Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.09.2009, 11:00
136€ Nebengewerbe
Vielen Dank für den Tipps und Links.. Habe mein Gewerbe ja gerade als Nebengewerbe laufen da ich ALG beziehe aus der freiwilligen Weiterversicherung.
Falls das ganze zum Jahresende nicht wieder vernünftig anläuft, werde ich das auch so machen und Gewerbe um melden auf Nebengewerbe bzw. abmelden und später wieder anmelden als Nebengewerbe.
Falls das ganze zum Jahresende nicht wieder vernünftig anläuft, werde ich das auch so machen und Gewerbe um melden auf Nebengewerbe bzw. abmelden und später wieder anmelden als Nebengewerbe.
Hallo
tolles Forum und sehr informativ !
Ich bin nebenberuflich Tätig (Haupteinkunftsquelle Ehemann) und habe große Schwierigkeiten bei der TK einen Tarif für nebenberufliche Tätigkeiten zu bekommen. Erst nach mehrmaligen Nachfragen war man bei der TK bereit meinen Fall zu überprüfen und man hat mir dann auch endlich den richtigen Antrag geschickt.
Meine Frage hierzu: gibt es GKVs die bei nebenberuflichen Tätigkeiten kulanter sind ? Ist es nur bei der TK so oder tun sich alle GKVs beim anbieten einer günstigeren Versicherungsvariante so schwer ?
Danke und Gruß
empirico
tolles Forum und sehr informativ !
Ich bin nebenberuflich Tätig (Haupteinkunftsquelle Ehemann) und habe große Schwierigkeiten bei der TK einen Tarif für nebenberufliche Tätigkeiten zu bekommen. Erst nach mehrmaligen Nachfragen war man bei der TK bereit meinen Fall zu überprüfen und man hat mir dann auch endlich den richtigen Antrag geschickt.
Meine Frage hierzu: gibt es GKVs die bei nebenberuflichen Tätigkeiten kulanter sind ? Ist es nur bei der TK so oder tun sich alle GKVs beim anbieten einer günstigeren Versicherungsvariante so schwer ?
Danke und Gruß
empirico
mir ist nicht bekannt, dass bestimmte kassen kulanter sein sollen. vielmehr geht es doch hier um eine sachliche, logische beurteilung des einzelfalles.
wenn eine hausfrau hauptsächlich vom einkommen des ehemannes lebt und über ihn familienversichert ist, jetzt in den abendstunden kosmetik oder kerzen verkauft, anfangs an 3 abenden im monat und dabei ein einkommen von 300 euro immonat verdient, ist das doch ganz einfache mathematik. da muss man nicht mal die hilfe eines rechtsanwaltes beanspruchen.
wenn hingegen der mann nun arbeitslos wird, dann irgendwann keinen anspruch auf alg mehr hat...die frau deswegen ihre arbeitszeit auf 10 stunden in der woche erhöht und daraus monatliche einkünfte von 600 eur erziet, ändert sich das blatt ganz schnell.
in erster linie geht es eben darum zu beurteilen, ob einkünfte aus dieser selbstständigkeit tatsächlich zum leben dienen oder taschengeld sind.
wenn eine hausfrau hauptsächlich vom einkommen des ehemannes lebt und über ihn familienversichert ist, jetzt in den abendstunden kosmetik oder kerzen verkauft, anfangs an 3 abenden im monat und dabei ein einkommen von 300 euro immonat verdient, ist das doch ganz einfache mathematik. da muss man nicht mal die hilfe eines rechtsanwaltes beanspruchen.
wenn hingegen der mann nun arbeitslos wird, dann irgendwann keinen anspruch auf alg mehr hat...die frau deswegen ihre arbeitszeit auf 10 stunden in der woche erhöht und daraus monatliche einkünfte von 600 eur erziet, ändert sich das blatt ganz schnell.
in erster linie geht es eben darum zu beurteilen, ob einkünfte aus dieser selbstständigkeit tatsächlich zum leben dienen oder taschengeld sind.
Finds klasse, daß es dieses Forum gibt. Vielen Dank Euch allen!
