Hallo,
ich bin seit ca. acht Jahren selbstständig und freiwillig versichert. Meist zumindestens.
Ab und zu habe ich mich (3x) , in schlechten Zeiten, als TZ Kraft anstellen lassen, damit ich pflichtversichert war und meine KK Beiträge nicht selbst zahlen mußte. Das war immer über drei , vier Monate so.
Letztes Jahr habe ich mich wieder anstellen lassen, sollte wieder nur für vier Monate sein. Die KK wollte von mir einen aussgefüllten Bogen mit Einkommen haben usw. Und daraufhin hat meine KK mich als pflichtversichert und nicht als freiwillig versichert angesehen.
Das war letztes Jahr im Sept.
Ich sollte mich melden, wenn ich durch meine Selbstständigkeit wieder mehr Geld verdiene . Dem ist jetzt so und ich würde nun wieder als nicht pflichtversichert gelten, wenn ich wieder solch ein Schreiben ausfüllen müßte.
Ich habe mich aber nicht mehr bei meiner KK gemeldet, arbeite weiterhin meine 60 Std. / Monat beim Arbeitgeber und spare mir meine Versicherung. Da diese der Arbeitgeber zahlt. Und ich zur Hälfte.
Nun habe ich Schiß, das das rauskommt und ich nachzahlen muß, da ich mit meiner Selbstständigkeit wesentlich mehr verdiene.
Ich hatte schon den Gedanken, das ich bei meiner KK kündige und einer anderen beitrete. Wäre das eine Lösung ?
Folgendes Problem.
Moderator: Czauderna
Hallo,
du erwartest doch hoffentlich nicht dass du hier Tips bekommst wie du auf "unlautere" Weise der Gesetzgebung entfliehen kannst.
Tatsache ist, wenn die Kasse es rausbekommt das ein Versicherter Informationen über seine "Tätigkeiten" nicht weitergegeben hat, dann kann das Versicherungsverhältnis bis zu Jahren rückwirkend umgestellt werden und bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz sogar bis zu 30 Jahren.
Gruss
Czauderna
du erwartest doch hoffentlich nicht dass du hier Tips bekommst wie du auf "unlautere" Weise der Gesetzgebung entfliehen kannst.
Tatsache ist, wenn die Kasse es rausbekommt das ein Versicherter Informationen über seine "Tätigkeiten" nicht weitergegeben hat, dann kann das Versicherungsverhältnis bis zu Jahren rückwirkend umgestellt werden und bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz sogar bis zu 30 Jahren.
Gruss
Czauderna