Familienversicherung gekündigt
Moderator: Czauderna
Familienversicherung gekündigt
Moin,
Ich habe folgendes Problem :
Ich war bisher über meinen Mann mit den Kindern Familienversichert die wurde mir rückwirkend zum August 09 gekündigt weil es Streitigkeiten darüber gibt ob ich Beiträge zahlen muss oder nicht.
Nicht nur ich wurde gekündigt sondern auch meine Kinder es sind unsere leiblichen Kinder und wir sind auch schon vor der Geburt unserer Kinder verheiratet gewesen ( damit ihr mehr wisst ).
Ich habe einen Minijob und bin Selbstständig und habe nicht mehr als 400,- € im Monat leider hängen meine Unterlagen noch beim Steuerberater fest .
Ich habe meiner GKV eindeutig mittgeteilt das ich auf jedenfall bei Ihnen versichert bleiben möchte und auch nachzahlen würde wenn es sein muss.
Die GKV hat meinem Hausarzt und meinem Kinderarzt mittgeteilt das wir dort nicht versichert sind.
Ich bin chronisch krank und auf Medis angewiesen.
Nun habe ich hier gelesen das die Vers. etl. nur ruht aber die GKV trotzdem für Notfälle aufkommen muss.
Was ist nun richtig ?
Vielen Dank für eure Hilfe Virginia
Ich habe folgendes Problem :
Ich war bisher über meinen Mann mit den Kindern Familienversichert die wurde mir rückwirkend zum August 09 gekündigt weil es Streitigkeiten darüber gibt ob ich Beiträge zahlen muss oder nicht.
Nicht nur ich wurde gekündigt sondern auch meine Kinder es sind unsere leiblichen Kinder und wir sind auch schon vor der Geburt unserer Kinder verheiratet gewesen ( damit ihr mehr wisst ).
Ich habe einen Minijob und bin Selbstständig und habe nicht mehr als 400,- € im Monat leider hängen meine Unterlagen noch beim Steuerberater fest .
Ich habe meiner GKV eindeutig mittgeteilt das ich auf jedenfall bei Ihnen versichert bleiben möchte und auch nachzahlen würde wenn es sein muss.
Die GKV hat meinem Hausarzt und meinem Kinderarzt mittgeteilt das wir dort nicht versichert sind.
Ich bin chronisch krank und auf Medis angewiesen.
Nun habe ich hier gelesen das die Vers. etl. nur ruht aber die GKV trotzdem für Notfälle aufkommen muss.
Was ist nun richtig ?
Vielen Dank für eure Hilfe Virginia
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Zunächst wäre interessant zu wissen, warum die Familienversicherung von Ihnen beendet wurde (Einkommen insgesamt über 400 EUR oder hauptberuflich selbständig).
Unabhängig davon ist aber die Familienversicherung der Kinder weiterhin bei dem von Ihnen angegebenen Einkommen möglich.
Sollte die Familienversicherung korrekt beendet worden sein, kann eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Im Fall einer freiwilligen Krankenversicherung mit Beitragsrückstand gilt § 16 Abs. 3a SGB V:
Der Anspruch auf Leistungen für ... Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht ... ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII werden. 3 Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
Also am besten noch einmal mit der Krankenkasse sprechen und die entsprechenden Anträge für die weitere Familienversicherung der Kinder und die (vorsorgliche) freiwillige Krankenversicherung von Ihnen stellen. Hilfreich wären natürlich die Unterlagen vom Steuerberater hinsichtlich Ihrer Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Unabhängig davon ist aber die Familienversicherung der Kinder weiterhin bei dem von Ihnen angegebenen Einkommen möglich.
Sollte die Familienversicherung korrekt beendet worden sein, kann eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Im Fall einer freiwilligen Krankenversicherung mit Beitragsrückstand gilt § 16 Abs. 3a SGB V:
Der Anspruch auf Leistungen für ... Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht ... ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII werden. 3 Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
Also am besten noch einmal mit der Krankenkasse sprechen und die entsprechenden Anträge für die weitere Familienversicherung der Kinder und die (vorsorgliche) freiwillige Krankenversicherung von Ihnen stellen. Hilfreich wären natürlich die Unterlagen vom Steuerberater hinsichtlich Ihrer Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Die Versicherung wurde gekündigt weil die Steuerunterlagen nicht fertig sind der Steuerberater ist dran, trotzdem stellt sich GKV quer.