Trotzdem, ich weiß langsam nicht mehr was ich machen soll. Hab mich hier eingelesen, und überhaupt im Internet, so gut ichs halt verstanden hab.
Zur Situation:
- seit 28.12.10 Selbständig mit Gründungszuschuß (bis Ende Sept., danach vielleicht durch Arbeitsamts Gnaden nochmal 300 Euro für ein weiteres halbes Jahr)
- ledig, keine Kinder
- Einkommen aus Selbständigkeit in der Anfangsphase eben negativ, da die Invstitionen höher sind, als die Einnahmen. Das wird sich dieses Jahr nicht ändern.
- Dummerweise habe ich Vollidiot über ca. 19 Jahre die ich arbeite Geld gespart, und insgesamt so etwa 20.000 Euro auf dem Konto oder angelegt.
- In irgendwelche privaten Renten wollte (und will) ich es eigentlich nichts anlegen (ich spar mir hier die Gründe, das führt zu weit). Was ich auf dem Konto habe sollte meine zusätzliche Rente sein und hätte für lange Zeit auch Hartz IV verhindern können, bzw. ist ja momentan die Grundlage dafür, daß ich als Selbständiger meine Kosten und Wareneinkäufe finanziere. Die Krankenkasse bestraft mich nun dafür, das ich eben etwas anders vorsoge (siehe unten)
- will mich freiwillig gesetzlich krankenversichern
Nun zu den Fragen:
1. Was hat es genau mit den Grenzen von 360 Euro und 15 Stunden auf sich, die auch hier im Forum ab und zu angeklungen sind? Oder wo kann ich mich ggf. in diese Bestimmungen einlesen (finds im Internet einfach nicht, tut mir Leid)?
2. Bzw. wo finde ich das Ganze auf einer hochoffiziellen Internetseite, damit ich das ausdrucken, und dem freundlichen Menschen von der AOK schwarz auf weiß beweisen kann?
Der wird mir sonst kein Wort glauben (ich nehme ihm das gar nicht mal übel, denn wenn ich sehe, daß die bei uns vor Ort effektiv nur 2 Kundenberater inner Agentur haben, die täglich eine Schlange von Leuten Auskunft geben sollen, und mir andererseits die Bestimmungen durchles, die ich in den vergangen Wochen zusammengetragen hab... wer soll das alles wissen)
3. Nach derzeitigem Stand zahle ich ca. 210,- Euro KV. Ich red mal nicht über die Ungerechtigkeit der Beitragsbemessung (wiso zählt bei einem Milliardär mit 401 Euro Monatslohn nur seine 401 Euro als Grundlage, bei mir als Selbständiger aber plötzlich ALLES, etc. etc. etc., Gibts da eigentlich noch niemanden der geklagt hat? Aber gut, soll so sein). Ihr habt oben geschrieben, daß man irgendwie trotzdem auf 138,-- Euro kommt, also ich nehme mal stark an, Ihr meint den Mindestatz für einen Privatmann, der sich freiwillig gesetzlich versichert. Und das mit Selbständigkeit? Wie?
4. Falls es nicht geht, wegen dem Gründungszuschuß (was ich bis Ende Sept. ja auch verstehen könnte, wenn so wäre), was mache dann ab Oktober, wenn ich nur noch 300 Euro habe?
5. Wenn ichs richtig verstanden habe, was der AOKler mir erklärt hat, sind die 210,-- Euro schon ein spezieller Tarif für Gründer. Danach müsste ich ca. 311,-- zahlen (und komm wegen meinem "grandiosen Reichtum" wohl auch nicht drumrum)? Ist das korrekt?
Versteht mich bitte richtig: ich will grundsätzlich nichts rausschinden, was mir nicht zusteht. Aber ich bin langsam echt am verzweifeln. Auf dem Gebiet, auf dem ich Selbständig bin, sind die Preise derartig kaputt, daß ich, selbst wenn alles angelaufen ist, ich mich anstrengen kann so viel ich will, ich müsste utopische Mengen verkaufen.
