Bin plötzlich selbstständig. Private KV?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Wonko
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Bin plötzlich selbstständig. Private KV?

Beitrag von Wonko » 12.07.2010, 12:20

Hallo ihr!

Eigentlich hätte ich mich schon länger selbst krankenversichern müssen - ich bin zwar Angestellter bei einer GmbH, aber die gehört mir zur Hälfte selbst, darum ist die Firma selbst von Sozialabgaben befreit, und ich zähle als selbstständig. Das war mir nie aufgefallen, und der Krankenkasse (Barmer GEK) auch nicht, die wusste von der GmbH nix, nur von meinem Nebenjob. Ich konnte aber belegen, dass ich sie durchaus darüber informiert hatte, Nachforderungen bleiben mir also erspart. Aber anständig versichern muss ich mich nun wohl mal, und das ist teuerer als gedacht.

Bis Ende März war ich noch zusätzlich bei der Uniklinik angestellt (die haben auch Beiträge abgeführt), aber inzwischen arbeite ich freiberuflich für die und stelle Rechnungen (ich bin Diplomand, aber mit 38 Jahren zu alt als dass ich von der Kasse Studentenermäßigung bekäme).

Mein Monatseinkommen beträgt 800 € brutto = netto bei meiner GmbH und 300 € bei der zweiten Beschäftigung (Umsatzsteuer muss ich nicht abführen, Kosten habe ich auch keine). Das ist nicht gerade viel, aber ich kam so in etwa damit hin. Jetzt soll ich monatlich 315 € an die BEK zahlen und weiß noch nicht so recht, wo ich die hernehmen soll. Andererseits liege ich ja wohl noch deutlich über Hartz IV und das wird schon irgendwie gehen. Aber billiger wäre schon besser. Ich nehme aber mal nicht an, dass ich bei einer gesetzlichen Kasse günstiger wegkäme? Der Tarif scheint da ja recht einheitlich zu sein. Es gibt einen Antrag auf Bedürftigkeit, aber ich vermute das bin ich nicht, und auf Prüfungen a la Hartz habe ich auch nicht viel Lust, und das scheint vielen im Forum hier ja auch so zu gehen.

Ich habe mich nun von dem netten Herrn vom AWD beraten lassen (der ist wirklich sehr nett und sympathisch, trotzdem traue ich ihm nicht weiter als ich ihn werfen kann) und der hat mir natürlich zu einer privaten KV geraten.

Nun hörte ich öfters, dass die privaten zwar erst günstig seien, die Beiträge aber kräftig steigen würden, und bald würde man dann mehr zahlen als bei den gesetzlichen Kassen. Der AWD-Mann dagegen meinte, das sei gar nicht so, im Gegenteil, die privaten seien im Verhältnis weniger gestiegen. Und der Anstieg sei auch pauschal, es gäbe keine Erhöhungen durch steigendes Lebensalter, weil inzwischen eh ein Teil des Beitrages zurückgelegt würde, um die im Alter ja tatsächlich (für die Kasse) steigenden Kosten aufzufangen. Habt ihr da vielleicht Meinungen zu?

Auf jeden Fall käme ich so deutlich günstiger weg. Bei der HanseMerkur zahle ich 206 € pro Monat, + 50 € Selbstbeteiligung. Wobei ich in den letzten Jahren selten beim Arzt war und von der Selbstbeteiligung wohl noch was zurückerhalten würde. Aber auch wenn nicht, spare ich 60 € pro Monat. Und vielleicht gäbe es auch noch einen etwas günstigeren Tarif, wenn ich auf Leistungen verzichte.

Ansonsten erhalte ich angeblich auch bessere Leistungen als bei den gesetzlichen Kassen.

Also, die privaten Kassen sind günstiger, die Kosten steigen weniger als bei gesetzlichen, sie leisten mehr. Da frage ich mich doch: Wo ist der Haken?

Wonko

Rentner
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Beitrag von Rentner » 12.07.2010, 16:28

Wonko hat geschrieben:
Ich habe mich nun von dem netten Herrn vom AWD beraten lassen (der ist wirklich sehr nett und sympathisch, trotzdem traue ich ihm nicht weiter als ich ihn werfen kann) und der hat mir natürlich zu einer privaten KV geraten.

