Hallo zusammen!
Problem: Ehemann ist selbstständig und in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Bei der Prüfung der Familienversicherung (familienversicherte Ehefrau ist nicht berufstätig, hat nur Einkünfte aus Vermietung) wird festgestellt, dass der letzte Steuerbescheid falsch ist und zu hohe Vermietungseinkünfte für die Ehefrau ausweist. Dieser Fehler steht außer Zweifel. Der Steuerbescheid ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie die Krankenkasse damit umgeht? Die tatsächlichen Mieteinkünfte der Ehefrau liegen zweifellos unter dem Grenzbetrag für die Familienversicherung.
Vielen Dank!
Cleo
Wegfall Familienversicherung wg. falschem Steuerbescheid?
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich befürchte, dass die KK hier keine Möglichkeit hat, vom Steuerbescheid abzuweichen:
§5:
Die KK darf von dieser Regelung nicht abweichen (§ 240 SGB V).
Gibt es im Steuerrecht noch eine Möglichkeit, den Steuerbescheid ändern zu lassen? Wer hat den Fehler zu vertreten?
Vielleicht hilft auch die folgende Regelung (insbesondere wenn die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist):
Gruß
RHW
ich befürchte, dass die KK hier keine Möglichkeit hat, vom Steuerbescheid abzuweichen:
§5:
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf(2) Laufende beitragspflichtige Einnahmen sind dem Beitragsmonat zuzuordnen, in dem der Anspruch auf sie entsteht oder in dem sie zufließen, sofern nicht eine typisierende Zuordnung bei der Beitragsbemessung der einzelnen Personengruppen vorgeschrieben ist. Hiervon abweichend ist das Arbeitseinkommen dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Zwölftel des dem vorliegenden aktuellen Einkommensteuerbescheid zu entnehmenden Jahresbetrags zuzuordnen; Zeiten der Beitragsfreiheit nach § 8 Abs. 3 sind zu berücksichtigen. Satz 2 erster Halbsatz gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entsprechend.
Die KK darf von dieser Regelung nicht abweichen (§ 240 SGB V).
Gibt es im Steuerrecht noch eine Möglichkeit, den Steuerbescheid ändern zu lassen? Wer hat den Fehler zu vertreten?
Vielleicht hilft auch die folgende Regelung (insbesondere wenn die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist):
Quelle: Seite 22:http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdfSofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dispositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung. Die Regelung
bezüglich der Zurechnung der Einkünfte gilt allerdings nur im Falle der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB sowie für den Güterstand der Gütertrennung, soweit Einkünfte nach den obengenannten Voraussetzungen aus einem gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand erzielt werden. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft sind diese Einkünfte hingegen
ausschließlich beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen, da es sich um Einkünfte aus einem ins Gesamtgut fallenden Vermögensgegenstand handelt (BSG, Urteile vom 10.11.1982 - 11 RK 1/82 -, USK 82209, - 11 RK 2/82 -, USK 82215).
Gruß
RHW
Hi!
Ganz lieben Dank - auch wenn die Antwort mich nicht glücklich macht. Nein, der Steuerbescheid ist nicht änderbar. Die Steuererklärung ist einfach falsch erstellt worden.
Ich habe übrigens bei einer (anderen - wollte ja keine schlafenden Hunde wecken) Krankenkasse angerufen, aber die konnten mir nicht sagen, wie das gehandhabt wird, weil das ein "Einzelfall" sei, der - verständlicherweise - nicht in jedem Handbuch steht...
Naja, vielleicht kann man doch mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Man kann ja öfter handeln, als man als Laie glauben möchte...
Jedenfalls vielen Dank für die Antwort!
Cleo
Ganz lieben Dank - auch wenn die Antwort mich nicht glücklich macht. Nein, der Steuerbescheid ist nicht änderbar. Die Steuererklärung ist einfach falsch erstellt worden.
Ich habe übrigens bei einer (anderen - wollte ja keine schlafenden Hunde wecken) Krankenkasse angerufen, aber die konnten mir nicht sagen, wie das gehandhabt wird, weil das ein "Einzelfall" sei, der - verständlicherweise - nicht in jedem Handbuch steht...
Naja, vielleicht kann man doch mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Man kann ja öfter handeln, als man als Laie glauben möchte...
Jedenfalls vielen Dank für die Antwort!
Cleo