Ich versuche es trotzdem, und habe die vergangenen Monate meine JEGLICHEN privaten Kosten (Heizung, Strom etc.) bis zum erbrechen heruntergefahren. (Zur Info: allein schriftl. Bewerbungen hatte ich am Schluß von Alg1 85 Stück!!! und ich bewerbe mich immer noch) Von den Einkünften aus selbständiger Arbeit nach Ende des Gründungszuschusses kann ich die Kosten fürs Leben nicht decken. Ich habe mir deshalb detailliert ausgerechnet, wie ich mit meinen Rücklagen (ein Bekannter von mir hat witzigerweise um den Preis ein Auto gekauft) doch überleben kann. Aber spätestens wenn der Gründungszuschuß vorbei ist, kann ich dank Krankenversicherungsbeiträgen in der wahnwitzigen Höhe den Laden dichtmachen, weil meine Rücklagen für die Krankenkasse "purer Reichtum" sind, den ich schlichtweg nicht besitzen darf! Jedenfalls wenn es von den Beiträgen so abartig bleibt, wie man´s mir gesagt hat.
Ich weiß echt nicht mehr, wie ich das noch lösen soll.
Trotzdem, ich weiß langsam nicht mehr was ich machen soll. Hab mich hier eingelesen, und überhaupt im Internet, so gut ichs halt verstanden hab.
Zur Situation:
- seit 28.12.10 Selbständig mit Gründungszuschuß (bis Ende Sept., danach vielleicht durch Arbeitsamts Gnaden nochmal 300 Euro für ein weiteres halbes Jahr)
- ledig, keine Kinder
- Einkommen aus Selbständigkeit in der Anfangsphase eben negativ, da die Invstitionen höher sind, als die Einnahmen. Das wird sich dieses Jahr nicht ändern.
- Dummerweise habe ich Vollidiot über ca. 19 Jahre die ich arbeite Geld gespart, und insgesamt so etwa 20.000 Euro auf dem Konto oder angelegt.
- In irgendwelche privaten Renten wollte (und will) ich es eigentlich nichts anlegen (ich spar mir hier die Gründe, das führt zu weit). Was ich auf dem Konto habe sollte meine zusätzliche Rente sein und hätte für lange Zeit auch Hartz IV verhindern können, bzw. ist ja momentan die Grundlage dafür, daß ich als Selbständiger meine Kosten und Wareneinkäufe finanziere. Die Krankenkasse bestraft mich nun dafür, das ich eben etwas anders vorsoge (siehe unten)
- will mich freiwillig gesetzlich krankenversichern
Nun zu den Fragen:
1. Was hat es genau mit den Grenzen von 360 Euro und 15 Stunden auf sich, die auch hier im Forum ab und zu angeklungen sind? Oder wo kann ich mich ggf. in diese Bestimmungen einlesen (finds im Internet einfach nicht, tut mir Leid)?
2. Bzw. wo finde ich das Ganze auf einer hochoffiziellen Internetseite, damit ich das ausdrucken, und dem freundlichen Menschen von der AOK schwarz auf weiß beweisen kann?
Der wird mir sonst kein Wort glauben (ich nehme ihm das gar nicht mal übel, denn wenn ich sehe, daß die bei uns vor Ort effektiv nur 2 Kundenberater inner Agentur haben, die täglich eine Schlange von Leuten Auskunft geben sollen, und mir andererseits die Bestimmungen durchles, die ich in den vergangen Wochen zusammengetragen hab... wer soll das alles wissen)
3. Nach derzeitigem Stand zahle ich ca. 210,- Euro KV. Ich red mal nicht über die Ungerechtigkeit der Beitragsbemessung (wiso zählt bei einem Milliardär mit 401 Euro Monatslohn nur seine 401 Euro als Grundlage, bei mir als Selbständiger aber plötzlich ALLES, etc. etc. etc., Gibts da eigentlich noch niemanden der geklagt hat? Aber gut, soll so sein). Ihr habt oben geschrieben, daß man irgendwie trotzdem auf 138,-- Euro kommt, also ich nehme mal stark an, Ihr meint den Mindestatz für einen Privatmann, der sich freiwillig gesetzlich versichert. Und das mit Selbständigkeit? Wie?
