Renter und Internetgeschäfte

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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ewaldi
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Renter und Internetgeschäfte

Beitrag von ewaldi » 10.05.2010, 14:03

Hallo, ich bin vor ca. 1 Jahr wegen meiner Schwerbehinderung mit 60 Jahren in Rente gegangen und bekomme ca. 1200 EUR Rente im Monate, wovon ich und meine Frau leben müssen, da meine Frau noch keine Rente bekommt und nicht berufstätig ist. Für die Rente bezahle ich Krankenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche KV.
Nun verdiene ich seit einigen Monaten regelmäßig ca. 100 EUR im Monate mit Internetgeschäften dazu (z.B. durch Verkaufssprovision). Deshalb habe ich jetzt ein Kleingewerbe angemeldet. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich die Sache auch der KV mitteilen muß und ob dafür auch KV Beiträge fällig sind. :?:

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 11.05.2010, 09:12

Nach § 237 SGB V wird bei versicherungspflichtigen Rentnern u. a. das Arbeitseinkommen der Beitragsbemessung zugrunde gelegt.

Arbeitseinkommen ist nach § 15 SGB IV der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit; Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. Das Arbeitseinkommen entspricht dem steuerrechtlichen Gewinn; dieser ist aus dem Steuerbescheid des selbständig tätigen Rentners erkennbar. Welches Einkommen als Arbeitseinkommen zu werten ist, beurteilt sich nach dem Einkommensteuerrecht. Hiernach zählen zum Arbeitseinkommen
– Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
– Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie
– Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Beiträge aus (Versorgungsbezügen und) Arbeitseinkommen sind nach § 226 Abs. 2 SGB V nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus (Versorgungsbezügen und) Arbeitseinkommen insgesamt 1 /20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (2010: 127,75 EUR) übersteigen.

Übertragen auf den Sachverhalt, müsste man also den Gewinn (Einnahmen abzüglich Kosten) ermitteln und davon Beiträge zahlen, wenn der Gewinn über 127,75 EUR monatlich liegt. Zur Sicherheit sollte man dies aber mit seiner Krankenkasse klären.

Mit freundlichen Grüßen

ewaldi
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Muß man den Gewinn für jeden Monat getrennt ermitteln?

Beitrag von ewaldi » 11.05.2010, 16:47

Hallo jumpingpoint,
danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Ich habe noch eine Frage zur Ermittlung, ob der Grenzwerte von 127,75 EUR überschritten ist oder nicht. Muß man den Gewinn für jeden Monat getrennt ermitteln oder kann man es auch für mehrer Monate gemeinsam?
Was ist z.B. wenn man über mehrer Monate gesehen durchschnittlich unter der Grenze liegt, aber vielleicht der Wert in einem Monat überschritten wurde?
Schöne Grüße
ewaldi :?:

jumpingpoint
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Re: Muß man den Gewinn für jeden Monat getrennt ermitteln?

Beitrag von jumpingpoint » 12.05.2010, 15:46

ewaldi hat geschrieben:Muß man den Gewinn für jeden Monat getrennt ermitteln oder kann man es auch für mehrer Monate gemeinsam?
Man wird wohl den Durchschnitt ermitteln, da alles andere mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre, wenn man den Gewinn jeden Monat prüfen würde. Falls ein Steuerbescheid vorliegt, bildet dieser in der Regel die Grundlage der monatlichen Beitragsberechnung (Jahresgewinn geteilt durch 12). Andernfalls wird man wohl "gewissenhaft" schätzen, bis man die Werte von 12 Monaten zusammen hat.
ewaldi hat geschrieben:Was ist z.B. wenn man über mehrer Monate gesehen durchschnittlich unter der Grenze liegt, aber vielleicht der Wert in einem Monat überschritten wurde?
Sicher weiß ich es nicht. Sollte der Wert in einem Monat über der Grenze liegen, aber insgesamt der Wert durchschnittlich mit diesem Monat noch unter der Grenze liegen, dürften keine Beiträge anfallen. Sollte der Wert durchschnittlich dann über der Grenze liegen und ist zu erwarten, dass er auch im ganzen Kalenderjahr durchschnittlich über der Grenze liegt, dann werden wohl Beiträge fällig werden.

Am einfachsten ist der ganze Sachverhalt zu lösen, wenn es einen Steuerbescheid gibt, aus dem man das Einkommen entnehmen kann. Andernfalls ist es in diesem Fall schwierig, den Gewinn zu ermitteln, da zwar die Einkünfte (z.B. Verkaufsprovision) klar sind, aber die Kosten (Strom? Internetzugang? PC? Büromaterial?) für das Kleingewerbe schwer von den privaten Kosten zu trennen sind.

Deshalb noch einmal der Tipp, einfach mit der Krankenkasse sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

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