tja, sehr menschlich
mir fehlen die Worte
oder ist das die neue Gangart, knapper Kassen.
http://portal.1und1.de/sidbabhddd.12736 ... kasse.html
Gruß Bully
Arbeitsagentur wirft Koma-Patientin aus Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
So ganz kann ich die BILD-Geschichte nicht nachvollziehen.
AU von? bis irgendwann im Januar. Amtsarzt der ArGe erklärt sie für gesund? DAS habe ich ja noch nie gehört. War es vielleicht der MDK? Auch bei einer bevorstehenden Operation kann Arbeitsfähigkeit bestehen.
Erneute AU drei Tage nach der Gesundschreibung, dadurch Lücke von zwei Tagen. M. E. bringt da auch ein nachgereichtes Attest nichts, es hätte entweder ein Widerspruch oder eine Arbeitslosmeldung erfolgen müssen.
Und seit dem 01.04.2007 wird niemand mehr aus der Krankenkasse geschmissen. Was ist mit einer freiwilligen Weiterversicherung? Bei Bedürftigkeit dem Sozialamt? Als letztem Weg dem 5,1,13?
Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wurde auf die Folgen der Gesundschreibung, die Widerspruchsmöglichkeiten und die vorsorgliche Arbeitslosmeldung hingewiesen? Wenn ja, liegt der Fehler eindeutig bei der Patientin, so leid ihr Schicksal mir auch tut. Wenn nein, macht ein Gerichtsverfahren wegen fehlerhafter Beratung Sinn. Wie oben geschrieben hat unser Sozialstaat jedoch auch im Falle des Verschuldens der Patientin noch ein Fangnetz eingebaut. Allerdings sind dann andere Stellen als die BILD-Zeitung der richtige Ansprechpartner.
GKV
AU von? bis irgendwann im Januar. Amtsarzt der ArGe erklärt sie für gesund? DAS habe ich ja noch nie gehört. War es vielleicht der MDK? Auch bei einer bevorstehenden Operation kann Arbeitsfähigkeit bestehen.
Erneute AU drei Tage nach der Gesundschreibung, dadurch Lücke von zwei Tagen. M. E. bringt da auch ein nachgereichtes Attest nichts, es hätte entweder ein Widerspruch oder eine Arbeitslosmeldung erfolgen müssen.
Und seit dem 01.04.2007 wird niemand mehr aus der Krankenkasse geschmissen. Was ist mit einer freiwilligen Weiterversicherung? Bei Bedürftigkeit dem Sozialamt? Als letztem Weg dem 5,1,13?
Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wurde auf die Folgen der Gesundschreibung, die Widerspruchsmöglichkeiten und die vorsorgliche Arbeitslosmeldung hingewiesen? Wenn ja, liegt der Fehler eindeutig bei der Patientin, so leid ihr Schicksal mir auch tut. Wenn nein, macht ein Gerichtsverfahren wegen fehlerhafter Beratung Sinn. Wie oben geschrieben hat unser Sozialstaat jedoch auch im Falle des Verschuldens der Patientin noch ein Fangnetz eingebaut. Allerdings sind dann andere Stellen als die BILD-Zeitung der richtige Ansprechpartner.
GKV