind die Gesetze noch komplizierter und umfangreicher als sie eh schon sind.

Ich finde es hier sehr gut, dass sich viele Sofa´s an der Diskussion beteiligen.

Meine persönliche Einschätzung, mit der derzetigen Einstellung, werdet ihr nicht oben bleiben. Aber jenes ist nur meine Einschätzung.

Wenn ihr es so streng auslegt, dann habt ihr die Norm - den Beitrag zu ermäßigen - fast schon den Boden entzogen. Sie wäre fast überflüssig.

Das ist nicht meine Einschätzung, sondern eine Einschätzung eines LSG´s




http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... &sensitive

...Für eine "unverschuldete" iSd § 186 Abs 11 Satz 4 SGB V bzw "nicht zu vertretende" (§ 17 Abs 6 Satz 1 der Satzung der Antragsgegnerin) Unterlassung der Anzeige der Pflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V genügt einfache Fahrlässigkeit.

Aha, es reicht also nur die einfache und nicht wie sonst in den SGB´s die grobe Fahrlässigkeit.


In Rechtsprechung und Schrifttum nicht eindeutig geklärt ist jedoch, welche Maßstäbe hieran anzulegen sind. In der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.3.2007 (GKV WSG, BT Drucks 16/3100 Seite 159) heißt es hierzu: "Durch Satz 4 der Neuregelung soll vermieden werden, dass diese Nachzahlungspflicht bei unverschuldet verspäteter Anzeige zu unbilligen Härten für die Betroffenen führt. Eine Ermäßigung oder Nichterhebung der nachzuentrichtenden Beiträge wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keine Leistungen oder nur Leistungen in geringem Umfang in Anspruch genommen haben."

Ob, wie das SG meint, wegen des Grundsatzes der formellen Publizität von Gesetzen (vgl BSG 8.2.2007 B 7a AL 22/06 R Rn 22) bereits die bloße Unkenntnis der Meldepflicht generell jedenfalls wenn die Krankenkasse ihre Beratungspflicht nicht verletzt hat (vgl BSG aaO) ein Verschulden des Versicherungspflichtigen begründet, ist zweifelhaft


Aha, im Schnellverfahren hat man schon das offensichtlich schlagkräftige Argument der Kasse sofort in Frage gestellt.

Eine dergestalt eingeschränkte Anwendung des § 186 Abs 11 Satz 4 SGB V würde der Vorschrift weitgehend ihren Anwendungsbereich nehmen.

Jawoll, man hat es sofort erkannt. Der gesetzgeberische Auftrag zu ermäßigen, wäre dann fast überflüssig.

Ob ausgehend von einer Beurteilung des Verschuldens nach zusätzlichen individuellen Maßstäben (Beruf; Bildungsstand oÄ) bei der Antragstellerin von unverschuldeter Unkenntnis auszugehen wäre, lässt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend beurteilen, sodass die Entscheidung über eine einstweilige Anordnung von einer Interessenabwägung abhängt (dazu unten 7.).

Also treibt es man schön weiter vor die Sozialgerichte, weil man offensichtlich nicht bereit ist individuell im Einzelfall zu entscheiden. Man braucht alles schwarz auf weiss und eindeutig bestätigt.

@Heinrich
Die Menschen kamen nach dem 01.04.2007 in die Schalterhalle rein.
Sie wurden aufgeklärt, dass es jetzt eine Pflichtversicherung gibt und wieder die Möglichkeit der Mitgliedschaft gegeben ist.
Frage: Wie hoch ist denn der Beitrag ?
Antwort: 140 EUR (nehmen wir hier mal den Mindestbeitrag an)

Reaktion des Fragestellers: fluchtartiges Verlassen der Schalterhalle
Dies ist nicht nur einmal passiert (das Wort fluchtartig habe ich etwas übertrieben)

Was ich damit sagen will. Die allermeisten wissen Bescheid.
Dann dokumentiere doch einfach die Vorsprache, bzw. bestätige es noch einmal schriftlich dem Kunden. Sage ihm klar und deutlich, dass das Problem der Kralle nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben ist.