Nun hörte ich öfters, dass die privaten zwar erst günstig seien, die Beiträge aber kräftig steigen würden, und bald würde man dann mehr zahlen als bei den gesetzlichen Kassen. Der AWD-Mann dagegen meinte, das sei gar nicht so, im Gegenteil, die privaten seien im Verhältnis weniger gestiegen. Und der Anstieg sei auch pauschal, es gäbe keine Erhöhungen durch steigendes Lebensalter, weil inzwischen eh ein Teil des Beitrages zurückgelegt würde, um die im Alter ja tatsächlich (für die Kasse) steigenden Kosten aufzufangen. Habt ihr da vielleicht Meinungen zu?

Auf jeden Fall käme ich so deutlich günstiger weg. Bei der HanseMerkur zahle ich 206 € pro Monat, + 50 € Selbstbeteiligung. Wobei ich in den letzten Jahren selten beim Arzt war und von der Selbstbeteiligung wohl noch was zurückerhalten würde. Aber auch wenn nicht, spare ich 60 € pro Monat. Und vielleicht gäbe es auch noch einen etwas günstigeren Tarif, wenn ich auf Leistungen verzichte.

Ansonsten erhalte ich angeblich auch bessere Leistungen als bei den gesetzlichen Kassen.

Also, die privaten Kassen sind günstiger, die Kosten steigen weniger als bei gesetzlichen, sie leisten mehr. Da frage ich mich doch: Wo ist der Haken?

Wonko
Dein "Vertrauen" in den AWD-Mann ist gerechtfertigt. Strukturvertriebe leben vom Umsatz und an einer privaten Vollversicherung bekommt er ca. 6-8 Monatsbeiträge. Da bleibt manchmal die Wahrheit auf der Strecke. Die Rücklagen bei einem 38-jährigen sind nicht mehr besonders hoch, so daß größere Beitragssteigerungen vorhersehbar sind. Und wenn´s teuer wird ist die Rückkehr in die GKV meist nicht mehr möglich.

Wenn`s so einfach wär, wie Mitarbeiter div. Drückerfirmen behaupten, wäre es doch das Einfachste alle gehen in die PKV und das Problem der GKV wäre gelöst.

ALLE sind günstiger und besser versichert und das obwohl die PKV das Doppelte an Verwaltungskosten ausgibt, mehr an Ärzte, Krankenhäuser, Pharma etc. bezahlt. Wunderbare PKV !!!!!!

Und wenn man dann mal älter wird und doch mal öfters den Arzt braucht, wird´s teuer, so daß sich viele wünschen, sie hätten diesen Schritt niemals getan. Dann ist´s jedoch zu spät.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 12.07.2010, 21:22

Nun hörte ich öfters, dass die privaten zwar erst günstig seien, die Beiträge aber kräftig steigen würden, und bald würde man dann mehr zahlen als bei den gesetzlichen Kassen. Der AWD-Mann dagegen meinte, das sei gar nicht so, im Gegenteil, die privaten seien im Verhältnis weniger gestiegen. Und der Anstieg sei auch pauschal, es gäbe keine Erhöhungen durch steigendes Lebensalter, weil inzwischen eh ein Teil des Beitrages zurückgelegt würde, um die im Alter ja tatsächlich (für die Kasse) steigenden Kosten aufzufangen. Habt ihr da vielleicht Meinungen zu?
nun, zu den Beitragssteigerungen kann ich dir auf dem Stegreif leider keine Zahlen liefern - aus dem Kopf und aus dem Gefühl heraus kann ich dir jedoch sagen, dass die Beitragssteigerungen bei der PKV wesentlich höher sind als die der GKV. Dies hat verschiedene Gründe: zum einen wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Wechsel von der GKV zur PKV und von der PKV zur GKV) in den letzten Jahren erschwert, so dass es für junge gesunde Menschen nun schwieriger ist, in die PKV zu wechseln. Umgekehrt ist es auch schwerer, von der PKV wieder zurück in die GKV zu wechseln wenn man älter wird und die Beiträge steigen...die hatte zur Folge, dass das Rezept der PKV immer schlechter funktioniert. Früher war es gang und gäbe, in jungen Jahren mit der PKV Geld zu sparen. Und wenn die Versicherten älter wurden und Leistungen angefallen sind, wurden sie wieder in die GKV zurückgelotst.
Dann haben die Budgetierungen der Leistungen in der GKV in den letzten Jahren zugenommen und die Ärzte versuchen nun, über die PKV Einkommenssteigerungen zu erwirken, denn bei den PKV-Versicherten wird immer noch auf Einzelleistungen abgerechnet.

