AOK zahlt kein Krankengeld, weil Arbeitsvertrag befristet
Moderator: Czauderna
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Nur noch einmal zum Verständnis:
Eine Verweisbarkeit an das Arbeitsamt bei einem positiven Leistungsbild (3 Std./Tag arbeitsfähig) ist nur bei jemandem möglich, der bereits im Leistungsbezug beim Arbeitsamt steht, nicht bei jemandem, der nur dem Grunde nach Anspruch hätte!!
Heißt: Wenn Du am 02.08.10 erkrankt wärest, dann könnte ein positives Leistunsbild dazu führen, wieder an das Arbeitsamt verwiesen zu werden.
In Deinem Fall hat die AOK keine Chance. Sie versuchen es aber bei fast allen Fällen.
Achso, und nochwas:
Nach Gesundung Kündigung nicht vergessen!! Bin mal auf die Rückwerbung gespannt
Eine Verweisbarkeit an das Arbeitsamt bei einem positiven Leistungsbild (3 Std./Tag arbeitsfähig) ist nur bei jemandem möglich, der bereits im Leistungsbezug beim Arbeitsamt steht, nicht bei jemandem, der nur dem Grunde nach Anspruch hätte!!
Heißt: Wenn Du am 02.08.10 erkrankt wärest, dann könnte ein positives Leistunsbild dazu führen, wieder an das Arbeitsamt verwiesen zu werden.
In Deinem Fall hat die AOK keine Chance. Sie versuchen es aber bei fast allen Fällen.
Achso, und nochwas:
Nach Gesundung Kündigung nicht vergessen!! Bin mal auf die Rückwerbung gespannt
Eine Frage dazu, könnte ich dazu mal den Paragraphen bekommen?Eine Verweisbarkeit an das Arbeitsamt bei einem positiven Leistungsbild (3 Std./Tag arbeitsfähig) ist nur bei jemandem möglich, der bereits im Leistungsbezug beim Arbeitsamt steht, nicht bei jemandem, der nur dem Grunde nach Anspruch hätte!!
Meine KK, zieht zur Zeit auch das gleiche mit mir ab..
Bin auch in einem noch bestehenden Arbeitsverhältniss AU geworden und für meine bisherige Tätigkeit in einem Gutachten vom Reha-Arzt als AU beurteilt.
Die KK hatte mich gezwungen einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben zu stellen. Unter Androhung der Streichung des Krankengeldes, bei fehlender Mitwirkung..
Natürlich hab ich das auch beantragt..habe der KK aber auch mitgeteilt das ich zur Zeit in keinster Weise arbeitsfähig bin.
Mit dem Amt f. Arbeit hab ich geredet, die sagen das die KK für mich zuständig..
Bin seit 1 Jahr durchgehend in AU, also im Krankengeld..habe also noch Anspruch..
Habe gegen die Streichung des Krankengeldes mit Hilfe einer Anwältin Widerspruch eingelegt..dann wurde, unter Vorbehalt weiter bezahlt und die Sachlage wurde nochmal geprüft (von der KK)..jetzt kommt das Schreiben, das auf Grund der Bewilligung der Leistungen zur Teilhabe, ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde..
Ich bin noch immer, von meinem behandelnden Arzt Au geschrieben..
Die KK führt ein Urteil vom 9.9.1993 an (Az: 7RAr 96/92)
da hat das Bundessozialgericht Kriterien aufgestellt, wann ein Beschäftigungsverhältniss faktisch nicht mehr besteht und die Verweisbarkeit an die Argentur f. Arbeit möglich ist.
Nun meint die KK, das ich mein von Ihnen, unter Vorbehalt, gezahltes Krankengeld wieder zurück zahlen soll..
Bitte helft mir..ich weiß langsam auch nicht mehr weiter..
Danke für Rückmeldungen,
gretl
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Naja, eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist ja quasi eine berufliche Umschulung. Da kann m.E. die Krankenkasse schon darauf bestehen, dass zumindest ein Antrag gestellt wird um zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was meinst Du denn mit Teilhabe am Arbeitsleben? Bitte in einem anderen Thread.
Was meinst Du denn mit Teilhabe am Arbeitsleben? Bitte in einem anderen Thread.
Habe heute die Bild und nochmal das Minesterium in Düsseldorf informiert!
Adresse
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
Kontakt
Hier können Sie Kurzmitteilungen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen schicken.
Für Antworten auf dem Postwege geben Sie bitte auch Ihre Anschrift an.
Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde versendet!
Habe von meinem Arzt ein Interternes Fax bekommen, das die AOK Ihm am 05.08 gesendet hat!
Beeinflussung und Falsche Behauptung von Seiten der AOK!
Weis nicht wie ich das hier posten kann, habe ich als PDF Datei, aber das ist der Hammer schlecht hin!!! Von wegen :Patient ist ja Arbeitslos und war nur als Hilfsarbeiter eingestellt (ich bin Sportfachkraft) usw.!!!
Also Hilfsarbeiter nur 3. Wahl? Das richt aber ganz nach Diskrem... und geht gegen das Gleichheitsgebot!!! EU-Gerichtshof!
Gleiche Beiträge bei nicht gleicher Leistung, dann per Fax, kann jeder der vorbei kommt lesen. Datenschutz? Mein Arzt ist zimlich sauer auf die AOK mit Ihren Machenschaften und ich auch!!! Irgend wie bekomme ich das an die Öffentlichkeit! So geht es ja gar nicht!!!
Gruß Roland
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Für Antworten auf dem Postwege geben Sie bitte auch Ihre Anschrift an.
Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde versendet!
Habe von meinem Arzt ein Interternes Fax bekommen, das die AOK Ihm am 05.08 gesendet hat!
Beeinflussung und Falsche Behauptung von Seiten der AOK!
Weis nicht wie ich das hier posten kann, habe ich als PDF Datei, aber das ist der Hammer schlecht hin!!! Von wegen :Patient ist ja Arbeitslos und war nur als Hilfsarbeiter eingestellt (ich bin Sportfachkraft) usw.!!!
Also Hilfsarbeiter nur 3. Wahl? Das richt aber ganz nach Diskrem... und geht gegen das Gleichheitsgebot!!! EU-Gerichtshof!
