Novitas erhebt jetzt den Zusatzbeitrag ab 1.7.2010
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 62
- Registriert: 29.03.2010, 11:31
Novitas erhebt jetzt den Zusatzbeitrag ab 1.7.2010
Auszug aus der Homepage der Novitas:
Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat den Gesundheitsfonds bewusst unterfinanziert. Die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in diesem Jahr nach einer aktuellen Schätzung um 3,1 Milliarden Euro höher als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Dieses Defizit kann von den gesetzlichen Krankenkassen nur durch Zusatzbeiträge oder durch massive Leistungskürzungen gedeckt werden.
Das gilt auch für leistungsstarke Anbieter wie die Novitas BKK. Der Verwaltungsrat der Novitas BKK hat aber in seiner Sitzung am 6. Juli die Senkung des Zusatzbeitrags für das Jahr 2010 beschlossen. Wir benötigen zwar den Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich, aber nicht wie geplant ab dem 1. April, sondern erst ab dem 1. Juli 2010. Der Zusatzbeitrag beträgt für 2010 also „nur“ 48 Euro. In der Zeit vom 17. August bis zum 8. September 2010 senden wir Ihnen Ihren individuellen Bescheid.
Auf den folgenden Seiten haben wir alle wesentlichen Informationen rund um den Zusatzbeitrag für Sie zusammengefasst. Sie können sicher sein: Trotz Zusatzbeitrag lohnt sich eine Mitgliedschaft bei Ihrer Novitas BKK für Sie. Sehen Sie selbst!
Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat den Gesundheitsfonds bewusst unterfinanziert. Die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in diesem Jahr nach einer aktuellen Schätzung um 3,1 Milliarden Euro höher als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Dieses Defizit kann von den gesetzlichen Krankenkassen nur durch Zusatzbeiträge oder durch massive Leistungskürzungen gedeckt werden.
Das gilt auch für leistungsstarke Anbieter wie die Novitas BKK. Der Verwaltungsrat der Novitas BKK hat aber in seiner Sitzung am 6. Juli die Senkung des Zusatzbeitrags für das Jahr 2010 beschlossen. Wir benötigen zwar den Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich, aber nicht wie geplant ab dem 1. April, sondern erst ab dem 1. Juli 2010. Der Zusatzbeitrag beträgt für 2010 also „nur“ 48 Euro. In der Zeit vom 17. August bis zum 8. September 2010 senden wir Ihnen Ihren individuellen Bescheid.
Auf den folgenden Seiten haben wir alle wesentlichen Informationen rund um den Zusatzbeitrag für Sie zusammengefasst. Sie können sicher sein: Trotz Zusatzbeitrag lohnt sich eine Mitgliedschaft bei Ihrer Novitas BKK für Sie. Sehen Sie selbst!
-
- Beiträge: 265
- Registriert: 11.03.2009, 22:01
-
- Beiträge: 222
- Registriert: 19.08.2009, 20:28
Totalversagen der Novitas Vorstände
Die Novitas hat, aufgrund ihres Sitzes in Duisburg, einen besonders hohen Migrantenanteil (hauptsächlich Türken).
Ob diese die katastrophale BVA Klatsche für die Noch-Vorstände Butz und Geisler, den ZB rückwirkend zum 01.04.2010 zu verweigern, richtig einordnen können, ist fraglich.
Die unglaublich dilettantische Öffentlichkeitsarbeit, dieses Totalversagen nach außen zu "verkaufen", in dem man von "Senkung des Zusatzbeitrages" spricht, sprengt jedoch jeglichen verantwortlichen Rahmen.
Die Düsseldorfer BKK Essanelle, die eine "Machbarkeitsstudie" mit dem Fusionsziel 01.01.2011 mit der Novitas erarbeitet, kann wohl nur so weit bereits gediehen sein, dass lediglich die Frage der Entsorgung der Novitas-Vorstände aufs Altenteil geregelt werden muss.
Dann tatsächlich wird der Zustzbeitrag nur bis zum 31.12.2010 bestehen. Die Novitas wird von der Bildfläche verschwunden sein und die neue Großkasse kann neue über die Notwendigkeit des ZB ab 01.01.2011 (auch auf dem Hintergrund der Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes und der anspringenden Konjunktur) neu entscheiden.