wenn du dich dafür interessierst - hier ist eine Aufstellung über die Kostenentwicklungen in PKV und GKV im Vergleich (leider nicht ganz aktuell, dafür aber unabhängig, d. h. weder von PKV noch von GKV): http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... bbVI30.pdf

wie du siehst, steigen die Kosten bei der PKV wesentlich stärker als bei der GKV - und Kostensteigerungen haben natürlich auch entsprechende Beitragssteigerungen zur Folge. Wie gesagt, die Darstellung ist nicht aktuell, aber der Trend hat sich nicht umgekehr, eher noch verschärft.
Also, die privaten Kassen sind günstiger, die Kosten steigen weniger als bei gesetzlichen, sie leisten mehr. Da frage ich mich doch: Wo ist der Haken?
lies doch mal, was der Spiegel dazu schreibt: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69003639.html oder http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 78,00.html und auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 61,00.html

der Focus klärt über verbreitete Irrtümer auf: http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 28285.html

auch im Stern war in diesem Jahr ein ähnlicher Artikel (über die ach so fantastischen Leistungen der PKV), den ich aber leider nicht finde.

vielleicht willst du selbst noch ein wenig recherchieren, du wirst immer wieder finden, dass die PKV ihrem Ruf nicht mehr gerecht wird, da sie in den letzten Jahren zunehmend mit Kostensteigerungen zu kämpfen hat. Diese schlagen sich in Beitragssteigerungen für die Bestandskunden nieder, in schlechteren Tarifbedingungen und darin, dass die Kulanz der Anbieter sinkt. Dies führt wiederum dazu, dass die Beschwerden und die Unzufriedenheit der privat Versicherten zunimmt.

Hier dazu der Bericht des Ombudsmannes für die privaten Krankenversicherung (Schlichtunsstelle bei Meinunsverschiedenheiten zwischen den Versicherungen und ihren Kunden; eine Art freiwillige Vordistanz für gerichtliche Auseinandersetzungen; Träger sind übrigens die privaten Krankenversicherungen selbst) http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeit ... t/2009.pdf

Noch ein Tipp: lass von deiner Kasse mal prüfen ob du "hauptberuflich" oder "nebenberuflich" selbstständig bist - was du schreibst, hört sich nach meiner Meinung nebenberuflich an und dass wäre bei deinem Einkommen günstiger als die Einstufung als hauptberuflich Selbstständiger.

viele Grüße
Lady Butterfly

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.07.2010, 12:01

Zur PKV haben andere schon alles geschrieben. Ich denke, du sollest versuchen, deinen Beitrag innerhalb der GKV zu senken. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

Einstufung als nicht hauptberuflich Selbständiger: Hier sehe ich im Gegensatz zu Lady Butterfly wenig Chancen, da dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt und auch die Haupteinnahmequelle darstellt. Eine weitere Voraussetzung wäre, dass die selbständige Tätigkeit weniger als 18 Stunden in der Woche ausgeübt wird und keine Angestellten beschäftigt werden (Minijobber ausgenommen).

Die Einstufung als bedürftiger Selbständiger ist bei weitem nicht so dramatisch wie hier im Forum von einigen angenommen wird. Die Voraussetzungen sind bei allen Kassen gleich und sind in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbständiger festgeschrieben. Der entsprechende Absatz ist ziemliches Fachchinesisch, ich versuche mal zu übersetzen:
(4) Abweichend von Absatz 3 werden auf Antrag die Beiträge für Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/40 der monatlichen Bezugsgröße unterschreiten, nach den tatsächlichen Einnahmen, mindestens jedoch nach 1/60 der monatlichen Bezugsgröße für den Kalendertag bemessen.

