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Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Jonny70
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Beitrag von Jonny70 » 01.08.2010, 12:13

Guten Tag
Ich war gestern in der Augenklinik (diese ist 350km von mir entfernt). Da ich an den Augen untersucht wurde und diese auch mehrmals getropft bekommen habe durfte ich an diesem Tag kein Auto fahren. Ich nahm also eine Freundin mit die für mich gefahren ist.Wir sind morgens um 8:00 Uhr los gefahren, um 12:00 Uhr in der Klinik bis 17:15 Uhr und dann nach Hause gefahren ujnd dort angekommen durch einen Megastau um 00:30 Uhr.
Meine Fragen:
1.Kann ich Kosten für die Freundin gegenüber der Kranklenkasse (BKK Schwenninger) geltend machen ? Wenn ja wie ?
Kann man das evtl. nachlesen ?
2. Würde ich beim nächsten mal ein Hotel nehmen, wie sieht es damit aus ?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Jonny

KKbine
Beiträge: 129
Registriert: 24.10.2008, 09:33

Beitrag von KKbine » 01.08.2010, 17:44

Hallo!

Ausgehend von den geschilderten Fakten wird es wohl leider so sein, dass die Kasse nichts erstatten wird. Fahrkosten werden nur noch sehr eingeschränkt zur amb. Behandlung übernommen (Krebspatienten bei Strahlen-oder Chemotherapie, Dialyse, Pflegebedürftige in Stufe 2 etc. )

Nachlesen kannst du da alles hier: http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de8765

Sorry für die nicht sooo gute Nachricht!

Gruß die Bine

P.S. Gibt es wirklich im näheren Umkreis keine Klinik, die das auch durchführen kann?

Jonny70
Beiträge: 2
Registriert: 01.08.2010, 09:36

Beitrag von Jonny70 » 01.08.2010, 20:20

Hallo Bine

Danke für deine Antwort. Die Krankenkasse hat bis jetzt die Fahrtkosten bezahlt. Ich hatte einen Tumor am Auge deswegen und nur deswegen haben die bezahlt. Ich wollte nur das meine gute Freundin auch was davon hat das sie mich gefahren hat. Schließlich ist das immer noch billiger als ein Taxi das zusammen 700 km fährt.
Gruß Jonny

KKbine
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Beitrag von KKbine » 02.08.2010, 15:05

Hallo!

Dann brauchst du eine Verordnung ( Muster 4) entweder von deinem Hausarzt und/oder der Klinik. Wenn dir bescheinigt wird, dass du selber nicht fahren konntest bzw. dass PKW erforderlich war, erstattet die Krankenkasse die Kilometer mit 0,20 Cent oder in Höhe der eventuell günstigeren öffentlichen Verkehrsmittel ( abzgl. möglicher gesetzlicher Zuzahlung).

Normalerweise müssen Fahrkosten vorher beantragt werden, ich hoffe die Kasse kommt dir da entgegen.

Gruß, die Bine

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