Krankenkasse streicht Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2010, 20:32

Hallo,
sorry, wenn ich da etwas falsch verstanden habe, aber ist es nicht die Rentenversicherung die dir das Leben schwer macht ??
Ich habe das so gelesen, dass du Rente beantragt hast und diese wurde abgelehnt, stattdessen hat man dir eine Reha-Massnahme bewilligt als berufliche Massnahme, welche du aber wegen deiner Arbeitsunfähigkeit nicht antreten kannst.
Bekommst Du nun Krankengeld bis dahin oder wie ist dein derzeitiger Status
bei der Kasse ??
Gruss
Czauderna

gretl
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Beitrag von gretl » 12.08.2010, 20:59

Die zeitliche Abfolge war so..

1. Arbeitsunfähigkeit während eines noch bestehenden Arbeitsverhälntnisses

2. aus der AU in medizinische Reha- aus der Reha AU entlassen

3. nach Ablauf der vom Arbeitgeber bezahlten 6 Wo ins Krankengeld gefallen

4. EM.Rentenantrag gestellt

5. nach ca 7 Monaten Krankengeldbezug Aufforderung von der KK zur Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, obwohl der KK bekannt war das ich einen EM Antrag gestellt hatte..

6. zwischenzeitlich vom MDK der KK (ohne mein Wissen) nach Aktenlage begutachtet und weiterhin als erheblich erwerbsgemindert bzw. gefährdet befunden

7. trotzdem die Aufforderung zur Beantragung der Leistungen zur Teilhabe

8. zwischenzeitlich Telefonterror einer Sachbearbeiterin der KK

10. Bescheid von der DRV über Leistungen zur Teilhabe..
welcher aber erst in Kraft tritt, wenn ich mit dem Afa in Zusammenarbeit diesen Antrag in Gang setzen würde..Bescheid gültig bis April 2011

11. auf Grund dieses Bescheides ( obwohl ich durchgängig AU war und es auch noch bin) meint die KK nach § 48 SGB X aufgehoben, krein Krankengeldanspruch mehr

12. Widerspruch durch mein RA, da ich weiterhin AU bin und auf Grund meiner Erkrankungen in keinster Weise arbeitsfähig wäre..

13. Einlenken der KK, mit dem Hinweis Krankengeld wird unter Vorbehalt weiter gezahlt und Sachlage neu geprüft

14. nach 3 Monaten Prüfung nun den Bescheid der erneuten Ablehnung des Krankengeldes und Rückforderung

15. in dem Bescheid werden wortwörtlich Auszüge aus meiner Rentenablehnung (frage mich woher die KK das hat??) zitiert..

Nun gibt man mir noch die Möglichkeit Bescheid zu geben ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten werde. Wenn ja wird es dem Widerspruchsauschuss dieser KK vorgelegt..


Ich hoffe, ich hab das jetzt einigermaßen verständlich rüber bringen konnte..

Gruß gretl

gretl
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Beitrag von gretl » 14.08.2010, 13:55

SCHADE..das nun keine Antwort kommt..

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.08.2010, 14:44

Hallo,
vielen Dank für die strukturierte Erläuterung, hat sehr geholfen - ich empfehle in jedem Falle den Widerspruch aufrecht zu erhalten - ausser einer direkten Klage gibt es derzeit keine andere Möglichkeit.
Sorry, für die "verspätete" Antwort, aber wir alle sind hier (hoffentlich) ehrenamtlich tätig, also ohne Bezahlung, von daher ist es sicher verständlich dass wir auch nicht immer online sind, oder ??
Gruss
Czauderna

gretl
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Beitrag von gretl » 15.08.2010, 12:25

Klaro, jeder hat eben so sein Päckchen zu tragen..
Danke, für die Rückmeldung..
Habe alles an meinen RA weiter gereicht, der wird die jetzt notwendigen Schritte einleiten..
Danke übrigens an Dr. Eisenbart, hat mir wirklich sehr geholfen..

Gruß und einen schönen Sonntag noch,
gretl

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