Hallo Community,
nach mehreren Stunden ergebnislosen googlens bin ich auf diese Seite gestossen und hoffe, dass Ihr mir eventuell weiter helfen könnt.
Aufgrund eines Inkontinenzproblems brauche ich alle 3 Wochen eine Packung Mobile SL Vialog Katheter. Ohne Zuzahlunsbefreiung zahle ich im Alter von 18 Jahren dort pro 3 Packungen (3 x 60 Stück) 120 Euro.
Nun hat sich einiges angesammelt, bis ich der Antrag für die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Schwerbehinderte beantragt wurde.
Genauer gesagt handelt es sich um ca 360 Euro.
Nun habe ich vor 2 Wochen zu meinem Verwundern die Bescheinigung bekommen, dass ich insgesamt nur 120 Euro Zahlungen geleistet hätte.
(Meine Zuzahlungsgrenze liegt bei 96 Euro jährlich). Überwiesen bekam ich 25
Unzählige Telefonate mit der Apotheke und der Krankenkasse bringen mich zu folgendem Punkt:
Die Apotheke besteht darauf, alles Ordnungsgerecht abgerechnet zu haben.
Die Krankenkasse meint, der fehlende Betrag seien die Aufzahlungen, welche ich selber zu leisten hätte.
Über Aufzahlungen für Hilfsmittel konnte ich mich auch mehr schlecht als Recht im Internet informieren, da ich dort nicht viele Informationen fand.
Ich denke, dass die Vialog Mobile SL (Latexfrei!) einiges über den Festbetrag der DAK dafür liegen, eine Alternative habe ich dank meiner Latexallergie noch nicht gefunden.
Steht mir der Betrag der Aufzahlungen (bzw ein Teil davon) berhaupt zu?
Danke schonmal im Voraus
DAK Anspruch auf Rückzahlung für Hilfsmittel?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo!
Leider hat die Krankenkasse Recht.
Der korrekte Begriff ist "wirtschaftliche Aufzahlung". Wenn du das googlest, findest du etliche Seiten......
Die Krankenkasse geben nach § 33 SGB V in Verbindung mit 127 SGB V einzelne Hilfsmittel ( und damit auch Inkoartikel) zu Festbeträgen ab bzw. bezahlen sie. Ist der vom Sanitätshaus ausgwiesene Betrag höher, zahlst du diesen selber. Und dieses ist keine gesetzliche Zuzahlung im Rahmen des § 62 SGB V.
Somit leider keine Chance auf Erstattung.
Vielleicht doch mal recherchieren, ob es preisgünstigere Alternativen gibt?
Übrigens sollte das Sanitätshaus dich vorher aufklären, was eine wirtschaftliche Aufzahlung ist.
Gruß, die Bine
Leider hat die Krankenkasse Recht.
Der korrekte Begriff ist "wirtschaftliche Aufzahlung". Wenn du das googlest, findest du etliche Seiten......
Die Krankenkasse geben nach § 33 SGB V in Verbindung mit 127 SGB V einzelne Hilfsmittel ( und damit auch Inkoartikel) zu Festbeträgen ab bzw. bezahlen sie. Ist der vom Sanitätshaus ausgwiesene Betrag höher, zahlst du diesen selber. Und dieses ist keine gesetzliche Zuzahlung im Rahmen des § 62 SGB V.
Somit leider keine Chance auf Erstattung.
Vielleicht doch mal recherchieren, ob es preisgünstigere Alternativen gibt?
Übrigens sollte das Sanitätshaus dich vorher aufklären, was eine wirtschaftliche Aufzahlung ist.
Gruß, die Bine
Hallo,
die Festbeträge sind für die Kassen und Lieferanten verbindlich.
Für die Suche nach preisgünstigeren Anbietern kann man teilweise die Erfahrung der Kassen nutzen. Häufig gibt es dort Listen von Anbietern, die die Hilfsmittel zu den Festbeträgen anbieten. Vielleicht kann man bei diesen Anbietern nachfragen, ob auch latexfreie Produkte angeboten werden.
Ggf. die nicht erstatteten Beträge bei der Steuererklärung geltend machen ("außergewöhnliche Belastung").
Gruß
RHW
die Festbeträge sind für die Kassen und Lieferanten verbindlich.
Für die Suche nach preisgünstigeren Anbietern kann man teilweise die Erfahrung der Kassen nutzen. Häufig gibt es dort Listen von Anbietern, die die Hilfsmittel zu den Festbeträgen anbieten. Vielleicht kann man bei diesen Anbietern nachfragen, ob auch latexfreie Produkte angeboten werden.
Ggf. die nicht erstatteten Beträge bei der Steuererklärung geltend machen ("außergewöhnliche Belastung").
Gruß
RHW