Ärger / Nachzahlung / ABER Widerspruch (BKK) auch Gewerbe..?
Moderator: Czauderna
Ärger / Nachzahlung / ABER Widerspruch (BKK) auch Gewerbe..?
2004 fiel ich raus aus der Krankenversicherung ... bzw. jene schrieb mir, das nunmehr keine Bestünde... Gut, war ja doch jung und überlegte ...
2005 machte ich mich Selbständig - vielmehr meldete ich ein Gewerbe an und versuchte mein Glück - Hartz wollte ich ganz bestimmt nicht und dank Partner (Zusammenlebend, aber ledig) bestand schließlich keine Not, auch weil Kind beim Vater versichert wurde !
Leider verlief das Gewerbe aber nicht nach Vorstellung und ich behielt nur einen treuen Kunden, welchen ich seither 14 Tägig aufsuchte um für 3 Stunden dort zu putzen... demnach fielen keine Steuern an, es war quasi ein Taschengeld...
Leider war man aber nicht versichert. Auf Dauer ist es nicht gut. Sicher kam dann auch das Gesetz, doch gefragt hatte auch niemand jemals .. ein Geheimnis aus der Nicht-Versicherung machte ich nie ... wohl fühlt ich mich bestimmt nicht, doch ich wusste, leisten kannst du es dir auch nicht : (
Letztes Jahr suchte ich nun das Arbeitsamt auf und beantragte ... natürlich wollten sie zur Bearbeitung eine Krankenversicherung sehn - also habe ich mich an die zuletzt (mir im Jahr 2004 gekündigte KV) gewendet, welche mich "beriet" ... sie versicherten mich nun und das auch/sogar Rückwirkend zuzüglich jeglicher Säumniszuschläge wegen Nicht-Zahlung, wobei "nobody" etwas zahlen hätte können, wovon "er" nichts ahnte^^ ....veräppelt fühlt ich mich und legte Widerspruch ein ... vom A-Amt erhielt ich auch eine Abfuhr, wegen Lebensgemeinschaft. Der Widerspruch wurde von der KV akzeptiert, auch anfänglich bearbeitet, aber das Ergebnis ist bislang offen... der Widerspruch war nun im Sept. 2009 - nun wollten sie Vollstrecken, hab ja bislang NICHTS bezahlt (war auch NIE beim Arzt, also weder Rückwirkend noch Zukünftig - auch wenn es mir mittlerweile doch recht schlecht ergeht) Naja dank diverser Telefonate wird dann tatsache mein Widerspruch wieder bearbeitet (statt Zwangszuvollstrecken) ... doch wie sollt ich bittschön auch von meinen 80,- € / Monat eine KV mit 136,50 € begleichen !??
Tolle Gesetze ;( ... meine Frage(n) nun:
1. sollt ich eine Untätigkeitsklage einleiten ?
2. einen Widerspruch ("vorsorglich") auf die Zwangsvollstreckung aussprechen (auch wenn sie nun scheinbar nun doch erstmal den Widerspruch bearbeiten (wollen))
Ich hoffe, das ich nichts wichtiges vergaß und freue mich über jede auch noch so geringe Info oder Auskunft, da ich gern mal wieder ein wenig durchschlafen würde können wollen/dürfen. P.S.: meine Kündigung, welche ich vorsorglich bei der Erhöhung anfänglich des Jahres aussprach, scheint auch akzeptiert, zum Mai 2010, wobei im "Kleintext" (-gedruckten) dort vermerkt ist, das sie erst Gültigkeit erlange, wenn eine neue Bestünde !?????? Ich würde wirklich gern mal wieder auch zum Arzt, um sicher zu gehen, das ich nicht erkrankt bin - ist das (nicht) elendig!?!
2005 machte ich mich Selbständig - vielmehr meldete ich ein Gewerbe an und versuchte mein Glück - Hartz wollte ich ganz bestimmt nicht und dank Partner (Zusammenlebend, aber ledig) bestand schließlich keine Not, auch weil Kind beim Vater versichert wurde !
Leider verlief das Gewerbe aber nicht nach Vorstellung und ich behielt nur einen treuen Kunden, welchen ich seither 14 Tägig aufsuchte um für 3 Stunden dort zu putzen... demnach fielen keine Steuern an, es war quasi ein Taschengeld...