Ob diese die katastrophale BVA Klatsche für die Noch-Vorstände Butz und Geisler, den ZB rückwirkend zum 01.04.2010 zu verweigern, richtig einordnen können, ist fraglich.
Die unglaublich dilettantische Öffentlichkeitsarbeit, dieses Totalversagen nach außen zu "verkaufen", in dem man von "Senkung des Zusatzbeitrages" spricht, sprengt jedoch jeglichen verantwortlichen Rahmen.
Die Düsseldorfer BKK Essanelle, die eine "Machbarkeitsstudie" mit dem Fusionsziel 01.01.2011 mit der Novitas erarbeitet, kann wohl nur so weit bereits gediehen sein, dass lediglich die Frage der Entsorgung der Novitas-Vorstände aufs Altenteil geregelt werden muss.
Dann tatsächlich wird der Zustzbeitrag nur bis zum 31.12.2010 bestehen. Die Novitas wird von der Bildfläche verschwunden sein und die neue Großkasse kann neue über die Notwendigkeit des ZB ab 01.01.2011 (auch auf dem Hintergrund der Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes und der anspringenden Konjunktur) neu entscheiden.
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 07.07.2010, 18:56
Hallo,
ist es ja klar das eine neu gegründetet KK (durch Fusion) neu darüber entscheidet ob ein ZB notwendig ist oder nicht!
Aber kann eine KK, die bereits einen ZB hat, diesen wieder zurücknehmen. Grundsätzlich spricht ja keine gesetzliche Bestimmung dagegen! Doch vom logischen her wird eine Kasse mit ZB weniger schnell wieder so viel Liquidität haben, das die zusätzlichen finaziellen Mittel der Versicherten nicht mehr nötig sind.
Die zweite Frage lautet, wird sich die BKK Essanelle eine Kasse mit ZB an tun? Bzw. wie gut sind die Rücklagen der BKK Essanelle um den ZB der Novitas aufzufangen.
Grüße
ist es ja klar das eine neu gegründetet KK (durch Fusion) neu darüber entscheidet ob ein ZB notwendig ist oder nicht!
Aber kann eine KK, die bereits einen ZB hat, diesen wieder zurücknehmen. Grundsätzlich spricht ja keine gesetzliche Bestimmung dagegen! Doch vom logischen her wird eine Kasse mit ZB weniger schnell wieder so viel Liquidität haben, das die zusätzlichen finaziellen Mittel der Versicherten nicht mehr nötig sind.
Die zweite Frage lautet, wird sich die BKK Essanelle eine Kasse mit ZB an tun? Bzw. wie gut sind die Rücklagen der BKK Essanelle um den ZB der Novitas aufzufangen.
Grüße
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 13.04.2010, 22:27
-
- Beiträge: 62
- Registriert: 29.03.2010, 11:31
Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Wenn nicht, verlängert sich die Frist um den entsprechenden Zeitraum.
Da die erste Fälligkeit auf den 8.10.2010 fällt, muß die Kündigung bis zum 8.10. dort vorliegen. Damit endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats zum 31.12.2010. Nicht vergessen: Rechtzeitig neue Krankenkasse (möglichst eine ohne Zusatzbeitrag ) aussuchen und bis 31.12. Mitgliedsbescheinigung ausstellen lassen.
Auswirkung: Keine Erhebung des Zusatzbeitrages bis zum Ende der Mitgliedschaft.
Da die erste Fälligkeit auf den 8.10.2010 fällt, muß die Kündigung bis zum 8.10. dort vorliegen. Damit endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats zum 31.12.2010. Nicht vergessen: Rechtzeitig neue Krankenkasse (möglichst eine ohne Zusatzbeitrag ) aussuchen und bis 31.12. Mitgliedsbescheinigung ausstellen lassen.
Auswirkung: Keine Erhebung des Zusatzbeitrages bis zum Ende der Mitgliedschaft.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 10.08.2010, 20:30
Hallo allerseits,
bezgl. Zusatzbeitrag ist ja nun ne Menge geschrieben worden. Die einen haben ihn, die anderen werden ihn im diesen Jahr noch erheben müssen und die wenigen anderen Krankenkassenn zittern so vor sich hin und bleiben in Lauerstellung.