Gleiche Beiträge bei nicht gleicher Leistung, dann per Fax, kann jeder der vorbei kommt lesen. Datenschutz? Mein Arzt ist zimlich sauer auf die AOK mit Ihren Machenschaften und ich auch!!! Irgend wie bekomme ich das an die Öffentlichkeit! So geht es ja gar nicht!!!
Gruß Roland
Bild Dir Deine Meinung, mal abwarten ob die wollen???
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Bild-Team,
vielleicht ist dies ja Thema für Sie, da man im Internet sehr oft die selbe Problematik lesen
kann und es eine Menge Menschen betrifft ! Mir ist es jetzt auch so ergangen und ich habe
gestern einen Anwalt eingeschaltet!
Ich habe heute auch noch das "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen " in Düsseldorf über meinen Fall informiert.
An Hand der Menge der gleichen Erfahrungsberichte im Internet, muss man annehmen, dass
das schon eine Masche ist (10 mal Ablehnen, 3 mal Widerspruch, 7 mal gespart !?
Ich habe auch der Geschäftsleitung der AOK Recklinghausen und dem AOK Bundesverband
heute mitgeteilt, dass ich das Vorgehen der AOK an die Öffentlichkeit bringe.
Im nachfolgenden Link steht schon einiges drin, es ist zuviel um es hier noch einmal zu schreiben!
In den Anlagen finden Sie die Frechheit von heute, in dem versucht wird, meinen Arzt zu beeinflussen
(das war schon am 05.08.10), habe ich aber heute erst bekommen,und dann noch mit Behauptungen,
die nicht richtig sind!
Die beiden Anschreiben AOK 5060 und AOK 5060 und 2057 dürfte ich gar nicht haben,
die hat mein Arzt mir gegeben!
Als erstens bin ich kein Hilfsarbeiter gewesen, sondern habe als Sportfachkraft im OGS gearbeitet
(werde ich auch nach meiner OP wieder tun), und zweitens sind Hilfsarbeiter bei uns in Deutschland nur
Patienten 3. Klasse? Die aber volle Beiträge zahlen können?
Aber bitte nicht krank werden dürfen??? Wo leben wir???
Und dann mit den Rest der übrig bleibt, zur ARGE dann kostet es den Steuerzahler und nicht der AOK
Geld!!!
Aber lesen Sie bitte selbst.
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt39 ... 10eadb4c63
Mit freundlichen Grüßen
Roland Richter
ACHTUNG: Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort, damit Sie sicher wissen, dass uns Ihre Nachricht erreicht hat!
Liebe BILD-Leserin, lieber BILD-Leser,
Ihre Meinung ist uns wichtig. Daher herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die soeben bei uns eingegangen ist. Die Redaktion wird sich mit Ihrer Meinung auseinandersetzen.
Haben Sie sich mit einer konkreten Frage an uns gewandt, werden wir diese schnellstmöglicht beantworten. Aufgrund von Wochenenden, Feiertagen und einem erhöhten E-Mail-Eingang kann die Beantwortung sich in Einzelfällen jedoch verzögern - wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre BILD Ruhrgebiet
www.ruhrgebiet.bild.de
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kann und es eine Menge Menschen betrifft ! Mir ist es jetzt auch so ergangen und ich habe
gestern einen Anwalt eingeschaltet!
Ich habe heute auch noch das "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen " in Düsseldorf über meinen Fall informiert.
An Hand der Menge der gleichen Erfahrungsberichte im Internet, muss man annehmen, dass
das schon eine Masche ist (10 mal Ablehnen, 3 mal Widerspruch, 7 mal gespart !?
Ich habe auch der Geschäftsleitung der AOK Recklinghausen und dem AOK Bundesverband
heute mitgeteilt, dass ich das Vorgehen der AOK an die Öffentlichkeit bringe.
Im nachfolgenden Link steht schon einiges drin, es ist zuviel um es hier noch einmal zu schreiben!
In den Anlagen finden Sie die Frechheit von heute, in dem versucht wird, meinen Arzt zu beeinflussen
(das war schon am 05.08.10), habe ich aber heute erst bekommen,und dann noch mit Behauptungen,
die nicht richtig sind!
Die beiden Anschreiben AOK 5060 und AOK 5060 und 2057 dürfte ich gar nicht haben,
die hat mein Arzt mir gegeben!
Als erstens bin ich kein Hilfsarbeiter gewesen, sondern habe als Sportfachkraft im OGS gearbeitet
(werde ich auch nach meiner OP wieder tun), und zweitens sind Hilfsarbeiter bei uns in Deutschland nur
Patienten 3. Klasse? Die aber volle Beiträge zahlen können?
Aber bitte nicht krank werden dürfen??? Wo leben wir???
Und dann mit den Rest der übrig bleibt, zur ARGE dann kostet es den Steuerzahler und nicht der AOK
Geld!!!
Aber lesen Sie bitte selbst.
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Roland Richter
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Haben Sie sich mit einer konkreten Frage an uns gewandt, werden wir diese schnellstmöglicht beantworten. Aufgrund von Wochenenden, Feiertagen und einem erhöhten E-Mail-Eingang kann die Beantwortung sich in Einzelfällen jedoch verzögern - wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
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Hier noch ein Urteil des BSG zu diesem Thema:
Urteile des BSG vom 08.02.2000 - B 1 K R 11/99 R; 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
Versicherte haben nach § 44 Abs 1 Satz 1 SGB V Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht; die übrigen Alternativen dieser Vorschrift sind hier nicht einschlägig. Diese Grundvoraussetzung für den vom Kläger eingeklagten Anspruch ist erfüllt. Arbeitsunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn der Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Arbeit wegen Krankheit nicht (weiter) verrichten kann. Daß er möglicherweise eine andere Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausüben könnte, ist unerheblich. Gibt er nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die zuletzt innegehabte Arbeitsstelle auf, ändert sich allerdings der rechtliche Maßstab insofern, als für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr die konkreten Verhältnisse an diesem Arbeitsplatz maßgebend sind, sondern nunmehr abstrakt auf die Art der zuletzt ausgeübten Beschäftigung abzustellen ist. Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengelds eng zu ziehen ist. Handelt es sich bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit um einen anerkannten Ausbildungsberuf, so scheidet eine Verweisung auf eine außerhalb dieses Berufs liegende Beschäftigung aus. Auch eine Verweisungstätigkeit innerhalb des Ausbildungsberufs muß, was die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Höhe der Entlohnung angeht, mit der bisher verrichteten Arbeit im wesentlichen übereinstimmen, so daß der Versicherte sie ohne größere Umstellung und Einarbeitung ausführen kann. Dieselben Bedingungen gelten bei ungelernten Arbeiten, nur daß hier das Spektrum der zumutbaren Tätigkeiten deshalb größer ist, weil die Verweisung nicht durch die engen Grenzen eines Ausbildungsberufs eingeschränkt ist. Für die Beurteilung ist unerheblich, ob der Versicherte sich arbeitslos meldet und sein Einverständnis mit einer Vermittlung in einen anderen Beruf erklärt (zum Ganzen zuletzt Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271, 273 f = SozR 3-2500 § 49 Nr 4 S 12 f mwN).