4. Falls es nicht geht, wegen dem Gründungszuschuß (was ich bis Ende Sept. ja auch verstehen könnte, wenn so wäre), was mache dann ab Oktober, wenn ich nur noch 300 Euro habe?
5. Wenn ichs richtig verstanden habe, was der AOKler mir erklärt hat, sind die 210,-- Euro schon ein spezieller Tarif für Gründer. Danach müsste ich ca. 311,-- zahlen (und komm wegen meinem "grandiosen Reichtum" wohl auch nicht drumrum)? Ist das korrekt?
Versteht mich bitte richtig: ich will grundsätzlich nichts rausschinden, was mir nicht zusteht. Aber ich bin langsam echt am verzweifeln. Auf dem Gebiet, auf dem ich Selbständig bin, sind die Preise derartig kaputt, daß ich, selbst wenn alles angelaufen ist, ich mich anstrengen kann so viel ich will, ich müsste utopische Mengen verkaufen.
Ich versuche es trotzdem, und habe die vergangenen Monate meine JEGLICHEN privaten Kosten (Heizung, Strom etc.) bis zum erbrechen heruntergefahren. (Zur Info: allein schriftl. Bewerbungen hatte ich am Schluß von Alg1 85 Stück!!! und ich bewerbe mich immer noch) Von den Einkünften aus selbständiger Arbeit nach Ende des Gründungszuschusses kann ich die Kosten fürs Leben nicht decken. Ich habe mir deshalb detailliert ausgerechnet, wie ich mit meinen Rücklagen (ein Bekannter von mir hat witzigerweise um den Preis ein Auto gekauft) doch überleben kann. Aber spätestens wenn der Gründungszuschuß vorbei ist, kann ich dank Krankenversicherungsbeiträgen in der wahnwitzigen Höhe den Laden dichtmachen, weil meine Rücklagen für die Krankenkasse "purer Reichtum" sind, den ich schlichtweg nicht besitzen darf! Jedenfalls wenn es von den Beiträgen so abartig bleibt, wie man´s mir gesagt hat.
Ich weiß echt nicht mehr, wie ich das noch lösen soll.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 19.02.2010, 17:07
Bereits im vorhinein genannt, gibts für jeden die Möglichkeit sich als nebenberuflich Selbstständigen zu versichern. Zur Prüfung wird dabei berücksichtigt, ob die Selbstständigkeit die Haupteinnahmequelle bildet, die Arbeitszeit pro Woche und ob versicherungspflichtige Arbeitnehmer angestellt sind (Angestellte unter 400€/Monat gelten als Minijobber und werden nicht reingerechnet).
Aus Ihrem Text ist zu entnehmen, dass Sie Gründungszuschuss (GRDZ) von der ARGE/AA beziehen. Somit ist die nebenberuflichkeit erstmal ausgeschlossen, da der GRDZ bereits von vorn herein eine hauptberufliche Selbstständigkeit begründet. Sollte der GRDZ von der entsprechenden Stelle auslaufen, kann man sich nochmal kurzfristig vor Ende mit der KK in Verbindung setzen zur Klärung der weitern Versicherung, in Ihrem Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten alle Einnahmen (Selbstständigkeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge) unter ca. 851€ liegen beläuft sich der monatliche Beitrag im Schnitt auf ca. 140€. Liegen die Einnahmen drüber, dann errechnen sich die Beiträge natürlich aus den tatsächlichen Einnahmen.
Zu Ihren Fragen:
1.) Die 360€ Grenze bezieht sich auf eine mögliche Familienversicherung. Das bedeutet einfach nur, dass alle Einnahmen diese Grenze nicht überschreiten dürfen, damit eine kostenfreie Fami hergestellt werden kann. Da Sie jedoch ledig sind, trifft dies auf Sie nicht zu. Zu den 15 Stunden: Dies bezieht sich auf die in meinem ersten Absatz genannte wöchentliche Arbeitszeit.
2.) Mit der schriftlichen Grundlage ist in einem entsprechenden Bundessozialgerichtsurteil festgehalten, welches ich jedoch aktuell leider nicht genauer benennen kann. Werd ich aber in nächster Zeit noch nacheditieren.
