Treppenlift
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Treppenlift
Guten Morgen - habe folgendes Anliegen - kann mir irgendjemand Zuschußmöglichkeiten oder ggfs. Möglichkeiten zur Kostenübernahme für Treppenlifte aufzeigen - geht um einen MS-Patienten - mir ist bekannt dass es wohl eine Möglichkeit gibt einen Zuschuß über die KK als Wohnumfeldverbessernde Maßnahme zu erhalten (in etwa 2500€) - gibts noch andere mögliche Kostenträger die unter bestimmten Umständen in Leistung treten...und wie gehen die KKs generell mit diesem Thema um da ja Treppenlift nicht im Hilfsmittelkatalog ist...Vielen Dank
Den Zuschuß den du meinst, zahlt die Pflegekasse §40 Abs 4 SGB XI. Der Zuschuß Beträgt 2557 € je Umbaumaßnahme. Voraussetzung ist natürlich eine Pflegestufe. Ein Eigenanteil von 10% ist hier zu zahlen, aber maximal die Hälfte des Einkommens. Da aber ein Treppenlift wesentlich mehr als 2557 € kostet, wird der Eigenanteil wohl entfallen.
Ob es diesen Zuschuß bzw. eine Übernahme durch die Krankenversicherung gibt, weiß ich nicht.
Ob es diesen Zuschuß bzw. eine Übernahme durch die Krankenversicherung gibt, weiß ich nicht.
Hallo,
vllt. ist auch ein so genannter Treppensteiger ausreichend? Das wäre ein Hilfsmittel, dass von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt würde.
-http://www.alber.de/produkte/treppenste ... nlift.html
MfG
ratte1
vllt. ist auch ein so genannter Treppensteiger ausreichend? Das wäre ein Hilfsmittel, dass von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt würde.
-http://www.alber.de/produkte/treppenste ... nlift.html
MfG
ratte1
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Hallo - zunächst vielen Dank für die Antworten - die Patientin hat PS I - hätte also somit Anspruch auf den Zuschuß der Pflege- bzw. Krankenkasse - gibt es andere Kostenträger die einen Treppenlift unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen?
Ist ein Treppensteiger ein ähnliches Gerät wie eine Treppenraupe und lässt sich dieser in einem wohl durchschnittlich großen Treppenaufgang verwenden - müsste auch eine Kurve bewältigen können.
mfg DerArmenier
Ist ein Treppensteiger ein ähnliches Gerät wie eine Treppenraupe und lässt sich dieser in einem wohl durchschnittlich großen Treppenaufgang verwenden - müsste auch eine Kurve bewältigen können.
mfg DerArmenier
Ich würde die Beschreibung auf der gemailten Seite so interpretieren, dass der Treppensteiger auch hier eingesetzt werden kann. Nähere Infos hat aber bestimmt das Sanitätshaus vor Ort.DerArmenier hat geschrieben:Ist ein Treppensteiger ein ähnliches Gerät wie eine Treppenraupe und lässt sich dieser in einem wohl durchschnittlich großen Treppenaufgang verwenden - müsste auch eine Kurve bewältigen können.
MfG
ratte1
Hallo,
bei beweglichen Geräten werden diese bei Notwendigkeit von der Krankenkasse zu 100% übernommen (10 Euro Zuzahlung).
Bei fest eingebauten Geräten gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2557 Euro.
Neben der Krankenkasse (bzw. anstelle der Pflegekasse) gibt es für schwerbehinderte Berufstätige noch Leistungen einer besonderen Stelle. Diese hat in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Namen: z.B. Hauptfürsorgestelle oder Integrationsamt
Wenn die Leistungen all dieser Stellen nicht auzsreichen bzw. nicht greifen, können bei Bedürftigkeit noch Leistungen vom Sozialamt beantragt werden.
Gruß
RHW
bei beweglichen Geräten werden diese bei Notwendigkeit von der Krankenkasse zu 100% übernommen (10 Euro Zuzahlung).
Bei fest eingebauten Geräten gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2557 Euro.
Neben der Krankenkasse (bzw. anstelle der Pflegekasse) gibt es für schwerbehinderte Berufstätige noch Leistungen einer besonderen Stelle. Diese hat in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Namen: z.B. Hauptfürsorgestelle oder Integrationsamt
Wenn die Leistungen all dieser Stellen nicht auzsreichen bzw. nicht greifen, können bei Bedürftigkeit noch Leistungen vom Sozialamt beantragt werden.
Gruß
RHW
Als alternative Lösung zum kompletten Wohnungsumbau wird neuerdings die Anschaffung eines Lifts durch das Darlehensprogramm der KfW unterstützt, denn auch ein neuer Treppenlift kann zwischen 3.000 und 15.000 Euro kosten. Art und Preis des Liftes sind von der Wohnsituation abhängig und können daher stark variieren.
.http://news.immobilo.de/2010/02/20/2670 ... -senioren/
.http://news.immobilo.de/2010/02/20/2670 ... -senioren/
In einigen/vielen Bundesländern gibt es spezielle Wohnberatungsstellen, die sich in diesem Bereich (praktische Umsetzung und Finanzierung) besonders gut auskennen.
Falls es in dem betreffenden Bundesland keine speziellen Beratungsstellen gibt, hier ein bundesweites Angebot:
-www.mobile-wohnberatung.de/
Gruß
RHW
Falls es in dem betreffenden Bundesland keine speziellen Beratungsstellen gibt, hier ein bundesweites Angebot:
-www.mobile-wohnberatung.de/
Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 19.09.2010, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
Wir haben für unseren Plattformlift auch einen Zuschuss bekommen. Wie schon gesagt würde, ist davon der Lift nicht bezahlt, aber wir reden hier über ein paar tausend Euro und die machen die Summe schon deutlich kleiner. Das zähe ringen mit den Krankenkassen lohnt sich also in jedem Fall!
Viele Grüße und gute Nerven!
Viele Grüße und gute Nerven!