Hallo!
Mein Onkel muss Anfang Juni für 4 Wochen in eine Schmerzklinik. Er ist bei der AOK versichert (gesetzlich). Da es sich um eine Tagesklinik handelt, pendelt er natürlich täglich.
Aus der Vergangenheit, aus anderen Beiträgen und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die AOK eine der am langsamsten arbeitenden Krankenkassen ist - und oft genug Dinge ablehnt, die z. B. von BKK's durchaus bezahlt werden.
Wie hoch sind also seine Chancen? Gibt es Argumentationshilfen oder sogar Urteile dazu?
Ich selbst lebe seit einem halben Jahr in der Schweiz und bin nicht mehr bei der BKK Dr. Oetker versichert, habe meinem Onkel und meiner Tante aber empfohlen dorthin zu wechseln - die zahlen sogar IGEL, wenn es aus bestimmten medizinischen Gründen nicht anders geht und sind sehr schnell und kulant.
Zahlt AOK Fahrtkosten bei Tagesklinik-Aufenthalt?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
- DanySahneMUC
- Beiträge: 16
- Registriert: 16.02.2007, 17:18
Hallo,
wenn die Behandlung als teilstationär abgerechnet wird (z.B. Verordnung von Krankenhausbehandlung ist vom einweisenden Arzt erfolgt), werden alle notwendigen Fahrkosten übernommen. Die Zuzahlung fällt nur bei der ersten und letzten Fahrt an. Es ist jeweils die günstigste Variante zugrunde zu legen (ggf. Wochen-/Monatskarte).
Wenn die Behandlung "nur" ambulant erfolgt, werden Fahrkosten nur in wenigen Ausnahmefällen erstattet (z.B. Schwerbehindertenausweis mit "aG").
Grundlage: § 60 SGB V
Gruß
RHW
wenn die Behandlung als teilstationär abgerechnet wird (z.B. Verordnung von Krankenhausbehandlung ist vom einweisenden Arzt erfolgt), werden alle notwendigen Fahrkosten übernommen. Die Zuzahlung fällt nur bei der ersten und letzten Fahrt an. Es ist jeweils die günstigste Variante zugrunde zu legen (ggf. Wochen-/Monatskarte).
Wenn die Behandlung "nur" ambulant erfolgt, werden Fahrkosten nur in wenigen Ausnahmefällen erstattet (z.B. Schwerbehindertenausweis mit "aG").
Grundlage: § 60 SGB V
Gruß
RHW
- DanySahneMUC
- Beiträge: 16
- Registriert: 16.02.2007, 17:18
Hallo,
ich finde dieses Urteil des BSG ganz hilfreich:
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2004 ... onaer.html
Hinweise für teilstationär:
- Verordnung von Krankenhausbehandlung ist vom einweisenden Arzt erfolgt und dem Krankenhaus bei Behandlungsbeginn gegeben
- es erfolgte keinerlei Zuzahlung (bei ambulanter Krankenhausbehandlung fallen 10 Euro Praxisgebühr an)
- die Behandlung erfolgte über einen längeren Zeitraum (z.B. 4 Wochen) jeden Tag (mindestens Montag bis Freitag)
Falls es danach noch nicht eindeutig sein sollte oder Differenzen mit der KK bestehen, ggf. im Krankenhaus nachfragen, als was die Leistungen abgerechnet wurden.
Gruß
RHW
ich finde dieses Urteil des BSG ganz hilfreich:
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2004 ... onaer.html
Hinweise für teilstationär:
- Verordnung von Krankenhausbehandlung ist vom einweisenden Arzt erfolgt und dem Krankenhaus bei Behandlungsbeginn gegeben
- es erfolgte keinerlei Zuzahlung (bei ambulanter Krankenhausbehandlung fallen 10 Euro Praxisgebühr an)
- die Behandlung erfolgte über einen längeren Zeitraum (z.B. 4 Wochen) jeden Tag (mindestens Montag bis Freitag)
Falls es danach noch nicht eindeutig sein sollte oder Differenzen mit der KK bestehen, ggf. im Krankenhaus nachfragen, als was die Leistungen abgerechnet wurden.
Gruß
RHW