Wem macht die IKK Südwest auch nur Ärger?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 12:55

OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Wenn man bei einer Kontopfändung öffentlich mahnt(Ohne Postmahnung) ist das erlaubt?
Vielleicht hilt dir § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X weiter
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/66.html

Vielleicht kann dazu hier noch jemand was schreiben, der aktuell im Forderungsmanagement tätig ist. Bei mir ist das Thema schon ein paar Jahre her und will hier nicht was schreiben, was vielleicht nicht mehr aktuell ist.

Nach meinem damaligen Wissensstand ist eine Kasse nicht dazu genötigt eine Mahnung zu verschicken. Der Beitragsbescheid gilt als Vollstreckungstitel und kann damit sofort vollzogen werden, sobald ein Beitragsrückstand besteht. Aber wie gesagt, ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist.

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 13:06

OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Ich wurde rückwirkend zum September 2009 durch das Arbeitsamt Pflicht versichert!
Warum wird seit denn nachweislich bei mir kein Geld mehr gefordert???????????????????????????????????????????????????
ist das vielleicht der Beitragsrückstand, der hier bei der Krankenkasse vorliegt und weshalb gepfändet werden soll?!

sie gehen davon aus, dass nichts mehr gefordert wird... vielleicht ja doch, und deshalb gibts auch keine Prämienerstattung der IKK?!

OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
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Beitrag von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST » 09.07.2010, 15:14

Danke für die Antwort!
Ich kenne diesen§
Laut Absatz 4 soll aber mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen gemanhnt werden.
Die KK behauptet aber öffentlich reicht!
Sollten sie noch mehr Imformationen dazu haben,
wäre ich dankbar.
Angeblicher Rückstand bei der obenn genannten Kasse.

OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
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Beitrag von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST » 09.07.2010, 15:16

Vollstreckungstitel gibt es nur für zivilrechtliche Forderungen.
Für die Kontopfändung hätte man mir villeicht einen Vollstreckbaren Ausferigungsbescheid zusenden müssen.

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 15:38

OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Laut Absatz 4 soll aber mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen gemanhnt werden.
die Betonung liegt auf soll...

da steht nicht muss, oder?!

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