Aus meiner Praxis kann ich Dir berichten, dass ich in den letzten Monaten sehr viele Fälle hiervon gehabt habe. Durch eine vernünftige Beratung und Aufklärung (Problem nicht aufgehoben sondern aufgeschoben) habe ich es fast immer geschafft, dass die Kunden einsichtig geworden sind.

Liebe Sofa´s beachtet immer, dass ihr menschliche Schicksale vor euch habt. Es sind fast immer Personen, die am Rande bzw. unterhalb des Existenzminimums leben. Sie wollen und brauchen eine Absicherung im Krankheitsfall; dies war sogar Wille des GKV-WSG.

Wenn ihr natürlich sofort mit dem Nachzahlungsanspruch (ohne Ermäßigung) um die Ecke kommt, vergrault bzw. wimmelt ihr die Kunden ab. Ich habe dort schon die dollsten Dinge erlebt; wie bspw.

Zitat:
Begleichen sie erst einmal die Nachzahlung bzw. zahlen Sie erst einmal 2 Monatsbeiträge, dann können wir sie aufnehmen


Könnt ihr mir verraten, was das soll?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.08.2010, 13:27

Hallo Rossi,
du musst uns Sofas hier nun wirklich keine Moralpredigten halten von wegen dass vor uns Leute mit Schicksalen sitzen.
Ich nehme mal an, dass auch du, ausser deinen vortrefflichen Gesetzes- und Urteilskenntnissen auch Erfahrung im Umgang mit menschlischen Schicksalen hattest oder sogar auch noch hast. Die von dir betreuten Menschen müssen wahrhaft glücklich mit all deinen Entscheidungen sein, berücksichtigen sie doch auch immer das persönliche Schicksal, oder ??
Du hast dir hier eine tolle Basis geschaffen um deinen "Feldzug"
gegen die "bösen" Kassen und vor allen Dingen gegen dort tätigen Mitarbeiter zu führen. In grossen Teilen deiner Ratschläge an die Fragenden läuft es immer darauf hinaus, dass die "bösen" Kassen und dort deine speziellen Freunde, die "Sofas" entweder aus Ignoranz oder sonstigen niederen Trieben die Versicherten falsch beraten oder falsche Entscheidungen treffen.
Ich kann zwar wie immer nur für mich selbst schreiben, aber ich denke, jemand, der beruflich mit dieser Thematik zu tun hat und sich hier engagiert ist mit Sicherheit keiner, der nur mit §§ vor den Augen rumläuft sondern auch in erster Linie den Menschen und sein Schicksal sieht - das lasse ich mir nicht absprechen, auch nicht, wenn ich trotzdem hier die Auffassung vertrete, dass wir als Kasse die gesetzlichen Regelungen befolgen müssen, auch wenn sie noch so bescheuert sein sollten. Das es zu Gesetzen auch unterschiedliche Auslegungen geben kann und im Streitverfahren auch unterscvhiedliche Urteile (je nach Instanz und ggf. auch Einzelfall), das steht wohl zweifelsfrei fest, ändert aber auch nix an dem von mit beschriebenen Umstand.
Mein Kernsatz dieses Beitrages steht am Anfang !!.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 28.08.2010, 15:09

Na ja Günther
Du hast dir hier eine tolle Basis geschaffen um deinen "Feldzug"
gegen die "bösen" Kassen und vor allen Dingen gegen dort tätigen Mitarbeiter zu führen. In grossen Teilen deiner Ratschläge an die Fragenden läuft es immer darauf hinaus, dass die "bösen" Kassen und dort deine speziellen Freunde, die "Sofas" entweder aus Ignoranz oder sonstigen niederen Trieben die Versicherten falsch beraten oder falsche Entscheidungen treffen.
Von bösen Kassen war hier nicht die Rede.

Lieder ist die Abwehrhaltungen der Kassen in der letzten Zeit immer mehr gestiegen. Warum das so ist, weiss ich nicht.

Dies ist auch einer der Gründe, dass ich mich sogar beruflich verändert habe. Mein Aufgabengebiet ist es unter anderem, speziell genau diese Abwehrhaltungen bei mir im Kreisgebiet abzuwenden.

Und glaube mir eins, ich erlebe teilweise super Dinger!

Ich will und möchte hier niemanden etwas unterstellen.