@Roland: Handelt es sich bei Deinem Beruf um einen anerkannten Ausbildungsberuf? Wenn ja, ist eine Verweisung kaum möglich. Wenn nein, auch nur in bestimmten Grenzen. Bei Deiner Diagnose kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine Verweisung möglich ist. Wie gesagt, einfach pauschal sagen, Du kannst 3 Stunden arbeiten und darum geh zum Arbeitsamt geht nicht (siehe oben). Es muss auf einen ähnlichen Beruf abgestellt werden.
Urteile des BSG vom 08.02.2000 - B 1 K R 11/99 R; 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
Versicherte haben nach § 44 Abs 1 Satz 1 SGB V Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht; die übrigen Alternativen dieser Vorschrift sind hier nicht einschlägig. Diese Grundvoraussetzung für den vom Kläger eingeklagten Anspruch ist erfüllt. Arbeitsunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn der Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Arbeit wegen Krankheit nicht (weiter) verrichten kann. Daß er möglicherweise eine andere Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausüben könnte, ist unerheblich. Gibt er nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die zuletzt innegehabte Arbeitsstelle auf, ändert sich allerdings der rechtliche Maßstab insofern, als für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr die konkreten Verhältnisse an diesem Arbeitsplatz maßgebend sind, sondern nunmehr abstrakt auf die Art der zuletzt ausgeübten Beschäftigung abzustellen ist. Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengelds eng zu ziehen ist. Handelt es sich bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit um einen anerkannten Ausbildungsberuf, so scheidet eine Verweisung auf eine außerhalb dieses Berufs liegende Beschäftigung aus. Auch eine Verweisungstätigkeit innerhalb des Ausbildungsberufs muß, was die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Höhe der Entlohnung angeht, mit der bisher verrichteten Arbeit im wesentlichen übereinstimmen, so daß der Versicherte sie ohne größere Umstellung und Einarbeitung ausführen kann. Dieselben Bedingungen gelten bei ungelernten Arbeiten, nur daß hier das Spektrum der zumutbaren Tätigkeiten deshalb größer ist, weil die Verweisung nicht durch die engen Grenzen eines Ausbildungsberufs eingeschränkt ist. Für die Beurteilung ist unerheblich, ob der Versicherte sich arbeitslos meldet und sein Einverständnis mit einer Vermittlung in einen anderen Beruf erklärt (zum Ganzen zuletzt Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271, 273 f = SozR 3-2500 § 49 Nr 4 S 12 f mwN).
@Roland: Handelt es sich bei Deinem Beruf um einen anerkannten Ausbildungsberuf? Wenn ja, ist eine Verweisung kaum möglich. Wenn nein, auch nur in bestimmten Grenzen. Bei Deiner Diagnose kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine Verweisung möglich ist. Wie gesagt, einfach pauschal sagen, Du kannst 3 Stunden arbeiten und darum geh zum Arbeitsamt geht nicht (siehe oben). Es muss auf einen ähnlichen Beruf abgestellt werden.
Heute war MDK mit Leistungspro. angesagt!
Hallo,
heute Morgen war ich beim MDK!
Sollte ja ein Leistungsprof. erstellt werden, kam aber nicht dazu!
Wollte den Dr. klar machen, dass ich kein "Hilfsarbeiter" bin, aber der Dr. sagte:" ich bin nicht hier, um zu Beurteilen ob Sie Meister oder Hilfsarbeiter sind, ich beurteile Fakten"!!!
Weiter hin sagte er: Wir brauchen jetzt und hier nicht weiter machen, Sie sind nicht arbeitsfähig, machen sie erst mal nächste Woche die OP (Ihr Arzt würde sie nicht operieren, wenn sie gesund wären) und das dauert ja
auch seine Zeit! Wir sehen uns dann später wieder! Alles Gute.
Jetzt bin ich gespannt wie die AOK darauf reagiert?
Gruß Roland
heute Morgen war ich beim MDK!
Sollte ja ein Leistungsprof. erstellt werden, kam aber nicht dazu!
Wollte den Dr. klar machen, dass ich kein "Hilfsarbeiter" bin, aber der Dr. sagte:" ich bin nicht hier, um zu Beurteilen ob Sie Meister oder Hilfsarbeiter sind, ich beurteile Fakten"!!!
Weiter hin sagte er: Wir brauchen jetzt und hier nicht weiter machen, Sie sind nicht arbeitsfähig, machen sie erst mal nächste Woche die OP (Ihr Arzt würde sie nicht operieren, wenn sie gesund wären) und das dauert ja
auch seine Zeit! Wir sehen uns dann später wieder! Alles Gute.
Jetzt bin ich gespannt wie die AOK darauf reagiert?
Gruß Roland
Presseabt. der AOK hat sich Freitag Mittag bei ELO gemeldet!
So Ihr lieben, heute erst mal OP und dann alles weitere!
Gruß Roland
Presseabt. der AOK hat sich Freitag Mittag bei ELO Deutschland gemeldet!
Dann bekamm ich diese PN:
Habe deine PDFs alle entfernen müssen, da sie personenbezogene Daten hatten (z.b. Namen von Sachbearbeitern, Telefondurchwahlen etc.). bitte auf so etwas achten.