Leider war man aber nicht versichert. Auf Dauer ist es nicht gut. Sicher kam dann auch das Gesetz, doch gefragt hatte auch niemand jemals .. ein Geheimnis aus der Nicht-Versicherung machte ich nie ... wohl fühlt ich mich bestimmt nicht, doch ich wusste, leisten kannst du es dir auch nicht : (
Letztes Jahr suchte ich nun das Arbeitsamt auf und beantragte ... natürlich wollten sie zur Bearbeitung eine Krankenversicherung sehn - also habe ich mich an die zuletzt (mir im Jahr 2004 gekündigte KV) gewendet, welche mich "beriet" ... sie versicherten mich nun und das auch/sogar Rückwirkend zuzüglich jeglicher Säumniszuschläge wegen Nicht-Zahlung, wobei "nobody" etwas zahlen hätte können, wovon "er" nichts ahnte^^ ....veräppelt fühlt ich mich und legte Widerspruch ein ... vom A-Amt erhielt ich auch eine Abfuhr, wegen Lebensgemeinschaft. Der Widerspruch wurde von der KV akzeptiert, auch anfänglich bearbeitet, aber das Ergebnis ist bislang offen... der Widerspruch war nun im Sept. 2009 - nun wollten sie Vollstrecken, hab ja bislang NICHTS bezahlt (war auch NIE beim Arzt, also weder Rückwirkend noch Zukünftig - auch wenn es mir mittlerweile doch recht schlecht ergeht) Naja dank diverser Telefonate wird dann tatsache mein Widerspruch wieder bearbeitet (statt Zwangszuvollstrecken) ... doch wie sollt ich bittschön auch von meinen 80,- € / Monat eine KV mit 136,50 € begleichen !??
Tolle Gesetze ;( ... meine Frage(n) nun:
1. sollt ich eine Untätigkeitsklage einleiten ?
2. einen Widerspruch ("vorsorglich") auf die Zwangsvollstreckung aussprechen (auch wenn sie nun scheinbar nun doch erstmal den Widerspruch bearbeiten (wollen))
Ich hoffe, das ich nichts wichtiges vergaß und freue mich über jede auch noch so geringe Info oder Auskunft, da ich gern mal wieder ein wenig durchschlafen würde können wollen/dürfen. P.S.: meine Kündigung, welche ich vorsorglich bei der Erhöhung anfänglich des Jahres aussprach, scheint auch akzeptiert, zum Mai 2010, wobei im "Kleintext" (-gedruckten) dort vermerkt ist, das sie erst Gültigkeit erlange, wenn eine neue Bestünde !?????? Ich würde wirklich gern mal wieder auch zum Arzt, um sicher zu gehen, das ich nicht erkrankt bin - ist das (nicht) elendig!?!
Hallo,
von 80 Euro im Monat kann man in Deutschland m.E. nicht leben. Jemand bezahlt die Miete (oder Hauskosten) und die Lebensmittel. Ich vermute mal der Partner. In einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine Bedarfsgemeinschaft. Die Krankenversicherungskosten gehören eindeutig auch zu diesem Bedarf (wobei man sich streiten kann, ob Krankenversicherung oder Miete wichtiger sind).
Die laufende monatliche Zahlung der Beiträge mit der Krankenkasse klären und für die Vergangenheit ab 01.04.2007 eine vernünftige Ratenzahlung vereinbaren (oder heiraten, wennder Partner gesetzlich versichert ist).
Ggf. ist auch ein Kontakt zur Schuldnerberatung sinnvoll. Vielleicht gibt es andere Bereiche, in denen die Bedarfsgemeinschaft sparen kann, ohne sich wesentlich einzuschränken.
Gruß
RHW
von 80 Euro im Monat kann man in Deutschland m.E. nicht leben. Jemand bezahlt die Miete (oder Hauskosten) und die Lebensmittel. Ich vermute mal der Partner. In einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine Bedarfsgemeinschaft. Die Krankenversicherungskosten gehören eindeutig auch zu diesem Bedarf (wobei man sich streiten kann, ob Krankenversicherung oder Miete wichtiger sind).
Die laufende monatliche Zahlung der Beiträge mit der Krankenkasse klären und für die Vergangenheit ab 01.04.2007 eine vernünftige Ratenzahlung vereinbaren (oder heiraten, wennder Partner gesetzlich versichert ist).
Ggf. ist auch ein Kontakt zur Schuldnerberatung sinnvoll. Vielleicht gibt es andere Bereiche, in denen die Bedarfsgemeinschaft sparen kann, ohne sich wesentlich einzuschränken.
Gruß
RHW
Vielen Dank...
leider wurden damit meine beiden gestellten Fragen nicht beantwortet.
*Ironie* Zwangsheirat gibt es wohl nicht ... Scheinehen sind auch verboten, aber anders betrachtet wird man doch genötigt ... */Ironie*
Wäre man auf meinen Widerspruch eingegangen und/oder hätte man mich auch richtig, vernünftig bzw. besser beraten, sähe der Weg, welchen man gegangen wäre bestimmt auch anders aus ;(
Meines Erachtens möchten sich die Kassen lediglich an den Opfern bereichern, weil diese sich auf die Versicherungspflicht stützen - tolles Gesetz!
leider wurden damit meine beiden gestellten Fragen nicht beantwortet.