Gast

Beitrag von Gast » 28.08.2010, 15:50

@Rossi

Mit der Vorgehensweise jedem KK-Mitarbeiter die (nicht existenten) Möglichkeiten zuzusprechen, die du hier immer so schön süffisant schilderst und gleichzeitig jegliche Menschlichkeit, Mitgefühl und Kompetenz (und die Eignung) absprichst, unterstellst du natürlich nichts. Woher auch...

Ich kann nur von meiner Warte aus schildern -glaube allerdings, dass es hier vielen Kollegen genauso geht. Ich habe bereits viele Entscheidungen treffen müssen, die mir nicht gefielen aber für die es auch nach sorgfältiger Abwägung keine andere Alternative gab.

Und jetzt kommt der Hammer!!: Ich versuche jedesmal eine Möglichkeit zu finden für den Kunden zu entscheiden. Uii...wie unerwartet.

Auch ich sitze oft genug bei meinem Vorgesetzten und wir überlegen ob irgendwelche nutzbaren Chancen bestehen. Auch ich nehme so manchen Gesprächsverlauf mit einem unguten Gefühl mit nach Hause.

Das System krankt. Deines Erachtens liegt das nur an der mangelnden Kompetenz der Leute die die (teilweisen unausgegorenen und bescheuerten) Regeln transferieren müssen und natürlich locker alle Lücken mit Einzelfallentscheidungen füllen könnten.

Sorry aber deine Argumentationsweise ist haltlos, praxisfern und anmaßend.

Verbreite von mir aus weiterhin deine Stories über die Inkompetenz und Böswilligkeit des "Problemfeldes der Krankenkassen und deren Mitarbeiter".

Ich enthalte mich ab diesem Punkt der Diskussion (und werde sie auch nicht weiter verfolgen), da bei dieser Argumentationsweise das Niveau schon längst heulend unters Bett gekrabbelt ist.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 28.08.2010, 17:44

Wenn man nie als SB mit dieser Thematik im Alltag zu tun hat, dann erwarte ich nicht dass man insbesondere die Auffassung von Bjoern81, Czauderna und mir versteht. Bjoern81 hat es sehr schön beschrieben, wie es uns Leuten im Beitrags- und Versicherungsbereich (natürlich auch denen im Lstg.-bereich) geht. Manchmal gibt es einfach keine Alternative.
Von bösen Kassen war hier nicht die Rede.
Genau diesen Eindruck hinterlässt du aber hier. Ob du es willst oder nicht.

Das angesprochene Urteil kenne ich. Daher weise ich ja zumindest auf eine Stundung hin, auch wenn es in der Praxis mitunter selten sein wird. Ratenzahlung wird zumindest bei uns fast immer vereinbart.
Sorry, Du hast den falschen Job.
Sich anzumaßen, dass bjoern81 den falschen Job hat, nur weil er seiner Auffassung treu bleibt, finde ich nicht so toll. Da hilft auch kein sorry.
Als Sofa sollte man - meines Erachtens - auch lernen, wie man mit Gesetzen umgeht. Es muss nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt werden. Das ist völliger Schwachsinn. Dann sind die Gesetze noch komplizierter und umfangreicher als sie eh schon sind.
Da bin ich mit Dir einer Meinung.

Shayla
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Beitrag von Shayla » 28.08.2010, 18:13

krümel2007 hat geschrieben:viele mir bekannten Krankenkassen lehnen eine Stundung grundsätzlich ab, da sie sonst vom Schuldner Sicherheitsleistungen fordern müssen. und welcher Schuldner hat die schon.
Womit dem nach § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V-Versicherten automatisch die Säumniszuschläge rückwirkend auferlegt werden müssten, wenn er bei Fälligkeit der Beitragsschuld nicht zahlen kann.
Womit sich die Schulden auf eine Summe vervielfachen, die der Schuldner erst recht nicht mehr tragen kann.
Was für ein Irrsinn.

Zumindest müssten die Krankenkassen in rückwirkenden Beitragsbescheiden auf die Gefahr des Entstehens von Säumniszuschlägen hinweisen. Mit einer andernorts als Wucher unzulässigen Zuschlagslast rechnet kein normaler Mensch.