Auf Antrag wird bei einem Selbständigen zu Beitragsbemessung nicht die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in Höhe von 1916,25 € zugrunde gelegt, sondern die tatsächlichen Einnahmen, mindestens jedoch 1277.50 €.

Die Beitragsbemessung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn
1. die Hälfte der auf den Kalendertag entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft mindestens 1/40 der monatlichen Bezugsgröße entspricht oder diesen Betrag übersteigt oder

wenn die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft den 1055,-- € erreicht.


2. die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt oder

erklärt sich von selbst

3. die Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder

das auch



4. das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners jeweils das Vierfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt.

bedeutet ein Vermögen von mehr als 10220,-- €

Zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Satz 2 gehören das hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Mitglied sowie als dessen Partner
1. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
2. die Person, die mit dem Mitglied in eheähnlicher Gemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c und Abs. 3a SGB II lebt,
3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner.

Bei der Berücksichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen nach Satz 2 Nr. 1 wird für jedes im Haushalt lebende Kind des Mitglieds oder des Partners ein Freibetrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (511,-- €) für den Kalendermonat abgesetzt; ein Absetzungsbetrag ist zu berücksichtigen, wenn für das Kind dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Familienversicherung nach § 10 SGB V oder § 7 KVLG 1989 aus der Versicherung des Mitglieds oder aus der Versicherung des Partners erfüllt sind.

Als Vermögen nach Satz 2 Nr. 4 sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen; nicht berücksichtigt werden die in § 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II genannten Vermögensgegenstände, soweit sie angemessen sind; § 12 Abs. 3 Satz 2 SGB II gilt entsprechend. Zum Vermögen nach Satz 2 Nr. 4 zählen nicht das Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II in unbegrenzter Höhe sowie das in § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II genannte Altersvorsorgevermögen, soweit es das Siebenfache der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Für die Beurteilung der Tatbestände nach Satz 2 sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. (5) Abweichend von den Absätzen 3 und 4 werden die Beiträge nach den tatsächlichen Einnahmen, mindestens nach 1/60 der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) für den Kalendertag bemessen, wenn hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Mitglieder Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach § 57 SGB III oder eine entsprechende Leistung nach § 16 SGB II haben. Satz 1 gilt bis zum 30.6.2009 auch für hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III haben.

Falls Haus, Wohnung, Altersvorsorge etc. verhanden sind, drösle ich dir das auch noch auf.
Wenn du meinst, dass diese Einstufung für dich in Frage kommt, fordere dir doch einfach einen Antrag an. Ob du ihn dann auch tatsächlich stellst, kannst du dann immer noch entscheiden.

forenjunky
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Beitrag von forenjunky » 13.07.2010, 13:24

also "zur PKV wurde bereits alles geschrieben"... da musste ich schmunzeln.

@wonko: an deinen Kommentaren merke ich sehr deutlich, dass du keine Ahnung hast, wo die Fallstricke liegen im KV-Bereich.

falls du ernsthaft über PKV nachdenken willst, zieh bitte einen echten (!) Experten hinzu... so macht das nämlich keinen Sinn. PKV bedeutet nicht Beiträge zu vergleichen und dann aus 3 Gesellschaften auszuwählen... mehr macht der Vertreter ja sicherlich nicht.

also viel glück...

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.07.2010, 20:05

Einstufung als nicht hauptberuflich Selbständiger: Hier sehe ich im Gegensatz zu Lady Butterfly wenig Chancen, da dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt und auch die Haupteinnahmequelle darstellt.
wieso?
aber inzwischen arbeite ich freiberuflich für die und stelle Rechnungen (ich bin Diplomand, aber mit 38 Jahren zu alt als dass ich von der Kasse Studentenermäßigung bekäme).
Mein Monatseinkommen beträgt 800 € brutto = netto bei meiner GmbH und 300 € bei der zweiten Beschäftigung
Umsatzsteuer muss ich nicht abführen, Kosten habe ich auch keine
das sieht mir schwer nach einer nebenberuflichen Selbständigkeit aus...