Im übrigen hat mir die AOK mitgeteilt, das sie die Sachen in deinem Sinne regelt, da da wohl einiges schief gelaufen ist.
Bitte sorge auch in anderen Foren dafür, dass Namen von Sachbearbeitern nicht erscheinen. Damit werden Persönlichkeitsrechte verletzt, die leider ganz empfindlich bestraft werden können.
Na da frag ich mich, wo meine Persönlichkeitsrechte waren, als der Sachbearbeiter die Faxe (mit falschen Behauptungen und der Einflußnahme) durch die Gegend gesendet hat, auch für jeden zugänglich.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gruß Roland
Presseabt. der AOK hat sich Freitag Mittag bei ELO Deutschland gemeldet!
Dann bekamm ich diese PN:
Habe deine PDFs alle entfernen müssen, da sie personenbezogene Daten hatten (z.b. Namen von Sachbearbeitern, Telefondurchwahlen etc.). bitte auf so etwas achten.
Im übrigen hat mir die AOK mitgeteilt, das sie die Sachen in deinem Sinne regelt, da da wohl einiges schief gelaufen ist.
Bitte sorge auch in anderen Foren dafür, dass Namen von Sachbearbeitern nicht erscheinen. Damit werden Persönlichkeitsrechte verletzt, die leider ganz empfindlich bestraft werden können.
Na da frag ich mich, wo meine Persönlichkeitsrechte waren, als der Sachbearbeiter die Faxe (mit falschen Behauptungen und der Einflußnahme) durch die Gegend gesendet hat, auch für jeden zugänglich.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Und, lässt Du es dann darauf beruhen oder bleibst Du am Ball? Ich bin fest davon überzeugt, dass bei der AOK Anweisungen existieren, in diesen Fällen (Arbeitsunfähigkeit während Beschäftigung, dann Ende Beschäftigung) die Versicherten zum Arbeitsamt zu verweisen. Auch andere Tricks zu versuchen (z.B. Krankengeld in Höhe AlG, Krankengeld für die Dauer wie AlG). Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich fast darüber lachen: Gesundheitskasse!!
Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde, sich dort einzuschalten. Wenn wir einen Aufruf starten würden, bei wem das alles versucht wurde, ich glaube, da kommt einiges zusammen!! Und wirklich besonders gehäuft bei der AOK.
Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde, sich dort einzuschalten. Wenn wir einen Aufruf starten würden, bei wem das alles versucht wurde, ich glaube, da kommt einiges zusammen!! Und wirklich besonders gehäuft bei der AOK.
Hallo ihr lieben,
erst einmal, OP ist soweit glatt gelaufen, dass ist das wichtigste!
So, als ich gestern im OP war kam der Brief vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, hier Aussenstelle Essen.
Die haben die AOK aufgefordert Stellung zu nehmen und die Verwaltungsakten zur Vorlage angefordert und teilten noch mit:
Sehr geehrter Herr R......,
vielen Dank für die ergänzenden Informationen. Gleichwohl die AOK Westfalen-Lippe nunmehr Krankengeld zahlt, werden wir Ihre Eingabe zum Anlass nehmen, die Verfahrensweise der Kasse näher zu prüfen. Hierfür haben wir bereits –wie am 13.08.2010- mitgeteilt-, die AOK Westfalen-Lippe um Vorlage der Verwaltungsakten gebeten. Nach Abschluss unserer Prüfung erhalten Sie von hier weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
....................................
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Außenstelle Essen
Referat V B 2
Kopstadtplatz 13
45127 Essen
Heute habe ich Post von meinem Rechtsanwalt bekommen!
Gestern hat die AOK per Post mitgeteilt:
Dem Widerspruch vom 09.08.2010 wird statt gegeben und ab den 01.08.2010 KG gezahlt!
Danke für die ganzen Info`s die ich hier bekommen habe, aber was machen die Menschen, die nicht so fit am PC / Internet sind, die dieses Forum nicht finden usw. ???
Man sollte doch mal die Frage stellen: Ist es rechtens, das wir beim Krankengeld 3 Klassen von Patienten haben?
1. Die privat Versicherten
2. die gesetzlich Versicherten
und
3. die sogennanten An-oder Ungelernte (sogenannte Hilfsarbeiter)
Die ersten beiden bekommen Krankengeld, der An-oder Ungelernte wird, sofern er 3 Std. was anderes arbeiten kann, direkt zur ARGE weiter geleitet , bekommt kein KG sondern muß Hartz IV beantragen!
Zahlte aber als er in Arbeit war, den selben Beitrag zur Krankenversicherung wie seine Ausgebildeten Mitarbeiter!
Bekommt aber nicht die selbe Leistung!!!
Hier sollte man sich die Frage stellen:
Wie ist das eigentlich mit der Gleichstellung? AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/B ... 10006.html
Darüber sollten sich unsere Gesetzgeber mal den Kopf machen!
Gruß Roland
erst einmal, OP ist soweit glatt gelaufen, dass ist das wichtigste!
So, als ich gestern im OP war kam der Brief vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, hier Aussenstelle Essen.
Die haben die AOK aufgefordert Stellung zu nehmen und die Verwaltungsakten zur Vorlage angefordert und teilten noch mit:
Sehr geehrter Herr R......,
vielen Dank für die ergänzenden Informationen. Gleichwohl die AOK Westfalen-Lippe nunmehr Krankengeld zahlt, werden wir Ihre Eingabe zum Anlass nehmen, die Verfahrensweise der Kasse näher zu prüfen. Hierfür haben wir bereits –wie am 13.08.2010- mitgeteilt-, die AOK Westfalen-Lippe um Vorlage der Verwaltungsakten gebeten. Nach Abschluss unserer Prüfung erhalten Sie von hier weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
....................................
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Außenstelle Essen
Referat V B 2
Kopstadtplatz 13
45127 Essen
Heute habe ich Post von meinem Rechtsanwalt bekommen!
Gestern hat die AOK per Post mitgeteilt:
Dem Widerspruch vom 09.08.2010 wird statt gegeben und ab den 01.08.2010 KG gezahlt!