Die Begründung im GKV-WSG: "Zur Duchsetzung der Verpflichtung der Beitragszahlung ist die schuldhafte Nichtzahlung der Beiträge künftig mit einem höheren Säumniszuschlag zu versehen. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Einnahmeausfälle von der Versichertengemeinschaft auszugleichen sind. Die Sanktion durch Säumniszuschläge in Höhe von bisher einem Prozent ist nicht ausreichend."

So werden in Deutschland Gesetze gemacht ...


Bei § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V geht es natürlich nicht um Personen, die nach dem 1.4.07 in die Schalterhallen der Kassen kamen und aufgrund eigener Entscheidung von der Meldung absahen.

Laut einem Artikel im Wirtschaftsratgeber von rp-online wussten nur 18 Prozent der Deutschen genau, was sich durch die Gesundheitsreform ändert.
81 Prozent wussten dies nicht gemäß einer Umfrage des Forsa-Institutes.


Es ist erschreckend, wie teilweise vorurteilsbehaftet manche Krankenkassenmitarbeiter auf Anfragen von Nichtversicherten reagieren. Man hat den Eindruck, zunächst einmal wird generell Wissen unterstellt.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 28.08.2010, 18:13

Hallo zusammen,

ich kann eure aller Meinung nachvollziehen...die (vor allem aus der Praxis stammende) Verfahrensweise der Kassen-SBs und auch die von Rossi angeführte Rechtsauslegung.

Allerdings sehe ich einen "Fehler" im Gesetz:

auf der einen Seite sollen alle ab dem 01.04.2007 krankenversichert werden. Und als Druckmittel, die Mitglieder zur pünktlichen zu animieren, wurden die Säumniszuschläge kräftig erhöht (eine solche Höhe würde in der Privatwirtschaft wahrscheinlich als Wucher betrachtet werden). Und da es sich um eine Pflicht zur Versicherung handelt, müssen die Beiträge auch rückwirkend gezahlt werden.

andererseits wird eine Regelung eingeführt, wonach die Kasse die Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen kann, wenn der Versicherte den Beitritt aus Gründen, die er nicht verschuldet hat, nciht anzeigt.

§ 186 Abs. Satz 4 SGB V
Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.
ich denke, es ist an dem Gesetzgeber, näher zu definieren, was solche Gründe sind (in einer Gesetzesbegründung oder in einem Schreiben des Ministeriums)...sonst ist es Auslegungssache jeden Sofas bzw. zumindest jeder Kasse was Ungleichbehandlung fördert.

Es sollen weder ahnungslose Bürger geschröpft werden (die von der Regelung tatsächlich noch nichts wussten). Noch soll die Vorgehensweise, sich erst nach Eintritt eines Leistungsfalles auf die Versicherungspflicht zu berufen, belohnt werden (mit Beitragserlass oder ermäßigung).

wie gesagt, hier ist der Gesetzgeber gefragt. Zum einen sollte die Regelung des § 186 präzisiert werden und zum anderen sollten sich die Verantwortlichen darüber Gedanken machen, was mit dem Bevölkerungsanteil ist, der bislang nicht versichert ist
- welche Kasse ist zuständig?
- wie erfahren die Kassen, das tatsächlich keine Versicherung (bei einer anderen Kasse bzw. bei einer PKV) besteht?

wir sprechen hier von Menschen, die nicht kooperativ bei der Lösung mitarbeiten, sich also im Zweifelsfall nicht zu dem Sachverhalt äußern - und momentan sind die Kassen auf die Auskünfte der Versicherten angewiesen.

ich könnte mir einen Datenabgleich mit Hilfe des SpiBus vorstellen (ähnlich dem RSA-Clearingverfahren), wo die einzelne Kasse abfragen könnte, ob bei einer anderen Kasse eine Versicherung besteht.

Dazu müssten aber die Rahmenbedingungen geändert werden....

