Hallo
Ich bin freiwillig GV und habe 2 Kinder die auch bei mir Familienversichert sind. Soweit so gut.
Mein Lebensgefährt ist bei mir angestellt.
Nun wollen wir gerne heiraten.
Ist es möglich das ich ihn auch bei mir Familienversicher? Es handelt sich um einen Minijob. Wo sich gleich die nächste Frage aufwirft, also sollte es gehen das ich ihn Familienversicher muss ich dann dennoch die vollen Abgaben zahlen?
oder fallen dann die KK Beiträge weg? und was ist wenn er mehr wie 400 mal verdienen sollte? muss er sich dann alleine versichern?
Etwas wirr geschrieben, ich entschuldige mich dafür aber ich kann es sonst nicht besser erklären;)
Vielen Dank
Rund um Heirat und Versicherung
Moderator: Czauderna
Solange dei zukünftiger Ehemann nicht über 400 € verdient geht die Familienversicherung.
Eine Familienversicherung geht für dich nicht da du das Mitglied bist.
Sollte er über 401 € verdienen könntest du in die Familienversichrung, da gibt es nur eine Frage, bist du selbst. gehört dir eine Firma usw.
Eine Familienversicherung geht für dich nicht da du das Mitglied bist.
Sollte er über 401 € verdienen könntest du in die Familienversichrung, da gibt es nur eine Frage, bist du selbst. gehört dir eine Firma usw.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.05.2010, 20:31
Hallo,
wenn er maximal 400 Euro verdient, kann er ab Tag der Heirat bzw. ab dem erringerten Entgelt in die kostenlose Familienversicherung.
Einzelheiten zu den Arbeitgeberpflichten bei Minijobs:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152 ... __nnn=true
Bei einer Beschäftigung über 400 Euro gibt es keine Änderung der aktuellen Situation.
WICHTIG:
In beiden Fällen die Minijob-Zentrale bzw. die Krankenkasse informieren, dass es sich um eine Beschäftigung unter Ehegatten handelt. Es werden dann alle Voraussetzungen einer Beschäftigung geprüft (z.B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb etc.).
Gruß
RHW
wenn er maximal 400 Euro verdient, kann er ab Tag der Heirat bzw. ab dem erringerten Entgelt in die kostenlose Familienversicherung.
Einzelheiten zu den Arbeitgeberpflichten bei Minijobs:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152 ... __nnn=true
Bei einer Beschäftigung über 400 Euro gibt es keine Änderung der aktuellen Situation.
WICHTIG:
In beiden Fällen die Minijob-Zentrale bzw. die Krankenkasse informieren, dass es sich um eine Beschäftigung unter Ehegatten handelt. Es werden dann alle Voraussetzungen einer Beschäftigung geprüft (z.B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb etc.).
Gruß
RHW