KV beí Eheschließung;wer wechselt wohin?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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matschi
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KV beí Eheschließung;wer wechselt wohin?

Beitrag von matschi » 10.08.2010, 12:12

Hallo, ich würde gerne wissen, was im Falle einer Eheschließung, hinsichtlich der Krankenversicherung, zu beachten ist.
Ist es z.B. möglich, dass der privatversicherte freiberufliche Mann (64) bei der Frau (40, freiwillig GKV-versichert, Minijob) in der GKV mitversichert werden kann, oder geht es nur andersherum (Frau privat mitversichert?) oder bleibt alles so, wie es ist?? Die Ehe ist kinderlos.
Weiß jemand eine Antwort??
Gruß Matschi

Czauderna
Beiträge: 11322
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Beitrag von Czauderna » 10.08.2010, 17:24

Hallo, solange der Ehemann noch selbständig ist und/oder eigenes Einkommen hat, kanner nicht in die Familienversicherung der Ehefrau.
Erst wenn er seine Tätigkeit aufgibt und weniger als 345,00 € mtl. Einnahmen hat, dann kann er in die kostenlose Familienversicherung
Umgekehrt wird im Falle der Eheschliessung der Krankenversicherungsbeitrag der GKV-versicherten Ehefrau neu berechnet, denn nun wird das Einkommen des Ehemannes zu 50% für die Berechnung zugrundegelegt. Die Ehefrau könnte auch ihre freiwillige Versicherung kündigen und in die PKV wechseln, aber dort gibt es keine kostenfrei Familienversicherung, sie muesste sich also dort selbst versicvhern und das wird teuer (Prämie bemisst sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand).
Gruss
Czauderna

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