- Wonko ist Diplomand, ist also am Ende seines Studiums angekommen und wird wohl ne Menge Zeit für die Diplomarbeit aufbringen (fragt sich wie lange noch, aber wir reden ja von den aktuellen Verhältnissen)

- dazu gibt es noch einen Nebenjob

- und dann die selbständige Tätigkeit, über die wir wissen, dass Wonko keine Kosten hat (= keine Mitarbeiter), dass ein relativ geringer jährlicher Umsatz da ist (weniger als 20.000 € da keine USt abzuführen ist) und dass ein relativ geringer Gewinn abfällt (800 € monatlich, ggf. x 2)

für mich sieht das so aus, dass augenblicklich noch das Studium im Vordergrund steht (bzw. die Diplomarbeit) und dass aus dem Studium heraus schon ein Unternehmen gegründet wurde. Da liegt für mich der Verdacht einer nebenberuflich selbständigen Tätigkeit nahe...aber selbstverständlich muss die zuständige Kasse die Entscheidung treffen, davon abgesehen fehlen hier auch noch Informationen für eine Beurteilung.

Nach Abschluss des Studiums kann die Beurteilung dann wieder anders ausfallen.

nochmals zur PKV: ein Wechsel dorthin sollte gründlich überlegt werden...und vielleicht vorher auch mal Gedanken über die eigenen Lebensplanung machen: Ehe, Familie, Kinder? Da kann ich Jumpingpoint zustimmen, ggf. einen (unabhöngigen!!!! d. h. kein Versicherungsmakler) Experten zuziehen.

Gruß Lady Butterfly

RHW
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Beitrag von RHW » 13.07.2010, 21:20

Hallo,
mit der GKV auf jeden Fall die Chancen für eine Beitragssenkung durchgehen:
die Einstufung als nebenberuflich Selbständiger für ca. 195 Euro sehe ich auch skeptisch, da die Haupteinnahmequelle die Selbständigkeit ist.

Eine Einstufung für einnahmeschwache Selbständige mit einer Mindesteinnahme von 1277 Euro (Beitrag 218 Euro) ist aber u.U. möglich. Einnahmen werden hier bei den Voraussetzungen für die Ermäßigung berücksichtigt. Alleinlebende sind hier im Vorteil.

Sehr ausführlich zu den Punkten, die beim GKV-PKV-Vergleich wichtig sind:
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten Versicherungsberater/Versicherungsmakler ist auf jeden Fall sinnvoll. Ggf. kann man sich auch bei anderen gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen. Teilweise beleuchtet die gesetzliche Krankenkasse auch den ins Auge gefassten PKV-Tarif näher.
Auch die Verbraucherzentrale kann Hilfestellung geben.

Gruß
RHW

Wonko
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Beitrag von Wonko » 13.07.2010, 23:32

Rentner hat geschrieben:Dein "Vertrauen" in den AWD-Mann ist gerechtfertigt. Strukturvertriebe leben vom Umsatz und an einer privaten Vollversicherung bekommt er ca. 6-8 Monatsbeiträge. Da bleibt manchmal die Wahrheit auf der Strecke. Die Rücklagen bei einem 38-jährigen sind nicht mehr besonders hoch, so daß größere Beitragssteigerungen vorhersehbar sind. Und wenn´s teuer wird ist die Rückkehr in die GKV meist nicht mehr möglich.
Wobei ich bei meiner Firma skeptisch bin, ob es die in zehn Jahren auch noch gibt. Richtig gut läuft das ja nicht. Wenn's besser wird, kann ich auch mehr für die KK ausgeben, wenn nicht, lasse ich das irgendwann und werde abhängig Beschäftigter. Dann sollte ich doch wieder zurückwechseln können?
Wenn`s so einfach wär, wie Mitarbeiter div. Drückerfirmen behaupten, wäre es doch das Einfachste alle gehen in die PKV und das Problem der GKV wäre gelöst.

