Folgende Situation u. Frage:
Ehemann ist Rentner u. freiwillig versichert. Ehefrau, ohne Einkommen, Familienversichert.
Ehefrau erhält demnächst eine kleine Lebensvers. ausgezahlt. (Keine Direktvers.)
Werden von dieser LV der Ehefrau Beiträge fällig u. wie würden diese berechnet?
Danke für Antworten!
Beitrag für Lebensversicherung
Moderator: Czauderna
Hallo,
bei der Familienversicherung ist das Gesamteinkommen zu prüfen (§ 10 SGB V). Dies umfasst alle Einkünfte laut Einkommensteuer (§ 16 SGB IV), d.h. die Krankenkasse übernimmt alle Entscheidungen des Finanzamtes.
Aktuell gilt folgende Regelúng aus Oktober 2008:
Gruß
RHW
bei der Familienversicherung ist das Gesamteinkommen zu prüfen (§ 10 SGB V). Dies umfasst alle Einkünfte laut Einkommensteuer (§ 16 SGB IV), d.h. die Krankenkasse übernimmt alle Entscheidungen des Finanzamtes.
Aktuell gilt folgende Regelúng aus Oktober 2008:
Quelle: Seite 14: http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdfAbfindungen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungsbezügen aufgrund der Beamtengesetze sind steuerfrei nach § 3 Nr. 3 EStG und daher nicht als Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Die sich aus den Abfindungen eventuell ergebenden Einnahmen (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen) zählen hingegen zum Gesamteinkommen.
Abfindungen aus Lebensversicherungsverträgen gehören in der Regel noch nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG, so dass sie nicht beim Gesamteinkommen zu berücksichtigen sind.
Gruß
RHW
wird diese kleine Lebensversicherung
a)
in einer Summe ausgezahlt (man nennt dies wohl: kapitalisiert)
oder
b)
verrentet (dies kommt auch öfters vor).
Dies wurde in der Fragestellung nicht genau beschrieben.
Es hört (liest) sich zwar noch a).
Aber wenn es b) (Verrentung) wäre könnten sich gravierende Änderungen ergeben.
Falls b) (Verrentung), dann bitte auch angeben, wie hoch die monatliche (Renten-)Zahlung ist und welche Einnahmen sonst noch vorhanden sind.
a)
in einer Summe ausgezahlt (man nennt dies wohl: kapitalisiert)
oder
b)
verrentet (dies kommt auch öfters vor).
Dies wurde in der Fragestellung nicht genau beschrieben.
Es hört (liest) sich zwar noch a).
Aber wenn es b) (Verrentung) wäre könnten sich gravierende Änderungen ergeben.
Falls b) (Verrentung), dann bitte auch angeben, wie hoch die monatliche (Renten-)Zahlung ist und welche Einnahmen sonst noch vorhanden sind.