Gruß
Lady Butterfly

Shayla
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Beitrag von Shayla » 28.08.2010, 18:55

Lady Butterfly hat geschrieben:ich denke, es ist an dem Gesetzgeber, näher zu definieren, was solche Gründe sind (in einer Gesetzesbegründung oder in einem Schreiben des Ministeriums)...sonst ist es Auslegungssache jeden Sofas bzw. zumindest jeder Kasse was Ungleichbehandlung fördert.
Eine Gesetzesbegründung existiert bereits und ansonsten sieht der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf,


die Rechtsprechung muss es richten.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 28.08.2010, 23:53

Jetzt bin ich aber begeistert!

Zitat Bjoern81
Sorry aber deine Argumentationsweise ist haltlos, praxisfern und anmaßend.
Ich koche meinen Tee auch nur mit Wasser und bin deftinitiv nicht allwissend.

Die letzte Klamottte, die ich persönllich aufgefriffen habe und durch eine explizite ausführliche Beleuchtung der Rechssythemaik beleuchtet habe, kostet den Kassen nur ca. 100 Millionen Euro. Damit ist jetzt Feierabend; Du wirst es den nächsten Wochen noch schriftlich bekomme.

Es war eine fatale Rechstauslegung, mit der sich die Kassen selber versucht haben, zu segen.

Wie gesagt. ich koche meinen Tee auch nur mit Wasser.

Ich bin alledings hoch erfreut, dass meine Personalkosten nur deswegen fnanziert werden, weil es offensichtlich eine Abwehrhaltung der Kassen gibt, die teilweise kein rechtliches Fundament haben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.08.2010, 09:18

Hallo,

"Ich bin alledings hoch erfreut, dass meine Personalkosten nur deswegen fnanziert werden, weil es offensichtlich eine Abwehrhaltung der Kassen gibt, die teilweise kein rechtliches Fundament haben."

nun, vielen Dank für deine Bestätigung , wissen wir jetzt endgültig woran wir sind und können zukünftig wesentlich entspannter an die Sachen ran gehen.

Gruss
Czauderna

highperformer
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Beitrag von highperformer » 29.08.2010, 11:43

Person A hat in den letzten 5 Jahren seine Krankenkasse belastet mit 150 EUR, und möchte aus Überzeugung auch mit Ärzten und Krankenhäusern wenig zu tun haben
Person B dagegen, eine gelangweilte Hausfrau, familienversichert, bewundert die Herrschaften in weiss, geht möglichst oft zu ihrem Lieblingsarzt und hat in den letzten 5 Jahren Dienstleistungen in Höhe von 10.000 EUR über ihre Krankenkasse abgerrechnet.
Warum sollte Person A solidarisch sein mit Person B ? Um ihre Bewunderung für Ärzte und ihre Langeweile zu finanzieren ? Warum zahlt Person B garnichts ?
Und warum gibts nicht unaufgefordert eine Quittung über jede Behandlung wie an jeder anderen Ladenkasse auch ?
Wieso kann im Gesundheitswesen jeder abrechnen wie er will ohne eine systematische Kontrolle befürchten zu müssen ?
Das klingt schon alles sehr nach Bananenrepublik, totalitäre Strukturen in Teilen unserer Gesellschaft, der Arzt eben Halbgott in weiss...

highperformer
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Beitrag von highperformer » 29.08.2010, 12:03

p.s.: die Wucherzinsen, genannt Säumniszuschlag, passen da ganz gut ins Bild. Ich wundere mich bloss, dass sowas in einem Rechtsstaat überhaupt Bestand hat...

Marco
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Beitrag von Marco » 29.08.2010, 16:40

highperformer hat geschrieben:p.s.: die Wucherzinsen, genannt Säumniszuschlag, passen da ganz gut ins Bild. Ich wundere mich bloss, dass sowas in einem Rechtsstaat überhaupt Bestand hat...

Hat überhaupt schon mal jemand bis zum obersten Bundessozialgericht geklagt oder den Fall sogar bis zum ­Europäischen Gerichtshof gebracht.

highperformer
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Beitrag von highperformer » 29.08.2010, 17:14

ja und eins ist klar: der Arzt mitsamt seinen nachgelagerten Stellen bis hin zum Sofa nährt sich vom zahlenden Bürger, und je mehr oft sinnlose, ja sogar krankmachende Therapien verschrieben werden,
desto mehr verdienen die Herrschaften und desto sicherer ist deren Arbeitsplatz.

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