Ich habe auch schriftlich die Wiederaufnahme von mir und den Kindern beantragt.
Ich habe auch mehrfach mit GKV telefoniert, die sind ja noch nicht mal in der lage mir ne Rechnung zu stellen und solange man bei mir nicht Bescheid weiß werden auch meine Kinder nicht bei meinem Mann mitversichert hieß es.
Ich dachte man darf von der GKV nicht gekündigt werden wegen der Versicherungspflicht.
Ich habe auch schriftlich die Wiederaufnahme von mir und den Kindern beantragt.
Ich habe auch mehrfach mit GKV telefoniert, die sind ja noch nicht mal in der lage mir ne Rechnung zu stellen und solange man bei mir nicht Bescheid weiß werden auch meine Kinder nicht bei meinem Mann mitversichert hieß es.
Ich dachte man darf von der GKV nicht gekündigt werden wegen der Versicherungspflicht.
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Hier handelt es sich auch nicht um eine "Kündigung" durch die GKV, sondern um die Beendigung einer Familienversicherung.Ich dachte man darf von der GKV nicht gekündigt werden wegen der Versicherungspflicht.
Sollte es tatsächlich bei der beendeten Familienversicherung bleiben und aus welchem Grund auch immer keine freiwillige Krankenversicherung geben, würde die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen.
Ein Leistungsanspruch besteht also, fraglich ist nur auf welcher gesetzlichen Grundlage und ob mit oder ohne eigene Beitragszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Solange du keinen Antrag auf eine Freiwillige Versicherung stellst, bekommst du auch keinen Beitragsbescheid (du nennst es Rechnung). Die Kasse braucht deine Willenserklärung und Angaben zum Einkommen für diese freiwillige Mitgliedschaft, da du rein theoretisch ja auch zu einer anderen Krankenkasse gehen könntest (Wahlrecht).Virginia hat geschrieben:Ich habe auch mehrfach mit GKV telefoniert, die sind ja noch nicht mal in der lage mir ne Rechnung zu stellen...
Was deine Kinder angeht, so wird die Familienversicherung (für alle, also auch die Kinder) 1 mal pro Jahr von der Krankenkasse geprüft. Will heißen es muss von der Kasse jährlich geprüft werden, wie die Einkommenssituation aussieht. Wenn auch hier keine Unterlagen eingereicht werden vom Versicherten, hat die Kasse das Recht die Familienversicherung zu beenden wegen fehlender Mitwirkung.
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
§ 10 Abs. 3 SGB V
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1 /12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2 übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
Trifft aber hier ja nicht zu, da Sie ja auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert bleiben möchten (und nach eigenen Angaben nur ein Einkommen von ca. 400 EUR haben).
Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Familienversicherung der Kinder bei Ihrem Mann weiter durchführen könnte.
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1 /12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2 übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
Trifft aber hier ja nicht zu, da Sie ja auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert bleiben möchten (und nach eigenen Angaben nur ein Einkommen von ca. 400 EUR haben).
Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Familienversicherung der Kinder bei Ihrem Mann weiter durchführen könnte.
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Irgendwas läuft da schief. Hast du deiner Krankenkasse den Beginn der selbständigen Tätigkeit mitgeteilt? Oder läuft das schon länger und die Krankenkasse ist durch Zufall darauf aufmerksam geworden?
Normalerweise wird mit Beginn einer selbständigen Tätigkeit eine vorausschauende Beurteilung abgegeben, die auch dann Bestand hat, wenn die tatsächlichen Verhältnisse doch anders sind. Es sei denn, die Familienversicherung wird nur unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt.
Wenn es also um diese vorausschauende Beurteilung geht, so mach deinem Steuerberater Dampf, dass er endlich die Unterlagen einreicht. Daran hängt es m. E. zur Zeit.
