Hallo,
ich bin 25 Jahre alt, Student und über meinen Vater bei der TK familienversichert. Ich habe neun Monate Zivildienst geleistet und erfülle daher noch die Voraussetzungen dazu. Ich werde höchstwahrscheinlich in einer Woche meine letzte Prüfungsleistung in Form einer mündlichen Prüfung ablegen.
Aus den Internetseiten der TK geht nicht hervor, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt sind. Es wird keine automatische Exmatrikulation stattfinden, sodass ich bis zum 30.09.2010 als ordentlicher Studierender an der Uni eingeschrieben bleibe. Fraglich ist nun zu welchem Zeitpunkt meine Berufsausbildung als abgeschlossen anzusehen ist. Hier habe ich von dreierlei Möglichkeiten gehört:
1. Tag der letzten Prüfungsleistung (mündliche Mitteilung der Einzelleistung),
2. Datum der Zustellung der Prüfungsergebnisse (Einzelne als auch gesamte Studienergebnisse) in schriftlicher Form und
3. Ende des Semesters, da keine erneute Einschreibung stattfindet.
Wünschswert wäre von meiner Seite die dritte Variante. Jedoch nehme ich an, dass die zweite zutrifft.
Als Konsequenz stelle ich mir vor, bis 30.09.2010 noch den vergünstigten Beitrag von ca. 70€ zahlen zu müssen. Danach bliebe aus Kostengründen nur die Meldung bei der Arbeitsagentur. (Vorausgesetzt die Jobsuche bleibt erfolglos)
Ich hoffe mir kann da jemand eine eindeutige Antwort auf die Frage geben, wann denn tatsächlich die Berufsausbildung als abgeschlossen gilt.
Danke und Gruß
Nico
Übergangsphase, Nahezu-Absolvent in Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Hallo,
als Ergänzung noch die Quelle:
http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... kandidaten
Gruß
RHW
als Ergänzung noch die Quelle:
http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... kandidaten
Gruß
RHW