Danke für die ganzen Info`s die ich hier bekommen habe, aber was machen die Menschen, die nicht so fit am PC / Internet sind, die dieses Forum nicht finden usw. ???
Man sollte doch mal die Frage stellen: Ist es rechtens, das wir beim Krankengeld 3 Klassen von Patienten haben?
1. Die privat Versicherten
2. die gesetzlich Versicherten
und
3. die sogennanten An-oder Ungelernte (sogenannte Hilfsarbeiter)
Die ersten beiden bekommen Krankengeld, der An-oder Ungelernte wird, sofern er 3 Std. was anderes arbeiten kann, direkt zur ARGE weiter geleitet , bekommt kein KG sondern muß Hartz IV beantragen!
Zahlte aber als er in Arbeit war, den selben Beitrag zur Krankenversicherung wie seine Ausgebildeten Mitarbeiter!
Bekommt aber nicht die selbe Leistung!!!
Hier sollte man sich die Frage stellen:
Wie ist das eigentlich mit der Gleichstellung? AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/B ... 10006.html
Darüber sollten sich unsere Gesetzgeber mal den Kopf machen!
Gruß Roland
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- Registriert: 11.04.2011, 15:06
AOK und Krankengeld
Hallo liebe User von Krankenkassen Forum.
Wie vielen anderen Mitglieder der AOK, versuchte die AOK Nord West auch bei mir das Krankengeld einzustellen.
Als Begründung für die Einstellung des Krankengeldes, führte die AOK mein Aufhebungsvertrag (Kündigung) vorne an.
Ich denke, es ist besser ich schildere meine eigene Erfahrung mit der AOK, hier AOK Nord West, von Beginn an!
Mitten in der Wirtschaftskriese, April 2009 wurde ich zum ersten Mal Arbeitslos. Im Juni fand ich eine auf sechs Monate befristete Beschäftigung, dass nach der vereinbarten Frist endete. Nun folgte eine Dreimonatige Arbeitslosigkeit, eine Einwöchige Fortbildungsmaßnahme und anschlie0end eine Sechsmonatige Arbeitslosigkeit.
Im August 2010 fand ich erneut eine Stelle als Internationaler Berufskraftfahrer, die ich bis Dezember 2010, mit Beginn meiner Erkrankung ausübte.
Es war der Samstag, der vierten Dezember 2010, der mein Gesamtes Leben auf den Kopf stellte!
Es war der Tag an dem mir eine instabile Angina pectoris und Herzinfarkt diagnostiziert wurde. Meinen ersten Herzkatheter erhielt ich dann zwei Tage später, bei dem mir auch gleich mehrere Stands implantiert wurden. Leider konnte bei diesem Eingriff nicht alle Herzkranzgefäße geöffnet werden, dieses aber durch eine Medikamenten Therapie gelingen sollte.
Von nun an, von diesem vierten Dezember 2010 an, bin ich nun erkrankt!
Am siebten Januar, nach fast fünf Wochen, erhielt ich eine weitere Herzkatheteruntersuchung, bei der versucht werden sollte weitere Äste zu öffnen, weil es mir bis dahin immer noch nicht besser ging.
Leider war dieser Versuch erfolglos und es wurde mit einer kleinen Umstellung der Medikamente weiter therapiert.
Am 23. 01.2011 erschien bei mir zu Hause mein damaliger Arbeitgeber mit einem Arbeitsaufhebungsvertrag (Kündigung) zum 28.02.2011. Im Unternehmen für dass ich tätig gewesen war, sind weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, sodass ich keinen Gedanken auf Rechtsmittelgesuch vergeudet habe.
Nur einen Tag später ging ich zur Arge (jetzt Jobcenter), um einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, weil ich seit dem 14.01.2011 von der AOK Krankengeld erhalten sollte, mir dessen Höhe aber nicht bekannt war.
Am 25.01.2011 ging ein Schreiben der AOK Nord West bei mir ein, mit der Nachricht, in welcher Höhe mir Krankengeld gezahlt werden würde.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich das `` ein Schreiben´´ betonen, da es sich um keinen offiziellen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung handelte.
Nach ca. vier Wochen, Ende Februar, erhielt ich einen Anruf der AOK, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mir kein Krankengeld mehr zustehen würde! Begründung: Da ich nun zum 28.02.2011 Arbeitslos bin, würde meine Mitgliedschaft zu diesem Datum enden. Da aber eine Reha beantragt wurde, bekäme ich noch (gütiger Weise) Krankengeld bis zur Teilnahme an der Reha. Im Anschluss an der Reha, müsste ich mich aber arbeitslos melden.
Wie ich vor ein paar Zeilen geschrieben habe, handelt es sich lediglich um einen Anruf der AOK Nord West!
Am 14 März 2011 erhielt ich wieder einen Anruf von der AOK, in dem mir Mitgeteilt wurde, dass mein Antrag auf Rehabilitation abgelehnt wurdeund das mir einen Tag später der Bescheid zukommen würde. Diese Ablehnung meines Antrags habe nun zu Folge, dass mein Krankengeld nur bis zum 31.03.2011 gezahlt wird und meine Mitgliedschaft bei der AOK zu diesem Termin endet.
Ich bat diese netten Stimme darum, dass Sie mir doch bitte einen Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes zukommen lassen möchte! ANTWORT: Man würde mir keinen gesonderten Bescheid zusenden!
Nun war es Zeit für mich zu handeln und las einen Bericht im Netz von einem Rentenberater Namens Marcus Kleinlein, der genau diese Problematik in seinem Artikel Veröffentlichte. Noch am selben Tag nahm ich telefonisch Kontakt zu ihm auf, in dem ich ihm meine Situation schilderte.
Schon am Telefon offerierte mir Herr Kleinlein, dass er das Mandat kostenlos für mich übernehmen würde, da es sich hierbei um eine ganz gemeine Masche der AOK handeln würde, wir jedoch etwas Schriftliches von der AOK bekommen müssten.
Am 15 März 2011 suggerierte ich der netten Stimme von der AOK, dass die Arge ab dem 01.04.2011 mit der Grundsicherung in Höhe des Krankengeldes weiter aufstocken würde, wenn dieses Schriftlich belegt werden könnte. Schon zwei Tage später, hatte ich ein Schreiben (keinen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung) im Briefkasten, der Wortwörtlich dem nun Folgenden gleicht!
