Alg II Empfängerin aber nicht krankenversichert - Hilfe!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Muckelnuck
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Alg II Empfängerin aber nicht krankenversichert - Hilfe!

Beitrag von Muckelnuck » 31.05.2010, 18:11

Hallo ihr Lieben!

Ich bin neu hier und erhoffe mir Hilfe, da ich wirklich langsam den Verstand verliere :roll:

Folgendes ist der Fall:

Ich erhalte seit 4 Wochen Arbeitslosengeld II, wäre also normalerweise über das Arbeitsamt krankenversichert.

Meine alte gesetzliche Krankenkasse lehnte nun aber meinen Antrag ab, mit der Begründung, es bestehe seit 1.1.09 keine Versicherungspflicht mehr für Alg II Empfänger.

Ich erfülle leider die Vorversicherungszeit von 12 Monaten bei einer gesetzlichen nicht und war vor Ewigkeiten mal über meinen Vater privat versichert, daher lehnte man meinen Antrag ab und sagte, mir sei die Rückkehr in eine gesetzliche Kasse leider so gut wie unmöglich.

Der günstigste Basistarif der privaten Kassen ist aber trotzdem zu hoch, ich könnte die Finanzierungslücke durch meinen Hartz4 Satz nicht aus eigener Kasse schließen.


Nun fange ich nächste Woche eine Maßnahme an, außerdem habe ich Zahnschmerzen und eine verschleppte Erkältung, so geht das alles nicht weiter.
Ich kann nicht zum Arzt und könnte im Zweifelsfall nichtmal eine AU vorlegen. Ich bin verzweifelt :cry:

Kann mir hier eventuell jemand weiterhelfen?

Habe mich im Netz schon kreuz und quer durchgelesen, blicke aber nicht durch und weiß einfach nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Einfach trotzdem alle gesetzlichen Kassen abklappern und um Aufnahme "betteln"?

Danke im Voraus!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.05.2010, 21:42

ch erhalte seit 4 Wochen Arbeitslosengeld II, wäre also normalerweise über das Arbeitsamt krankenversichert.

Meine alte gesetzliche Krankenkasse lehnte nun aber meinen Antrag ab, mit der Begründung, es bestehe seit 1.1.09 keine Versicherungspflicht mehr für Alg II Empfänger.

Grüße dich,

kurze frage, was hast du vor dem Bezug von ALG II gemacht? Warst du krankenversichert.
Wenn ja, gestzlich oder privat?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 31.05.2010, 23:02

Upsela, die Fälle kenne ich aus der Praxis.

Die Kasse betreibt ihr Wunschdenken, dass Du ab dem 01.01.2009 normalerweise eine priv. Kv. hättest abschliessen müssen.

Leider entspricht dieses Wunschdenken nicht dem Wortlaut der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Es gab hierzu schon 2 einstweilige Verfahren und ein Urteil; leider nicht im Sinne der Kassen.

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837

Ich kann Dir nur empfehlen, wehre Dich dagegen.

Justiza steht auf Deiner Seite!

Ich habe dazu mittlerweile einen Musterwiderspruch bzw. Klage erarbeitet. Hat nur fette 7 Seiten, mehr nicht!!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.05.2010, 23:06

Mach so wie es Rossi geschreiben hat.
Das hilft, meistens

Rossi
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Beitrag von Rossi » 31.05.2010, 23:08

Ach ja, wenn Du jetzt zu priv. Kv. dackelst, dann löhnst Du erst einmal Strafzuschläge ab Januar 2009, ohne versichert zu sein. Dürfte so ca. bei 3.000,00 Euro liegen.

Schaffst Du es in die GKV zu kommen (Ausnutzung des Wortlautes des Gesetzes) zahlst Du keine Strafzuschläge und bist wieder in der Solidargemeinschaft!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.05.2010, 23:13

Dafür gibt es denn den § 186 SGB V, von wegen Ratenzahlung usw, wie alt bist du denn jetzt?

Muckelnuck
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Beitrag von Muckelnuck » 31.05.2010, 23:33

Hallo und vielen vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfestellung! Gold wert!

Ich bin 27 und habe vor 14 Monaten geerbt, bin daher aus dem Bezug gefallen, davor war ich drei Monate übers Amt versichert bei der TK.

Die 14 Monate lang hab ich von meiner Erbschaft gelebt und wurde auch von den gesetzlichen abgelehnt, wollte mich freiwillig versichern.

Das mit der Nachzahlung weiß ich, und davor hab ich auch Schiß ;) War ja jetzt wirklich lang nicht krankenversichert.

Rossi, wäre es möglich von Dir den Musterwiderspruch zu bekommen? Wäre Dir auf ewig dankbar!

Gast

Beitrag von Gast » 01.06.2010, 15:12

Muckelnuck hat geschrieben:Ich bin 27 und habe vor 14 Monaten geerbt, bin daher aus dem Bezug gefallen, davor war ich drei Monate übers Amt versichert bei der TK.

Die 14 Monate lang hab ich von meiner Erbschaft gelebt und wurde auch von den gesetzlichen abgelehnt, wollte mich freiwillig versichern.
Häh, warum haben die das abgelehnt. Die hätten dich doch für die Zeit als Nichtversicherter gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13a weiter versichern müssen.

An die anderen hier... wäre hier nicht bei der TK eine Mitgliedschaft (§5...) rückwirkend möglich, die dann bis zum ALG2 als Vermögensschaden geltend gemacht werden könnte?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 01.06.2010, 23:22

Okay, wir müssen jetzt etwas umdisponieren.

Nach der Schilderung des Sachverhaltes bist Du nämlich "zuletzt gesetzlich versichert gewesen".

Ich zitiere mal:
bin daher aus dem Bezug gefallen, davor war ich drei Monate übers Amt versichert bei der TK.
Damit ist die Argumentation der Kasse, es bestehe seit 1.1.09 keine Versicherungspflicht mehr für Alg II Empfänger, so etwas von pottfalsch! Jenes grenzt schon an Rechtsbeugung.

Ich kann Dir nur empfehlen, dass die Kasse bitte die einschlägigen Rechtsgrundlagen benennt und mit Deinem Sachverhalt subsummiert. So habe ich es im ersten Lehrjahr gelernt.

Dann wird die Kasse hoffentlich merken, dass sie völlig auf dem Holzweg ist und hier wieder mal ein exemplarisches Beispiel von Rechtsunkenntnis zum tragen kommt.

Sorry, leider habe ich nicht immer die Zeit der abenteuerlichen Abwehrhaltung der Kasse entgegen zu treten!

Da Du aber zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist und zudem 1. Tag vor dem ALG II-Bezug nicht selbständig gewesen bist, landest Du defintiv durch den ALG II-Bezug wieder in der GKV.

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