Säumniszuschläge für Zusatzbeiträge

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Gast

Säumniszuschläge für Zusatzbeiträge

Beitrag von Gast » 16.08.2010, 16:53

Berlin (Reuters) - Das Gesundheitsministerium will für säumige Zahler von Krankenkassen-Zusatzbeiträgen künftig Strafzahlungen anordnen.

Das Gesundheitsministerium bestätigte am Montag, dass dies Teil eines ersten Konzepts zur Umsetzung der Gesundheitsreform sei. Am Montag wurde das Konzept mit Gesundheitspolitikern der schwarz-gelben Koalition beraten. Nach den Gesprächen, die am Dienstag fortgesetzt werden, will das Ministerium dann einen Referentenentwurf vorlegen. "Der Säumniszuschlag ist Teil des Entwurfs", sagte eine Ministeriumssprecherin. Er soll erhoben werden, wenn Versicherte mehr als sechs Monate den von Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag nicht gezahlt haben. Ein Sozialausgleich soll dafür sorgen, dass diejenigen ausgenommen werden, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen können. Geplant sei, den Säumniszuschlag über die Arbeitgeber einzuziehen.

Mit dem Gesetzentwurf will das Gesundheitsministerium den Kompromiss der schwarz-gelben Koalition umsetzen, der erhebliche Einsparungen im Gesundheitsbereich vorsieht. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagausgabe) berichtete, dass das Ministerium dabei Ärzten und Krankenhausträgern entgegen kommen wolle. So werde etwa bei den Krankenhäuser auf die Einführung bundeseinheitlicher Preise für Operationen verzichtet.

http://de.reuters.com/article/domesticN ... 8P20100816

fragt sich ob das was bringt. am besten wäre es, wenn der Zusatzbeitrag direkt über die Entgeltabrechnung laufen würde von Anfang an, dann würde es jetzt nicht so ein Kuddelmuddel geben :roll:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.08.2010, 17:34

Hallo,
das wird nix mit dem Arbeitgeber, denn wenn es sich nur um rückständige Beiträge handelt entspräche das in etwas der heutigen Lohnpfändung ??
Dazu muesste es wirklich eine gravierende Änderung geben, aber warum, die Vollstreckungsbehörde kann heute schon Lohnpfändungen durchführen.
Ausserdem, aus meiner Sicht her gesehen sind es nicht die Arbeitnehmer, die den Zusatzbeitrag bisher nicht entrichtet habe.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 16.08.2010, 18:47

Czauderna hat geschrieben:Ausserdem, aus meiner Sicht her gesehen sind es nicht die Arbeitnehmer, die den Zusatzbeitrag bisher nicht entrichtet habe.
richtig. mal gespannt was Herr Rösler für intelligente Lösungsvorschläge für diese Nichtzahler parat hat.

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 16.08.2010, 19:34

Ganz abgesehen vom Datenschutz. Was geht es den Arbeitgeber an, dass sein Mitarbeiter Beitragsrückstände bei der Krankenkasse hat?
Sowas würde vor keinem deutschen Gericht Bestand haben.

Wie immer bei schwarz-gelb - geredet ohne nachzudenken. Daher mal wieder: 6, setzen.

yerry
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Beitrag von yerry » 16.08.2010, 19:43

Wenn jemand andere private Schulden hat und es wird vom Amt eine Lohnpfändung ins Rollen gebracht erfährt es der Arbeitgeber doch auch. Was hat das jetzt mit dem Datenschutz bei der KK zu tun???

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 16.08.2010, 21:28

Okay, mag sein - aber wenn man schon 2% extra über den Arbeitgeber abrechnen lässt, sollte man vielleicht mal überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, den kompletten Beitrag über den Arbeitgeber abrechnen zu lassen - ohne den Zusatzbeitragsunsinn.