Sehr geehrter Herr …………..
Sie sind seit dem 04.12.2010 arbeitsunfähig und beziehen seit dem 15.01.2011 Krankengeld.
Nach den vorliegenden Unterlagen wurde Ihr Arbeitsverhältnis zum 28.02.2011 beendet. Somit endet Ihre Mitgliedschaft zu unserer Kasse mit diesem Datum.
Der Anspruch auf Leistung (hier: Krankengeld) erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft. Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (§ 19 Sozialgesetzbuch V).
Wir zahlen Ihnen Krankengeld bis zum 31.03.2011.
Über Ihren weiteren Versicherungsschutz beraten wir Sie gerne
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK Nord West
Das war es nun, darauf hatte mein Vertreter Herr Kleinlein gewartet und einen DINA 4 Seite langen Wiederspruch mit allen Rechtsverletzungen geschrieben und sogleich versandt.
Schon einen Tag später erhielt Herr Kleinlein einen Anruf der AOK Nord West, in dem ihm versichert wurde, das dass Krankengeld über dem 31.03.2011 weiter ausgezahlt wird. Diese Zusage wird in den nächsten Tagen Schriftlich zugesandt.
Antwort der AOK Nord West zum Wiederspruch:
Sehr geehrter Herr Kleinlein,
wie bereits telefonisch besprochen nehmen wir die Einstellung des Krankengeldes für Herrn ………... zurück.
Dem Wiederspruch wird damit abgeholfen und das Krankengeld wird über dem 31.03.2011 weiter gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK Nord West
Also liebe Leute, Fakt ist, wenn jemand während seiner Berufstätigkeit erkrankt, hat derjenige Anspruch auf Krankengeld! Es ist völlig unerheblich wie lange ein jener seine Tätigkeit ausübt (Beschäftigung seit dem 1. Tag) oder wenn der Ausscheidetermin nur wenige Tage nach einer Erkrankung (Kündigung zum 28.02, Erkrankung am 27.02) liegt, besitzt derjenige Anspruch auf Krankengeld, egal was die Krankenkasse am Telefon erzählt oder in ihren Briefen schreibt.
Eine Kopie des Wiederspruchs kann per Email zugesandt werden, dass aber unsinnig wäre! Jeder Rechtsbeistand freut sich auf solche Aalglatten Fälle und lässt sich diese von den Krankenkassen gut honorieren.
Ich hoffe, dass meine Erfahrungen mit der AOK Nord West einigen Lesern Mut zuspricht, sich beraten lässt und sich gegen die Machenschaften der Krankenkassen dagegenstemmt.
Viel Glück allen Lesern
Euer Vielgeduld01
Wie vielen anderen Mitglieder der AOK, versuchte die AOK Nord West auch bei mir das Krankengeld einzustellen.
Als Begründung für die Einstellung des Krankengeldes, führte die AOK mein Aufhebungsvertrag (Kündigung) vorne an.
Ich denke, es ist besser ich schildere meine eigene Erfahrung mit der AOK, hier AOK Nord West, von Beginn an!
Mitten in der Wirtschaftskriese, April 2009 wurde ich zum ersten Mal Arbeitslos. Im Juni fand ich eine auf sechs Monate befristete Beschäftigung, dass nach der vereinbarten Frist endete. Nun folgte eine Dreimonatige Arbeitslosigkeit, eine Einwöchige Fortbildungsmaßnahme und anschlie0end eine Sechsmonatige Arbeitslosigkeit.
Im August 2010 fand ich erneut eine Stelle als Internationaler Berufskraftfahrer, die ich bis Dezember 2010, mit Beginn meiner Erkrankung ausübte.
Es war der Samstag, der vierten Dezember 2010, der mein Gesamtes Leben auf den Kopf stellte!
Es war der Tag an dem mir eine instabile Angina pectoris und Herzinfarkt diagnostiziert wurde. Meinen ersten Herzkatheter erhielt ich dann zwei Tage später, bei dem mir auch gleich mehrere Stands implantiert wurden. Leider konnte bei diesem Eingriff nicht alle Herzkranzgefäße geöffnet werden, dieses aber durch eine Medikamenten Therapie gelingen sollte.
Von nun an, von diesem vierten Dezember 2010 an, bin ich nun erkrankt!
Am siebten Januar, nach fast fünf Wochen, erhielt ich eine weitere Herzkatheteruntersuchung, bei der versucht werden sollte weitere Äste zu öffnen, weil es mir bis dahin immer noch nicht besser ging.
Leider war dieser Versuch erfolglos und es wurde mit einer kleinen Umstellung der Medikamente weiter therapiert.
Am 23. 01.2011 erschien bei mir zu Hause mein damaliger Arbeitgeber mit einem Arbeitsaufhebungsvertrag (Kündigung) zum 28.02.2011. Im Unternehmen für dass ich tätig gewesen war, sind weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, sodass ich keinen Gedanken auf Rechtsmittelgesuch vergeudet habe.
Nur einen Tag später ging ich zur Arge (jetzt Jobcenter), um einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, weil ich seit dem 14.01.2011 von der AOK Krankengeld erhalten sollte, mir dessen Höhe aber nicht bekannt war.
Am 25.01.2011 ging ein Schreiben der AOK Nord West bei mir ein, mit der Nachricht, in welcher Höhe mir Krankengeld gezahlt werden würde.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich das `` ein Schreiben´´ betonen, da es sich um keinen offiziellen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung handelte.
Nach ca. vier Wochen, Ende Februar, erhielt ich einen Anruf der AOK, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mir kein Krankengeld mehr zustehen würde! Begründung: Da ich nun zum 28.02.2011 Arbeitslos bin, würde meine Mitgliedschaft zu diesem Datum enden. Da aber eine Reha beantragt wurde, bekäme ich noch (gütiger Weise) Krankengeld bis zur Teilnahme an der Reha. Im Anschluss an der Reha, müsste ich mich aber arbeitslos melden.