Normalerweise wird mit Beginn einer selbständigen Tätigkeit eine vorausschauende Beurteilung abgegeben, die auch dann Bestand hat, wenn die tatsächlichen Verhältnisse doch anders sind. Es sei denn, die Familienversicherung wird nur unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt.
Wenn es also um diese vorausschauende Beurteilung geht, so mach deinem Steuerberater Dampf, dass er endlich die Unterlagen einreicht. Daran hängt es m. E. zur Zeit.
Nein die GKV weiß seit Anfang an Bescheid habe Ihnen auch jedes Jahr das Schreiben ausgefüllt und eingereicht.
Meine Kinder sind beide Schulpflichtig und ohne Einkommen.
Wenn ich mich jetzt rückwirkend freiwillig versichere und es sich dann rausstellt das ich die Beiträge zu "Unrecht" zahlen musste bekomme ich die dann ersetzt ?
Und ganz wichtig muss mich die GKV wieder aufnehmen oder kann sie sich weigern ?
LG
Meine Kinder sind beide Schulpflichtig und ohne Einkommen.
Wenn ich mich jetzt rückwirkend freiwillig versichere und es sich dann rausstellt das ich die Beiträge zu "Unrecht" zahlen musste bekomme ich die dann ersetzt ?
Und ganz wichtig muss mich die GKV wieder aufnehmen oder kann sie sich weigern ?
LG
ja, die Beiträge die sich im Nachgang als zu Unrecht erhoben erweisen, bekommt man wieder zurück.Virginia hat geschrieben:Wenn ich mich jetzt rückwirkend freiwillig versichere und es sich dann rausstellt das ich die Beiträge zu "Unrecht" zahlen musste bekomme ich die dann ersetzt ?
Und ganz wichtig muss mich die GKV wieder aufnehmen oder kann sie sich weigern ?
gesetzliche Krankenkassen dürfen niemanden ablehnen, höchstens aus gesetzlichen Gründen (Bindungsfristen, Einkommensgrenzenüberschreitung bei Familienversicherung usw.)
Die Fami für die Kinder muß die Kasse durchführen!
Falls es mit dem Steuerbescheid noch dauert, dann eine BWA für 2009, 2010 + vorausschaunde bis ende 2010 vom Steuerberater erstellen lassen. Dann stellt die Kasse ein Beitragsbescheid unter Vorbehalt aus und es kann ggf. im nachgang korrigiert werden.
Falls es mit dem Steuerbescheid noch dauert, dann eine BWA für 2009, 2010 + vorausschaunde bis ende 2010 vom Steuerberater erstellen lassen. Dann stellt die Kasse ein Beitragsbescheid unter Vorbehalt aus und es kann ggf. im nachgang korrigiert werden.
Moin,
Habe mit meiner GKV telefoniert und die haben mich erst mal wieder aufgenommen und mir eine Galgenfrist gesetzt.
Sie hatten aufgrund meiner gesundheitl. Situation Mitleid mit mir....
Gut ich gebe es zu ich habe die Nerven verloren und geheult
Was allerdings den Beweis erbringt das bei GKV nur Menschen arbeiten.
Ich danke euch allen für eure Hilfe sollte nochmal was sein werde ich euch wieder "Nerven".
Liebe Grüße Virginia
Habe mit meiner GKV telefoniert und die haben mich erst mal wieder aufgenommen und mir eine Galgenfrist gesetzt.
Sie hatten aufgrund meiner gesundheitl. Situation Mitleid mit mir....
Gut ich gebe es zu ich habe die Nerven verloren und geheult
Was allerdings den Beweis erbringt das bei GKV nur Menschen arbeiten.
Ich danke euch allen für eure Hilfe sollte nochmal was sein werde ich euch wieder "Nerven".
Liebe Grüße Virginia
-
- Beiträge: 280
- Registriert: 28.03.2007, 13:35
Wie sagte mal ein schlauer Mensch hierfreiwillig hat geschrieben:So ist der Rechtsstaat der GKV:
Am Telefon heulen , in der Filiale Unterwerfungsgesten und der kleine Gott am Schreibtisch malt sich die Welt wie er dann gnädig will....
""Die Zeiten, in denen "nur" das SGB wichtig war sind längst vorbei.""
wie Recht er doch hatte