"Bei uns ist nichts angekommen"

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Jioni
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"Bei uns ist nichts angekommen"

Beitrag von Jioni » 03.08.2010, 15:58

Hallo zusammen,

ich bin 21 Jahre, studiere, und habe einen Nebenjob, bei dem ich pro Stunde bezhalt werde.
Meist verdiene ich um die 200 Euro pro Monat, oft auch weniger.
Meine Krankenkasse jedoch glaubt mir dies nicht, und so soll ich jeden Monat meine Gehaltsabrechnung einschicken.

Am Anfang meiner Zeit bei der Firma, habe ich gesagt, dass ich auf Grund von BAfög nicht mehr als 400 Euro verdienen darf und dies wollte die Personlacheffin auch zur Krankenkasse weiterleiten.

Allerdings ist bei denen "nichts angekommen" und so buchen sie Monat für Monat 70 Euro ab, da ich zeitlich nicht immer dazu komme im Zeitraum vom 1. (wo die Gehaltsabrechnungen fertiggestellt werden) und 15. ( wo die KK ihr Geld haben möchte) zur Firma zu fahren, da sie doch recht weit weg ist.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich jetzt in den Sauren Apfel beißen muss, oder ob es Regelungen für solche Fälle gibt.

Gruß Jioni

Gast

Beitrag von Gast » 03.08.2010, 18:46

ich gehe davon aus, dass du derzeit noch Studentisch versichert bist?! zumindest deuten die ca. 70 EUR darauf hin. grundsätzlich bestünde dann Anspruch auf Familienversicherung über Mutter oder Vater, vorausgesetzt diese sind in der GKV versichert. wichtig auch, die Familienversicherung wird nicht automatisch von der Krankenkasse hergestellt, sondern muss nach jeder Unterbrechnung der Familienversicherung immer wieder erneut beantragt werden.

aber um dir helfen zu können brauchen wir nähere Angaben.

Jioni
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Beitrag von Jioni » 08.08.2010, 17:41

Entschuldigung für die späte Antwort:

Hier noch ein paar Angaben:

- meine Eltern sind gesetzlich versichert bei der DAK
- ich bin derweil studentisch Krankenversichert, sofern ich nicht meine monatliche Lohnabrechnung einriche.
Schicke ich sie ein, bin ich für diesen Monat familienversichert. D.h es wird mir kein Geld abgebucht.
- ich arbeite nur 5-10 Stunden in der Woche

Da ich deutlich unter 400€ verdiene bin ich deshalb etwas gefrustet, da ich es zetlich einfach nicht immer schaffe in dem Zeitrahmen in der Firma vorbei zu kommen.
Und bevor ich mich auf eine Diskussion mit meinem Sachbearbeiter einlasse, wollte ich gerne einige Meinungenn bzw, Information für meine Lage einholen, da ich nur die übliche Informationen habe (bis 400€ und 25 Jahre kann man sich die Familie mit versichern).

Aber in meinem Fall habe ich bisher nichts finden können, was mir stichhaltig helfen könnte, z.B nur die Jahresabrechnung einschicken zu müssen o.ä.

Falls du noch Information brauchst, lass es mich bitte wissen.

Danke
Jioni

Hucky
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Beitrag von Hucky » 10.08.2010, 19:51

Der Dreh-und Angelpunkt sind die Lohnabrechnungen. Solange die KK nicht prüfen kann wir die FAMI zum Schutze der Solidargemeinschaft nicht weitergeführt.

Du wirst Dir zwangsläufig die Zeit für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen nehmen müssen. Da Dein Gehalt variert, sind meistens die letzten drei Abrechnungen einzureichen bzw. ggf. der Arbeitsvertrag welcher die Höchstgrenze des Gehalts enthält oder sich diese aus der max. Stundenanzahl errechnen lässt. Erst dann kann der SB prüfen und entspr. entscheiden.

Ich weiß nicht was die Personchefin an die KK schicken wollte. Sofern es die Meldung über die Beschäftigung ist, kann diese nie ankommen, weil sie an die Knappschaft gemeldet werden muss.

Viel Erfolg

VG
Hucky

Gast

Beitrag von Gast » 11.08.2010, 15:24

Hucky hat geschrieben:Sofern es die Meldung über die Beschäftigung ist, kann diese nie ankommen, weil sie an die Knappschaft gemeldet werden muss.
Wenn die Beschäftigung versicherungsfrei in der KV/PV/AV und pflichtig in der RV als PG 106 oder 105 läuft, dann müsste die Krankenkasse doch die Meldung bekommen und nicht die Knappschaft, oder hab ich grad nen Denkfehler?!

Hucky
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Beitrag von Hucky » 11.08.2010, 16:14

Bei einer geringfügig entlohnten Besch. - nein. Sofern AE > 400 EUR aber Student mit wöchentlicher AZ bis 20 h in der Vorlesungszeit - ja

Jioni
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Beitrag von Jioni » 14.08.2010, 10:48

Danke für eure Antworten.

So nun habe ich ein neues Problem.
Die Filiale, zu der ich meine Lohnabrechnungen schickte, wurde gechlossen und der Sachbearbeiter versetzt.
Daher wurden mir meine Lohnabrechnugnen, auf Grund der Unzustellbarkeit nach einem Monat wieder von der Post zurückgeschickt.
Während dieser Zeit wurde mir natürlich Geld abgebucht.

Mittlwerweile habe ich zwar eine neue Addresse, nur würde ich gerne wissen, ob ich ein Recht darauf habe mein Geld zurück zu fordern, da ich nicht wusste, dass die Filiale geschlossen wurde ( ich habe keinen Brief erhalten, aber Werbung von der Dak erhalte ich desöfteren).

Danke im Voraus

Hucky
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Beitrag von Hucky » 14.08.2010, 12:54

Sofern Beiträge auf Grund eienr neuen Situation zu unrecht erhoben sind, müssen diese erstattet werden.

dresdner
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Beitrag von dresdner » 15.08.2010, 12:53

die frage ist doch, warum ihr den kontrollzwang eurer kasse unterstützt. ich würde diesen affentanz so nicht mitmachen. und es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die kasse das so verlangt. die prüfung der voraussetzungen für eine familienversicherung monatlich vorzunehmen ist aus meiner sicht im vorliegenden fall schikane.

in der praxis würde diese handhabung bedeuten, dass monatlich einmal der gesamte bestand geprüft werden würde...ein schier sinnloser kraftakt. die hier beschriebene verwaltungtollwut ist gott sei dank kein mittel aller kassen und sollte ganz deutlich mit der kündigung bestraft werden. übrigens, nach einer familienversicherung besteht wahlrecht zu einer anderen kasse.

es ist sonst nicht meine art, sofort eine kündigung zu empfehlen, aber eine kasse, die dem kunden keinen funken vertrauen entgegenbringen will muss diesen kunden auch nicht versichern. zumal dieser kraftakt der monatlichen prüfung auch gesetzlich so gar nicht beschrieben wird.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.08.2010, 13:43

Hallo dresdener, nun warten wir doch einmal ab - ich habe dem User meine Hilfe angeboten (per PN) weil ich mir das einfach so nicht vorstellen kann und auch nicht kenne. Du weisst dass ich mich grundsätzlich raus halte wenn es gegen oder für uns geht - hier würde ich mal (natürlich nicht hier im Forum) mal eine Ausnahme machen um zur Klärung beizutragen.
Gruss
Czauderna

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