Wie ich vor ein paar Zeilen geschrieben habe, handelt es sich lediglich um einen Anruf der AOK Nord West!
Am 14 März 2011 erhielt ich wieder einen Anruf von der AOK, in dem mir Mitgeteilt wurde, dass mein Antrag auf Rehabilitation abgelehnt wurdeund das mir einen Tag später der Bescheid zukommen würde. Diese Ablehnung meines Antrags habe nun zu Folge, dass mein Krankengeld nur bis zum 31.03.2011 gezahlt wird und meine Mitgliedschaft bei der AOK zu diesem Termin endet.
Ich bat diese netten Stimme darum, dass Sie mir doch bitte einen Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes zukommen lassen möchte! ANTWORT: Man würde mir keinen gesonderten Bescheid zusenden!
Nun war es Zeit für mich zu handeln und las einen Bericht im Netz von einem Rentenberater Namens Marcus Kleinlein, der genau diese Problematik in seinem Artikel Veröffentlichte. Noch am selben Tag nahm ich telefonisch Kontakt zu ihm auf, in dem ich ihm meine Situation schilderte.
Schon am Telefon offerierte mir Herr Kleinlein, dass er das Mandat kostenlos für mich übernehmen würde, da es sich hierbei um eine ganz gemeine Masche der AOK handeln würde, wir jedoch etwas Schriftliches von der AOK bekommen müssten.
Am 15 März 2011 suggerierte ich der netten Stimme von der AOK, dass die Arge ab dem 01.04.2011 mit der Grundsicherung in Höhe des Krankengeldes weiter aufstocken würde, wenn dieses Schriftlich belegt werden könnte. Schon zwei Tage später, hatte ich ein Schreiben (keinen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung) im Briefkasten, der Wortwörtlich dem nun Folgenden gleicht!
Sehr geehrter Herr …………..
Sie sind seit dem 04.12.2010 arbeitsunfähig und beziehen seit dem 15.01.2011 Krankengeld.
Nach den vorliegenden Unterlagen wurde Ihr Arbeitsverhältnis zum 28.02.2011 beendet. Somit endet Ihre Mitgliedschaft zu unserer Kasse mit diesem Datum.
Der Anspruch auf Leistung (hier: Krankengeld) erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft. Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (§ 19 Sozialgesetzbuch V).
Wir zahlen Ihnen Krankengeld bis zum 31.03.2011.
Über Ihren weiteren Versicherungsschutz beraten wir Sie gerne
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK Nord West
Das war es nun, darauf hatte mein Vertreter Herr Kleinlein gewartet und einen DINA 4 Seite langen Wiederspruch mit allen Rechtsverletzungen geschrieben und sogleich versandt.
Schon einen Tag später erhielt Herr Kleinlein einen Anruf der AOK Nord West, in dem ihm versichert wurde, das dass Krankengeld über dem 31.03.2011 weiter ausgezahlt wird. Diese Zusage wird in den nächsten Tagen Schriftlich zugesandt.
Antwort der AOK Nord West zum Wiederspruch:
Sehr geehrter Herr Kleinlein,
wie bereits telefonisch besprochen nehmen wir die Einstellung des Krankengeldes für Herrn ………... zurück.
Dem Wiederspruch wird damit abgeholfen und das Krankengeld wird über dem 31.03.2011 weiter gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK Nord West
Also liebe Leute, Fakt ist, wenn jemand während seiner Berufstätigkeit erkrankt, hat derjenige Anspruch auf Krankengeld! Es ist völlig unerheblich wie lange ein jener seine Tätigkeit ausübt (Beschäftigung seit dem 1. Tag) oder wenn der Ausscheidetermin nur wenige Tage nach einer Erkrankung (Kündigung zum 28.02, Erkrankung am 27.02) liegt, besitzt derjenige Anspruch auf Krankengeld, egal was die Krankenkasse am Telefon erzählt oder in ihren Briefen schreibt.
Eine Kopie des Wiederspruchs kann per Email zugesandt werden, dass aber unsinnig wäre! Jeder Rechtsbeistand freut sich auf solche Aalglatten Fälle und lässt sich diese von den Krankenkassen gut honorieren.
Ich hoffe, dass meine Erfahrungen mit der AOK Nord West einigen Lesern Mut zuspricht, sich beraten lässt und sich gegen die Machenschaften der Krankenkassen dagegenstemmt.
Viel Glück allen Lesern
Euer Vielgeduld01
Re: AOK und Krankengeld
leider so nicht richtig, der Beginn der AU ist nicht der entscheidende Punkt, sondern der Anspruchsbeginn des Krankengeldesvielgeduld01 hat geschrieben:Also liebe Leute, Fakt ist, wenn jemand während seiner Berufstätigkeit erkrankt, hat derjenige Anspruch auf Krankengeld! Es ist völlig unerheblich wie lange ein jener seine Tätigkeit ausübt (Beschäftigung seit dem 1. Tag) oder wenn der Ausscheidetermin nur wenige Tage nach einer Erkrankung (Kündigung zum 28.02, Erkrankung am 27.02) liegt, besitzt derjenige Anspruch auf Krankengeld, egal was die Krankenkasse am Telefon erzählt oder in ihren Briefen schreibt.Euer Vielgeduld01
Beispiel: Ende Beschäftigung 28.02.11, am 03.03.11 gehst du zum Arzt und lässt dich rückwirkend ab 27.02.11 krank schreiben, da du ja schon seit 1 Woche diese starken Rückenschmerzen hast (was auch durchaus plausibel sein mag) --> nach deiner sehr pauschalen Aussage hat er also Anspruch auf KRG, egal was die Kasse sagt...dummerweise beginnt der Anspruch auf KRG aber bei Arbeitnehmern erst ab Tag nach ärztl. Feststellung (§46 SGB V), hier also am 04.03.11, an diesem Tag lag aber keine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vor....na upppppsssss
da gibs dann nur noch max 1 Monat KRG und auch nur wenn weitere Voraussetzungen passen (AU nicht über 1 Monat, keine FAVE-Anspruch etc.)
das Thema Krankengeld ist schon etwas umfangreicher als in deinem Fall, also bitte nicht pauschalisieren
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- Registriert: 11.04.2011, 15:06
Hallo Grampa
Sorry, Du hast recht!
