Kann gesetzliche Krankenkasse Aufnahme verweigern?
Moderator: Czauderna
Kann gesetzliche Krankenkasse Aufnahme verweigern?
Meine Frau möchte die Krankenkasse wechseln und bei der TKK Mitglied werden. Vor zwei Jahren hatte sie Krebs (gutartiger Gehirntumor WHO I). Wir haben Bedenken, dass sie ihre jetzige Krankenkasse kündigt und die TKK aufgrund der Krebserkrankung die Aufnahme verweigert. Sind unsere Sorgen berechtigt?
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§ 175 Abs. 1 SGB V
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort! Dann schlafe ich doch gleich wieder ruhiger.jumpingpoint hat geschrieben:§ 175 Abs. 1 SGB V
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen