Zahnersatz Härtefall Hilfe

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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charlie30
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Zahnersatz Härtefall Hilfe

Beitrag von charlie30 » 13.08.2010, 13:07

Guten Tag,

Brauche dringend Rat Ich bin in den letztn Monaten Empfänger von Krankengeld gewesen,

in der Zeit wurde ein Heil und Kostenplan für Zahnersatz erstellt und bewilligt.Zum 01.08.2010

wurde Ich auf Grund der Krankheit Arbeitslos, nun bin Ich heute bei meiner Krankenkasse gewesen um den Heil und Kosten Plan nochmal zuüberarbeiten, da Ich ja jetzt in die Härtefallreglung falle.Die Dame sagte mir da er schon bewilligt ist könne Sie jetzt daran nichts machen,Ich soll erst Die Behandlung abschließen lassen auf den jetzigen Heil und Kosteplan und dann mit der Rechnung vom Zahnarzt was mir als eigenanteil überbleibt nochmal zu ihr zukommen und den Arbeitslosenbescheid mitzubringen, dann würde Sie mir den eigenanteil neu berechnen.ich habe Angst das ich auf den Jetzigen Kosten sitze bleibe und die Krankenkasse doch nicht einspringt.Bin ich da auf der Rechtlich sicheren Seite wenn ich so vorgehe wie sie mir sagte?Danke schonmal für eure Beiträge Gruß Ingo

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 13.08.2010, 16:54

Die Überprüfung, ob ein Härtefall vorliegt, wird auf Antrag des Versicherten an 2 verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt:

1. Bei Antragstellung (also wenn der Heil- und Kostenplan eingereicht wird)

2. Bei Rechnungslegung (also wenn der Zahnarzt die Rechnung versandt hat)


Die Dame von der Krankenkasse hat also vom Gesetz und Rechtsprechung richtig gehandelt.

Solltest Du z.B. bei Antragstellung noch nicht die Kriterien auf Härtefall erfüllen, so kann das bei Rechnungslegung wieder anders aussehen (z.B. durch Arbeitslosigkeit). Meistens dauert ja ein Zahnersatz auch etwas länger bis zur Eingliederung.

Vorteil dieses Verfahrens: Wenn Du bei Antragstellung die Kriterien erfüllt hast, wird bei Rechnungslegung nicht mehr geprüft, ob dann noch ein Härtefall vorliegt, auch wenn z.B. jemand wieder in Lohn und Brot steht.

Kannst also beruhigt die Rechnungslegung abwarten und dann mit der Rechnung zur KK gehen. Aber: Du bleibst Schuldner beim Zahnarzt, Du musst dafür Sorge tragen, dass der Zahnarzt pünktlich sein Geld erhält. Die KK erstattet Dir den höheren Betrag, zahlt nicht direkt an den Zahnarzt.

KKbine
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Beitrag von KKbine » 13.08.2010, 17:05

Hallo!

Ich kann die Ausführungen von Dr. Eisenbarth nur unterstreichen.

Aber: Die KK könnte zumindest schon einmal die Höhe des Festzuschusses ausrechnen, damit du als Patient weißt, ob noch eine Differenz offen ist. Dieses kann nämlich variieren, je nachdem, was du mit deinem Zahnarzt vereinbart hast.


Gruß, die Bine

charlie30
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Beitrag von charlie30 » 13.08.2010, 17:06

Danke das war mal eine ausagekräftige antwort,wünsche noch ein super schönes wochenende.

RHW
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Beitrag von RHW » 13.08.2010, 19:12

Hallo,
vielleicht noch zur Ergänzung:
Maßgebend ist das Datum auf de Rechnung des Zahnarztes.

Bei Arbeitslosengeld II bekommt man den doppelten (einfachen) Festzuschuss (ggf. auch 100%).
Bei Arbeitslosengeld ist die Höhe entscheidend:
bis 1022 Euro bekommen Alleinstehende den doppelten (einfachen) Festzuschuss (ggf. auch 100%). Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1405,25 Euro.

Wenn die Grenze überschritten wird, kann es ggf. noch einen Extra-Zuschuss der Kasse geben. Gezielt nachfragen!

Gruß
RHW

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