Am besten paritätisch - zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer. Schließlich heißt es SOZIALsystem und nicht Arbeitnehmer-zahl-und Arbeitgeber-verdien-System...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 16.08.2010, 21:44

http://www.haufe.de/sozialversicherung/ ... tart:int=0
Ne ne die scheinen das erst zu meien ,mir scharnt schon wieder fürchterliches da kommt denn wieder viel Freude auf. :twisted:

RevengeofPKV
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GKV-Finanzreform

Beitrag von RevengeofPKV » 17.08.2010, 12:49

Also bei so viel Hin und Her warten wir besser mal den konkreten Gesetzentwurf ab. Wahrscheinlich gibt's da dann noch genug zu lachen (oder zu weinen) :D

Kassendino
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Beitrag von Kassendino » 17.08.2010, 15:17

Es gibt ihn zwar noch nicht als Gesetzentwurf, aber als "Diskussionsentwurf", der in gekennzeichnet Exemplaren kursiert. Schon der Name ist köstlich: "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung". Es geht im Stile von Ulla Schmidt nahtlos weiter.
Eher zum Weinen. Leider kann ich Euch nicht verlinken, das wäre für mich zu riskant.

ippuj
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Beitrag von ippuj » 17.08.2010, 16:30

Hier sieht es jetzt wieder etwas anders aus:

http://www.bkk.de/presse-politik/presse ... itemId/403

Lohnbuchhalter
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Beitrag von Lohnbuchhalter » 18.08.2010, 08:49

ich dachte immer die Gesundheitsreform sollte Probleme lösen, so wie es ausschaut wurde aber kein PRoblem gelöst, sondern nur neue Probleme geschaffen.
Warum kann man sich denn nicht eingestehen das die alles Murks ist. So schlecht war es doch nicht, dass alle Beiträge durch den Arbeitgeber bezahlt wurden und dieser den Arbeitnehmerbeitrag vom Lohn abgezogen hat.

mehr Wettbewerb zwischen den Krankenassen - sehe ich anders
weniger Bürokratie - sehe ich anders
Sicherheit für den Versicherten - sehe ich anders

holzmichel24
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Beitrag von holzmichel24 » 18.08.2010, 10:13

Lohnbuchhalter hat geschrieben:
mehr Wettbewerb zwischen den Krankenassen - sehe ich anders
weniger Bürokratie - sehe ich anders
Sicherheit für den Versicherten - sehe ich anders
Löst keine Probleme, schafft nur neue. Wurde doch damals schon festgestellt... :?

Bo_
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Zustimmungspflichtig

Beitrag von Bo_ » 18.08.2010, 12:56

Sind die vorgesehenen Änderungen ->

1. 15,5%
2. Versicherungsfreiheit bereits wieder nach 1 Jahr
3. Säumniszuschläge beim Zusatzbeitrag
4. Abschaffung von einzelnen Wahltarifen in der GKV

eigentlich Zustimmungspflichtig durch den Bundesrat oder kann die Bundesregierung sie allein durchsetzen?

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 18.08.2010, 17:52

Meines Wissens nach sind diese Dinge alle nicht zustimmungspflichtig, da hier keine Belange der Bundesländer tangiert werden.

Lohnbuchhalter
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Beitrag von Lohnbuchhalter » 19.08.2010, 10:04

ich dachte mich hauts von den Socken als ich das heute im Tagesspiegel gelesen habe.
Am Montag hatte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) daher einen Diskussionsentwurf zur geplanten Gesundheitsreform vorgestellt. Dieser sah unter anderem vor, nach einer Frist von sechs Monaten einen Säumniszuschlag von bis zu zwei Prozent des Einkommens zu verlangen.
und dieses Geld soll dann auch noch vom Arbeitgeber abgeführt werden. Na toll, dann hätte man ja auch gleich die Beiträge ( wie es schon einmal war) von Anfang an vom Arbeitgeber einziehen können.

Ich hätte nicht gedacht das ich es mal sage, aber ich will unsere Ulla wieder haben :cry: wobei eigentlich nicht wirklich. Aber zumindest will ich einen Gesundheitsminister welcher nicht weltfremd ist und Probleme löst und nicht neue schafft.

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