Hallochen,
ich war bis 06/2009 familienversichert.
Von 07/2009 - 06/2010 pflichtversichert. (Ausbildung)
Ab 07/2010 bin ich freiwillig versichert.
ZU wann kann ich frühstens kündigen????
Welche Kündigungsfrist???
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt wird, haben die allermeisten Krankenkassen eine Sonderregelung:
1) Die Mitgliedschaft wird zum Datum des Antragseingangs beendet
oder
2) Die Mitgliedschaft wird rückwirkend zum Beginn der Familienversicherung beendet
Ob die Krankenkasse 1 oder 2 anwendet, hängt von der jeweiligen Satzung ab.
Falls keine Sonderregelung gilt (sehr selten!!!), kann die Mitgliedschaft erst zum 31.12.2010 beendet werden.
Falls nicht 2 gilt, kann man evtl. aufgrund eines Beratungsfehlers einen Wiederstellungsanspruch geltend machen und die Stornierung der frewilligen Mitgliedschaft beantragen.
Gruß
RHW
wenn die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt wird, haben die allermeisten Krankenkassen eine Sonderregelung:
1) Die Mitgliedschaft wird zum Datum des Antragseingangs beendet
oder
2) Die Mitgliedschaft wird rückwirkend zum Beginn der Familienversicherung beendet
Ob die Krankenkasse 1 oder 2 anwendet, hängt von der jeweiligen Satzung ab.
Falls keine Sonderregelung gilt (sehr selten!!!), kann die Mitgliedschaft erst zum 31.12.2010 beendet werden.
Falls nicht 2 gilt, kann man evtl. aufgrund eines Beratungsfehlers einen Wiederstellungsanspruch geltend machen und die Stornierung der frewilligen Mitgliedschaft beantragen.
Gruß
RHW