*Ironie* Zwangsheirat gibt es wohl nicht ... Scheinehen sind auch verboten, aber anders betrachtet wird man doch genötigt ... */Ironie*
Wäre man auf meinen Widerspruch eingegangen und/oder hätte man mich auch richtig, vernünftig bzw. besser beraten, sähe der Weg, welchen man gegangen wäre bestimmt auch anders aus ;(
Meines Erachtens möchten sich die Kassen lediglich an den Opfern bereichern, weil diese sich auf die Versicherungspflicht stützen - tolles Gesetz!
Nun, wie denn? Die Versicherungspflicht war nun mal allgemein bekannt.Schantana hat geschrieben:Wäre man auf meinen Widerspruch eingegangen und/oder hätte man mich auch richtig, vernünftig bzw. besser beraten, sähe der Weg, welchen man gegangen wäre bestimmt auch anders aus
Wenn Sie in der Zeit auf der Straße umgekippt wären, hätten Sie sicher auch erwartet,medizinisch versorgt und nicht liegengelassen zu werden.
Sehen Sie, statt rumzumotzen, lieber zu, einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren!
Re: Ärger / Nachzahlung / ABER Widerspruch (BKK) auch Gewerb
Schantana hat geschrieben: j
Der Widerspruch wurde von der KV akzeptiert, auch anfänglich bearbeitet, aber das Ergebnis ist bislang offen... der Widerspruch war nun im Sept. 2009 -
Wie darf ich das denn verstehen, wurde der Widerspruch irgendwann als unbegründet zurückgewiesen ( ist ja schließlich von 09.2009 jetzt schreiben wir 07.2010 also fast 10 Monate ) oder ist darüber noch nicht entschieden worden
nun wollten sie Vollstrecken, hab ja bislang NICHTS bezahlt
ist leider so, ein Widerspruchsverfahren hat keine aufschiebbare Wirkung
können also vollstrecken.
Naja dank diverser Telefonate wird dann tatsache mein Widerspruch wieder bearbeitet
ist ja schon eigenartig,
Widerspruch im Ausschuß, dann nicht, dann auf einen Telefonat hin wieder
wir leben doch nicht in Lambarene
hier scheint es so das die KK auch einen Bock geschossen hat
ich würde hier zuerst einmal Akteneinasicht anfordern (gemäß § 25 Abs. 5 SGB X)
Auf Akteneinsicht hast Du ein Anrecht, aber hier versucht die KK auch gerne dieses zu verhindern, laß dich nicht abwimmeln und bestehe auf Dein Recht.
@ Bully: Sterne gibt es wohl doch noch am Himmel... : )
Ja/nee ... also der Widerspruch wurde scheinbar völlig vergessen
(hatten ja auch eine Fusion zwischendrin oder dachten mahnen reicht oder aber das Problem liegt bei den immer wechselnden Mitarbeitern)
Vollstrecken wollten sie, aber nun fiel ihnen der Widerspruch wieder ein
(wobei ich bei der vorsorglichen Kündigung Anfangs des Jahres - aufgrund eine Sonderkündigungsrechtes - auch nochmals darauf, also den Widerspruch, hingewiesen hatte) ...
Klar eigentlich hätten sie den Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bearbeiten müssen (insofern ich inzwischen weiß), daher frag ich ja nach einer Untätigkeitsklage ...
Und der Vollstrecker, mit dem ich rück-telefonierte, nach Erhalt des Vollstreckungs-Schreiben riet mir nachdem er meinte, er habe es dem Kundenberater zurück gereicht, das ich vielleicht auch einen Widerspruch gegen die Vollstreckung machen sollte !??
Daher meine zwei Fragen,
(Paule ich denk, du hast den Namen zu recht und wenn ich rummotze, dann hört es sich anders an, aber vielen dank^^ )
Ja/nee ... also der Widerspruch wurde scheinbar völlig vergessen
(hatten ja auch eine Fusion zwischendrin oder dachten mahnen reicht oder aber das Problem liegt bei den immer wechselnden Mitarbeitern)
Vollstrecken wollten sie, aber nun fiel ihnen der Widerspruch wieder ein
(wobei ich bei der vorsorglichen Kündigung Anfangs des Jahres - aufgrund eine Sonderkündigungsrechtes - auch nochmals darauf, also den Widerspruch, hingewiesen hatte) ...
Klar eigentlich hätten sie den Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bearbeiten müssen (insofern ich inzwischen weiß), daher frag ich ja nach einer Untätigkeitsklage ...
Und der Vollstrecker, mit dem ich rück-telefonierte, nach Erhalt des Vollstreckungs-Schreiben riet mir nachdem er meinte, er habe es dem Kundenberater zurück gereicht, das ich vielleicht auch einen Widerspruch gegen die Vollstreckung machen sollte !??