Entscheidend wird doch sein, wer erhebt ab dem 01.01.2011 noch einen ZB??. Da warten wir doch einmal alle ab und werden uns an dann erst an den Abgesang einzelner Krankenkassen heranwagen.
Zum Thema Fusion ist noch zu ergänzen, dass auch die BKK Essanelle nicht ohne Sorgen diese Fusion vorantreibt. Dort ist ein erheblicher Mitgliederverlust auch ohne ZB zu verzeichnen. Wer denn nun der "stärkere Partner" der Fusionswilligen ist, bleibt uns allen wohl ein Geheimnis.
bezgl. Zusatzbeitrag ist ja nun ne Menge geschrieben worden. Die einen haben ihn, die anderen werden ihn im diesen Jahr noch erheben müssen und die wenigen anderen Krankenkassenn zittern so vor sich hin und bleiben in Lauerstellung.
Entscheidend wird doch sein, wer erhebt ab dem 01.01.2011 noch einen ZB??. Da warten wir doch einmal alle ab und werden uns an dann erst an den Abgesang einzelner Krankenkassen heranwagen.
Zum Thema Fusion ist noch zu ergänzen, dass auch die BKK Essanelle nicht ohne Sorgen diese Fusion vorantreibt. Dort ist ein erheblicher Mitgliederverlust auch ohne ZB zu verzeichnen. Wer denn nun der "stärkere Partner" der Fusionswilligen ist, bleibt uns allen wohl ein Geheimnis.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 10.08.2010, 20:30
Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht für die jenigen Versicherte, die sich aufgrund eines Wahltarifes an Ihre Krankenkasse für 3 Jahre gebunden haben, oder sich dieser Tarif aufgrd Nichtkündigung um 1 Jahr verlängert. Letzteres müsste m.E. aber Sozialgerichtlich noch geklärt werden.
Bezüglich der Mitgliedsbescheinigung ist noch anzumerken, dass dieser Vordruck natürlich rechtzeitig der Meldung verpflichtenden Stelle (Arbeitgeber, Arbeitsamt etv.) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen muss.
Vielleicht müsste man jeden Wechswilligen jedoch vor allen Krankenkassen warnen, die hier schon einmal wegen des Zusatzbeitrages gepostet wurden. Meisten ist ja doch was an den Gerüchten drann.
Also fangen wir mal an:
Barmer, Techniker, AOK........
Bezüglich der Mitgliedsbescheinigung ist noch anzumerken, dass dieser Vordruck natürlich rechtzeitig der Meldung verpflichtenden Stelle (Arbeitgeber, Arbeitsamt etv.) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen muss.
Vielleicht müsste man jeden Wechswilligen jedoch vor allen Krankenkassen warnen, die hier schon einmal wegen des Zusatzbeitrages gepostet wurden. Meisten ist ja doch was an den Gerüchten drann.
Also fangen wir mal an:
Barmer, Techniker, AOK........
-
- Beiträge: 265
- Registriert: 11.03.2009, 22:01
-
- Beiträge: 222
- Registriert: 19.08.2009, 20:28
Die Novitas wollte ursprünglich den Zusatzbeitrag erst im Dezember bekanntgeben - und das rückwirkend ab 1.4. Das BVA hat dieses Vorgehen unterbunden, das meiner Meinung nach absolut unverschämt gegenüber den Versicherten ist. Selbst die jetzige Vorgehensweise halte ich für fragwürdig - aber andere Kassen haben sich ja bereits ähnlich verhalten und Zusatzbeiträge rückwirkend verlangt. Und die haben zum Glück die entsprechende Quittung in Form von Kündigungen gekriegt.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 10.08.2010, 20:30
Lieber Vorredner: Ich bin bei Novitas versichert und habe keine negativen Sachen mitgekriegt
Verallgemeinern wir dieses Theama mal. Welche Kasse informiert denn rechtzeitig (sagen wir mal Verbraucherfreundlich 6 Monate vor ZB) die Versicherten von dieser Massnahme. Alles was Unpopulär ist wir bis zum Letzten hinausgezögert. Die Novitas ist da wohl keine Ausnahme.
Ich kenn kein Unternehmen, weches aus Sicht der Versicherten ausschließlich aggiert.