Ich ging natürlich davon aus, dass sich der Patient nicht rückwirkend Krank schreiben lässt!
Meine Lektüre war angedacht, dass die AOK versucht hat, obwohl Krankheit seit geraumer Zeit vorliegt, den Patienten zu kündigen! So wie in meinem Fall, wo es so ersichtlich ist, dass die AOK mich einfach nur loswerden wollte.
Seit dem Wiederspruch habe ich keine Probleme mehr mit der Krankenkasse (bis jetzt).
Da ich aber noch für mindestens dieses Jahr Arbeitsunfähig sein werde, könnte ja noch was kommen, gilt abzuwarten!
Sorry, Du hast recht!
Ich ging natürlich davon aus, dass sich der Patient nicht rückwirkend Krank schreiben lässt!
Meine Lektüre war angedacht, dass die AOK versucht hat, obwohl Krankheit seit geraumer Zeit vorliegt, den Patienten zu kündigen! So wie in meinem Fall, wo es so ersichtlich ist, dass die AOK mich einfach nur loswerden wollte.
Seit dem Wiederspruch habe ich keine Probleme mehr mit der Krankenkasse (bis jetzt).
Da ich aber noch für mindestens dieses Jahr Arbeitsunfähig sein werde, könnte ja noch was kommen, gilt abzuwarten!
i
hallo mal wieder,
ich schreibe mal hier , weil das thema ähnlich ist.
ich habe während einer au die im februar letzten jahres begann meinen job ( befristeter vertrag bis 30.06 2010 ) verloren, da er nicht verlängert wurde. ich habe in einem lager gearbeitet, ich sag jetzt mal teilweise schwere arbeit, kartons bis 40 kg.
ich wurde im november operiert an meiner rechten hand , wegen der ich auch die au hatte bzw habe.
im februar schickte man mich zum mdk , in dem schreiben stand drin das ich zwar au für meinen letzten job wäre aber verweisbarkeit beim arbeitsamt vorliege.
mit anwalt habe ich dann widerspruch eingereicht und bekam gestern bescheid von der kasse , das der widerspruch abgelehnt wäre.
bezug nehmend auf das gutachten von februar, das ich zwar meinen letzten job nicht mehr ausüben könnte momentan , aber einen gleichartige tätigkeit.
dazu die frage an euch weise, was ist eine gleichartige arbeit bei einem lagerarbeiter ?
ich bin gestern aus dem krankenhaus gekommen , weil ich am montag das 2. mal an dieser hand operiert wurde. das heisst , ich habe nicht gearbeitet , aber meine beschwerden wurden nicht besser , sondern eher das gegenteil , wenn ich meine hand belastet hätte , wären die beschwerden sicherlich noch schlimmer geworden.
mir bleibt wohl nix anderes übrig als zum sozialgericht zu laufen, ich ging ehrlich gesagt davon aus , das der widerspruch für mich positiv aus geht , weil der anwalt mir das sagte und ich nach allem was ich in den gesetzen, in den urteilen , au -rl und foren las davon aus ging , das die sache ganz klar ist.
ich habe die schnauze echt gestrichen voll muss ich sagen.
als bezug hat die kasse ein urteil angegeben Bundessozialgericht ( SozR nr.25 zu § 182 RVO )und dabei steht das au erst dann gegeben ist , wenn der versicherte seiner zuletzt ausgeübten oder ahnlich gearteten Tätigkeit wegen krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die gefahr hin nachgehen kann seinen zustand in absehbarer zeit zu verschlimmern.
da steht genau das , was ich oben schrieb... ich hatte , habe so starke schmerzen , das ich echt nicht die hand benutzen konnte, schon gar nicht im lager arbeiten konnte , also was heißt ähnliche tätigkeit ?
liebe grüße tosca
ich schreibe mal hier , weil das thema ähnlich ist.
ich habe während einer au die im februar letzten jahres begann meinen job ( befristeter vertrag bis 30.06 2010 ) verloren, da er nicht verlängert wurde. ich habe in einem lager gearbeitet, ich sag jetzt mal teilweise schwere arbeit, kartons bis 40 kg.
ich wurde im november operiert an meiner rechten hand , wegen der ich auch die au hatte bzw habe.
im februar schickte man mich zum mdk , in dem schreiben stand drin das ich zwar au für meinen letzten job wäre aber verweisbarkeit beim arbeitsamt vorliege.
mit anwalt habe ich dann widerspruch eingereicht und bekam gestern bescheid von der kasse , das der widerspruch abgelehnt wäre.
bezug nehmend auf das gutachten von februar, das ich zwar meinen letzten job nicht mehr ausüben könnte momentan , aber einen gleichartige tätigkeit.
dazu die frage an euch weise, was ist eine gleichartige arbeit bei einem lagerarbeiter ?
ich bin gestern aus dem krankenhaus gekommen , weil ich am montag das 2. mal an dieser hand operiert wurde. das heisst , ich habe nicht gearbeitet , aber meine beschwerden wurden nicht besser , sondern eher das gegenteil , wenn ich meine hand belastet hätte , wären die beschwerden sicherlich noch schlimmer geworden.
mir bleibt wohl nix anderes übrig als zum sozialgericht zu laufen, ich ging ehrlich gesagt davon aus , das der widerspruch für mich positiv aus geht , weil der anwalt mir das sagte und ich nach allem was ich in den gesetzen, in den urteilen , au -rl und foren las davon aus ging , das die sache ganz klar ist.
ich habe die schnauze echt gestrichen voll muss ich sagen.
als bezug hat die kasse ein urteil angegeben Bundessozialgericht ( SozR nr.25 zu § 182 RVO )und dabei steht das au erst dann gegeben ist , wenn der versicherte seiner zuletzt ausgeübten oder ahnlich gearteten Tätigkeit wegen krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die gefahr hin nachgehen kann seinen zustand in absehbarer zeit zu verschlimmern.
da steht genau das , was ich oben schrieb... ich hatte , habe so starke schmerzen , das ich echt nicht die hand benutzen konnte, schon gar nicht im lager arbeiten konnte , also was heißt ähnliche tätigkeit ?
liebe grüße tosca