Hallo,
habe mal eine Frage zum Krankenkassenwechsel bei Arbeitsaufnahme bzw wechsel.
Ich hatte bis Januar 2010 eine Arbeit die ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste.
Innfolge dessen musste ich zu einer einer Untersuchung vom Arbeitsamt und die haben mich für die Dauer von sechs Monaten Arbeitsunfähig geschrieben.
Nach bekanntgabe seitens des Arbeitsamt erhielt ich noch sechs Wochen Arbeitslosengeld und dann sollte ich mich an die Krankenkasse AOK wenden.
Da ich schon einmal Krankengeld von meiner vorhrigen Krankenkase beziehen musste und dies sehr unbürokratisch vonstatten ging, sah ich darin kein Problem.
Dummerweise hatte ich zwecks Zusatzbeitrages meine KK gewechselt und was mir an Unverschämtheiten seitens der AOK entgegenschlug war für mich doch eher schockierend, von regelrechten Telefonterror bis hin zu der Aussage; "das ich ja scließleich arbeitslos sei und somit das schon mal anders zu bewerten sei....." etc.
Nach einen Monat Krankengeldbezug suchte ich mir zur Überbrückung eine Zeitarbeitsstelle und nun habe ich kurzzeitig einen Job ohne Zeitarbeit bekommen.
Kann ich nun wieder in meine alte KK bei Arbeitsaufnahme, oder gibts da Probleme wegen dem Wechsel im Mai 2010 ?
Zur Ergänzung: Bei meiner vorherigen KK habe ich wg. Selbstständigkeit noch Schulden die ich in Raten bezahle. Kann die KK die Aufnahme deswegen verweigern ?
Krankenkassenwechsel
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 26.07.2010, 13:56
Re: Krankenkassenwechsel
ein gutes Beispiel dafür, dass nicht nur zählt, was man zahlen muss... sondern auch was die Kasse zu bieten hat.black-flag hat geschrieben:Dummerweise hatte ich zwecks Zusatzbeitrages meine KK gewechselt
wenn deine jetzige KK (die AOK) auch mal einen Zusatzbeitrag erhebt, dann kannst du natürlich auch vor der Bindungsfrist mit Sonderkündigungsrecht die Kasse wieder wechseln.