Daher meine zwei Fragen,
(Paule ich denk, du hast den Namen zu recht und wenn ich rummotze, dann hört es sich anders an, aber vielen dank^^ )
Zuletzt geändert von Schantana am 04.07.2010, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.
Nun, wenn hier die Kasse ( so schaut es ja aus ) einen Bock geschossen hat, dann bindet Sie sich eventuelle Säumniszuschläge selber ans Bein, und dann sind nur noch die reinen mtl. Beiträge verhandelbar.Paule hat geschrieben:
Sehen Sie, statt rumzumotzen, lieber zu, einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren!
Wie gesagt ich würde zuerst Akteneinsicht nehmen, dann hast Du genaues Input, ich würde hier mein Hauptaugenmerk auf die Aktennotizen durch die KK-Mitarbeiter setzenSchantana hat geschrieben:
Klar eigentlich hätten sie den Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bearbeiten müssen (insofern ich inzwischen weiß), daher frag ich ja nach einer Untätigkeitsklage ...
dann kannst Du auch eine eventuelle Klage beim SG mit fundiertem Wissen
einreichen
Hm, irgendwie verwirrt es mich - bin doch kein Fachmann / Anwalt oder was auch immer ...
also von vorn .. Vollstreckung wird wohl ausgesetzt ...
nach Telefonat mit dem "Vollstreckungsbeamten" hieß es ich sollte eventuell dem Vollstreckungs-Schreiben - welchen er mir im Briefkasten mit der Info eines weiteren Erscheinen warf - widersprechen
und der Mitarbeiter, an welchen ich mich ebenso wenden sollte, da ja der Vollstreckungsauftrag zurück gesandt wurde, meinte, das er nun notiert, das der Widerspruch wieder bzw. weiterverarbeitet werden sollte/wird
*Seufzt* ....!?!???
also von vorn .. Vollstreckung wird wohl ausgesetzt ...
nach Telefonat mit dem "Vollstreckungsbeamten" hieß es ich sollte eventuell dem Vollstreckungs-Schreiben - welchen er mir im Briefkasten mit der Info eines weiteren Erscheinen warf - widersprechen
und der Mitarbeiter, an welchen ich mich ebenso wenden sollte, da ja der Vollstreckungsauftrag zurück gesandt wurde, meinte, das er nun notiert, das der Widerspruch wieder bzw. weiterverarbeitet werden sollte/wird
*Seufzt* ....!?!???
da ich es ja nicht schriftlich habe, bin ich entsprechend beunruhigt, aber sonst würde es morgen klopfen und da es stattdessen auf meine Rückmeldung telefonisch hin hieß, das er es zurück gereicht habe und der welcher es zurück erhielt ja meinte, das er nunmehr erstmal den Widerspruch zur weiteren Bearbeitung leitete ... ja
Hallo,
der Widerspruch ändert definitiv nichts an der Tatsache, dass seit 01.04.2007 eine Versicherung besteht und Beitragsrückstände aufgelaufen sind. Der Widerspruch kann und darf nicht ergeben, dass keine Rückstände bestehen. Evtl. gibt es eine Absenkung der Beiträge für die Vergangenheit und/oder einen Teilverzicht auf die Säumniszuschläge.
Fakt ist:
Es besteht ein Beitragsrückstand in Höhe X (oder Y) und es werden jeden Monat mindestens 140 Euro mehr.
Das Warten auf das Ergebnis des Widerspruches verzögert nur das Problem und wird definitiv keine Lösung sein.
Die Kassen haben sich diese gesetzliche Regelung nicht ausgedacht, sind aber verpflichtet sie auszuführen.
Aussage des Gesundheitsministeriums (nicht der Krankenkassen!):
http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Stand ... licht.html
Gruß
RHW
der Widerspruch ändert definitiv nichts an der Tatsache, dass seit 01.04.2007 eine Versicherung besteht und Beitragsrückstände aufgelaufen sind. Der Widerspruch kann und darf nicht ergeben, dass keine Rückstände bestehen. Evtl. gibt es eine Absenkung der Beiträge für die Vergangenheit und/oder einen Teilverzicht auf die Säumniszuschläge.
Fakt ist:
Es besteht ein Beitragsrückstand in Höhe X (oder Y) und es werden jeden Monat mindestens 140 Euro mehr.
Das Warten auf das Ergebnis des Widerspruches verzögert nur das Problem und wird definitiv keine Lösung sein.
Die Kassen haben sich diese gesetzliche Regelung nicht ausgedacht, sind aber verpflichtet sie auszuführen.
Aussage des Gesundheitsministeriums (nicht der Krankenkassen!):
http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Stand ... licht.html
Gruß
RHW