ALLE sind günstiger und besser versichert und das obwohl die PKV das Doppelte an Verwaltungskosten ausgibt, mehr an Ärzte, Krankenhäuser, Pharma etc. bezahlt. Wunderbare PKV !!!!!!

Und wenn man dann mal älter wird und doch mal öfters den Arzt braucht, wird´s teuer, so daß sich viele wünschen, sie hätten diesen Schritt niemals getan. Dann ist´s jedoch zu spät.
Weia. Na, danke jedenfalls für den Rat. Das klingt hier alles doch nicht so positiv für die PKV. Na, wer hätte es gedacht.

Wonko
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Beitrag von Wonko » 14.07.2010, 01:03

Lady Butterfly hat geschrieben:
aber inzwischen arbeite ich freiberuflich für die und stelle Rechnungen (ich bin Diplomand, aber mit 38 Jahren zu alt als dass ich von der Kasse Studentenermäßigung bekäme).
Mein Monatseinkommen beträgt 800 € brutto = netto bei meiner GmbH und 300 € bei der zweiten Beschäftigung
Umsatzsteuer muss ich nicht abführen, Kosten habe ich auch keine
das sieht mir schwer nach einer nebenberuflichen Selbständigkeit aus...

- Wonko ist Diplomand, ist also am Ende seines Studiums angekommen und wird wohl ne Menge Zeit für die Diplomarbeit aufbringen (fragt sich wie lange noch, aber wir reden ja von den aktuellen Verhältnissen)
Ich hatte mein Physik-Studium vor 5 Jahren abgebrochen, aus Zeitmangel. Firma, Freundin, Fernbeziehung. Meine Arbeit ist derzeit kein Full-Time-Job, nun habe ich wieder mehr Zeit, und versuche das doch noch zu Ende zu bringen. Was nur zu lernen bedeutet, ich bereite mich auf die Prüfungen vor. Vorlesungen muss ich keine mehr besuchen.

Kann man denn nebenberuflich selbstständig sein, wenn man sonst keinen Beruf hat? Oder wäre das mein Studium?
- dazu gibt es noch einen Nebenjob

- und dann die selbständige Tätigkeit, über die wir wissen, dass Wonko keine Kosten hat (= keine Mitarbeiter), dass ein relativ geringer jährlicher Umsatz da ist (weniger als 20.000 € da keine USt abzuführen ist) und dass ein relativ geringer Gewinn abfällt (800 € monatlich, ggf. x 2)
Hmm, nicht ganz. Meine Beschäftigungen nochmal genauer:
  • Ich bin Angestellter einer 2-Personen-GmbH (wir machen medizinische Bildverarbeitung), die von Sozialabgaben für mich befreit ist, weil ich 50% der Anteile besitze und die Geschicke der Firma mitlenke. Daher zähle ich, obwohl angestellt, für die Krankenkasse als selbstständig. Die Firma gibt es ca. 10 Jahre, und an sich hätte mich da schon einige Jahre lang selbst versichern müssen, aber da wusste ich nichts von. Wie forenjunky ganz richtig bemerkte, ich habe keine Ahnung. Gewinn gibt es keinen, aber immerhin mein festes Gehalt von 800€.
  • Und nebenbei arbeite ich 5-10 Stunden pro Woche und schreibe monatlich Rechnungen über 350€ pro Monat. Die Arbeit ist wie die letzten Jahre (Programmieren, Systemadministration), aber da war ich noch angestellt. Nun muss ich ein Gewerbe anmelden. Hier brauche ich keine USt abzuführen, weil die 350€ pro Monat unter der Grenze von ich weiß nicht mehr wie viel liegen. Kosten habe ich auch keine, solange mein Computer nicht kaputt geht.
für mich sieht das so aus, dass augenblicklich noch das Studium im Vordergrund steht (bzw. die Diplomarbeit) und dass aus dem Studium heraus schon ein Unternehmen gegründet wurde. Da liegt für mich der Verdacht einer nebenberuflich selbständigen Tätigkeit nahe...aber selbstverständlich muss die zuständige Kasse die Entscheidung treffen, davon abgesehen fehlen hier auch noch Informationen für eine Beurteilung.
Ich würde eher sagen, ich momentan nebenher studiere. Vielleicht sollte das aber durchaus anders herum sein, ich komme noch nicht so schnell voran wie gewünscht. Und würde durchaus lieber Mathe als Krankenkasse lernen.

Wonko
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Beitrag von Wonko » 14.07.2010, 01:32

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Zur PKV haben andere schon alles geschrieben. Ich denke, du sollest versuchen, deinen Beitrag innerhalb der GKV zu senken. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

Einstufung als nicht hauptberuflich Selbständiger: Hier sehe ich im Gegensatz zu Lady Butterfly wenig Chancen, da dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt und auch die Haupteinnahmequelle darstellt. Eine weitere Voraussetzung wäre, dass die selbständige Tätigkeit weniger als 18 Stunden in der Woche ausgeübt wird und keine Angestellten beschäftigt werden (Minijobber ausgenommen).
Ich übe zwei Tätigkeiten aus, die wohl beide als selbstständig gelten (obwohl ich angestellt bin, aber in der eigenen Firma). Und arbeite mehr als 18 Stunden.
Die Einstufung als bedürftiger Selbständiger ist bei weitem nicht so dramatisch wie hier im Forum von einigen angenommen wird. Die Voraussetzungen sind bei allen Kassen gleich und sind in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbständiger festgeschrieben. Der entsprechende Absatz ist ziemliches Fachchinesisch, ich versuche mal zu übersetzen:
Ui, besten Dank dafür!
Auf Antrag wird bei einem Selbständigen zu Beitragsbemessung nicht die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in Höhe von 1916,25 € zugrunde gelegt, sondern die tatsächlichen Einnahmen, mindestens jedoch 1277.50 €.
Na das wäre ja schon mal was.
Die Beitragsbemessung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn
1. die Hälfte der auf den Kalendertag entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft mindestens 1/40 der monatlichen Bezugsgröße entspricht oder diesen Betrag übersteigt oder

wenn die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft den 1055,-- € erreicht.

Zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Satz 2 gehören das hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Mitglied sowie als dessen Partner
1. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
2. die Person, die mit dem Mitglied in eheähnlicher Gemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c und Abs. 3a SGB II lebt,
3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner.
Bedarfsgemeinschaft. Ja, ich lebe mit meiner Freundin zu dritt in einer Wohngemeinschaft, das zählt dann wohl als eine solche. Wir liegen aber unter den 2110€. Vermögen dürfte auch nicht zu viel vorhanden sein.

Wie sieht das denn aus, kommt da dann jemand vorbei und schaut sich das an, ob wir nicht doch mehr Vermögen haben, oder wird einem das geglaubt?
Falls Haus, Wohnung, Altersvorsorge etc. verhanden sind, drösle ich dir das auch noch auf.
Danke, aber wir wohnen zur Miete, meine Altersvorsorge ist marginal, und vielleicht geht das Geld jetzt erst mal in die Krankenkasse.
Wenn du meinst, dass diese Einstufung für dich in Frage kommt, fordere dir doch einfach einen Antrag an. Ob du ihn dann auch tatsächlich stellst, kannst du dann immer noch entscheiden.
Habe ich gemacht! Das klingt jedenfalls wie eine gute Alternative zur PKV.

Allerbesten Dank für die Mühe, ihr seid wirklich sehr nett und hilfsbereit hier!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.07.2010, 14:02

Wonko hat geschrieben:
Wie sieht das denn aus, kommt da dann jemand vorbei und schaut sich das an, ob wir nicht doch mehr Vermögen haben, oder wird einem das geglaubt?
Bei uns kommt niemand vorbei. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei anderen Krankenkassen ist. Allerdings hat eine Krankenkasse nichts davon, wenn sie dir Steine in den Weg legt, da die Beitragseinnahmen komplett an den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die Krankenkasse dem Bundesversicherungsamt gegenüber belegen kann, dass die Voraussetzungen gewissenhaft geprüft wurden.

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