Gegenfrage, warum soll ein Versicherter bei der Novitas denn bleiben ? Kann sich doch auch noch die nächste Erhöhung noch bei der nächsten gewechselten Kasse abholen. Man kann das ja das Wchseln der Krankenkasse olympisch betreiben.
Verallgemeinern wir dieses Theama mal. Welche Kasse informiert denn rechtzeitig (sagen wir mal Verbraucherfreundlich 6 Monate vor ZB) die Versicherten von dieser Massnahme. Alles was Unpopulär ist wir bis zum Letzten hinausgezögert. Die Novitas ist da wohl keine Ausnahme.
Ich kenn kein Unternehmen, weches aus Sicht der Versicherten ausschließlich aggiert.
Gegenfrage, warum soll ein Versicherter bei der Novitas denn bleiben ? Kann sich doch auch noch die nächste Erhöhung noch bei der nächsten gewechselten Kasse abholen. Man kann das ja das Wchseln der Krankenkasse olympisch betreiben.
-
- Beiträge: 58
- Registriert: 29.08.2010, 08:17
Hallo Forum,
so, nun hat es mich auch erwischt. Die Novitas will rückwirkend und auf einmal 48€ haben. Da ich das nicht hinnehmen werde habe ich einige Fragen bzl. Kündigungsfristen und später über den Ablauf beim Wechsel der Krankenkasse.
1. Die Fristen: Laut web-Seite Novitas, kann man bis zum 08.10.2010 kündigen und das Vertragsverhältnis endet dann zum 31.12.2010.
Ist das richtig so?
Denn laut dem Schreiben findet sich ein Satz, den ich nicht ganz inhaltlich verstehe "....nach §242 SGB V gilt bis zum 08.10.2010, mindestens aber einen Monat nach Erhalt dieses Bescheids."
Was ist damit gemeint?
2. Strategisch kündigen. Macht es Sinn bis zum 08.10.2010 mit der Kündigung zu warten, damit man dann erst zum 31.12.2010 gekündigt wird, damit man schon ungefähr weiß, wer 2011 keine ZB erheben wird. Denn immerhin ist der 01.01.2011 ein guter Stichtag, wenn manche Krankenkassen diesen einführen würden.
3. Der Krankenkassenwechsel. Wie läuft das technisch? Erst kündigen, dann neue Krankenkasse suchen und Antrag stellen und dann warten bis man von der Neuen etwas bekommt oder wie. Worauf muß man achten bei der Neuen? Und natürlich sehr wichtig: Falls ich mir eine Neue ausgesucht habe und bereits z.B. seit einem Monat Mitglied bin und es wieder zu einem ZB kommt, kann ich dann auch wieder sonderkündigen?
so, nun hat es mich auch erwischt. Die Novitas will rückwirkend und auf einmal 48€ haben. Da ich das nicht hinnehmen werde habe ich einige Fragen bzl. Kündigungsfristen und später über den Ablauf beim Wechsel der Krankenkasse.
1. Die Fristen: Laut web-Seite Novitas, kann man bis zum 08.10.2010 kündigen und das Vertragsverhältnis endet dann zum 31.12.2010.
Ist das richtig so?
Denn laut dem Schreiben findet sich ein Satz, den ich nicht ganz inhaltlich verstehe "....nach §242 SGB V gilt bis zum 08.10.2010, mindestens aber einen Monat nach Erhalt dieses Bescheids."
Was ist damit gemeint?
2. Strategisch kündigen. Macht es Sinn bis zum 08.10.2010 mit der Kündigung zu warten, damit man dann erst zum 31.12.2010 gekündigt wird, damit man schon ungefähr weiß, wer 2011 keine ZB erheben wird. Denn immerhin ist der 01.01.2011 ein guter Stichtag, wenn manche Krankenkassen diesen einführen würden.
3. Der Krankenkassenwechsel. Wie läuft das technisch? Erst kündigen, dann neue Krankenkasse suchen und Antrag stellen und dann warten bis man von der Neuen etwas bekommt oder wie. Worauf muß man achten bei der Neuen? Und natürlich sehr wichtig: Falls ich mir eine Neue ausgesucht habe und bereits z.B. seit einem Monat Mitglied bin und es wieder zu einem ZB kommt, kann ich dann auch wieder sonderkündigen?