3.) Bei versicherungspflichtigen zählt grds. immer nur das entsprechende Einkommen, sprich bei Arbeitnehmern das Gehalt oder bei ALG-Empfängern die höhe des Bezuges, wobei bei diesen nur ein Pausch-Betrag an die KK gezahlt wird. Bei freiwilligen Mitgliedern, z.B. bei Selbstständigen werden jedoch alle Einnahmen die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen zugrunde gelegt. Dabei ist unerheblich was mit diesem Geld gemacht wird. Sobald die Einnahmen vorhanden sind, sind diese auch entsprechend Beitragspflichtig. Ist alles entsprechend Nachzulesen in den "Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" erstellt von den GKV-Spitzenverbänden.
Der Link zur Homepage: gkv-spitzenverband.de/Suche.gkvnet?DisplayHelp=false
Die Datei des Auszuges: gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grunds%c3%a4tze__Beitragszahler_12521.pdf
4.) In den oben genannten Zeilen bereits erwähnt.
5.) Ist im Grunde genommen korrekt. Eigentlich müsste jedoch jeder, der keinen amtlichen Nachweis (bei Selbstständigen der Einkommenssteuerbescheid) vorlegen kann, Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze zahlen (aktuell 3.750,00 € = ca 600€ Monatsbeitrag). In manchen Satzungen ist es jedoch geregelt, dass bei Existenzgründern der Beitrag den entsprechenden Einnahmen angepasst werden kann, jedoch ist mindestens die Mindestbemessungsgrundlage heranzuziehen (aktuell 1.916,25 €). Bei besonderen Härten kann aber noch eine gesonderte Mindestgrenze für hauptberuflich Selbstständige angesetz werden (aktuell 1.277,50 €). Jedoch ist die an besondere Voraussetzungen geknüpft (kein Vermögen über ca. 10.000€, keine Mieteinnahmen, egal ob positiv oder negativ und keine steuerpflichtigen Kapitalerträge).
Steht alles kurz erklärt im § 240 Abs. 4 SGB V und wenn man die Zeit mitbringen möchte, in den Auszügen der Spitzenverbände.
Sollten noch Fragen oder Anregungen bestehen, einfach melden, aber bitte nicht wundern wenn auf die schnelle keine Antwort erfolgt. Der Name ist nicht umsonst gewählt
Aus Ihrem Text ist zu entnehmen, dass Sie Gründungszuschuss (GRDZ) von der ARGE/AA beziehen. Somit ist die nebenberuflichkeit erstmal ausgeschlossen, da der GRDZ bereits von vorn herein eine hauptberufliche Selbstständigkeit begründet. Sollte der GRDZ von der entsprechenden Stelle auslaufen, kann man sich nochmal kurzfristig vor Ende mit der KK in Verbindung setzen zur Klärung der weitern Versicherung, in Ihrem Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten alle Einnahmen (Selbstständigkeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge) unter ca. 851€ liegen beläuft sich der monatliche Beitrag im Schnitt auf ca. 140€. Liegen die Einnahmen drüber, dann errechnen sich die Beiträge natürlich aus den tatsächlichen Einnahmen.
Zu Ihren Fragen:
1.) Die 360€ Grenze bezieht sich auf eine mögliche Familienversicherung. Das bedeutet einfach nur, dass alle Einnahmen diese Grenze nicht überschreiten dürfen, damit eine kostenfreie Fami hergestellt werden kann. Da Sie jedoch ledig sind, trifft dies auf Sie nicht zu. Zu den 15 Stunden: Dies bezieht sich auf die in meinem ersten Absatz genannte wöchentliche Arbeitszeit.
2.) Mit der schriftlichen Grundlage ist in einem entsprechenden Bundessozialgerichtsurteil festgehalten, welches ich jedoch aktuell leider nicht genauer benennen kann. Werd ich aber in nächster Zeit noch nacheditieren.
3.) Bei versicherungspflichtigen zählt grds. immer nur das entsprechende Einkommen, sprich bei Arbeitnehmern das Gehalt oder bei ALG-Empfängern die höhe des Bezuges, wobei bei diesen nur ein Pausch-Betrag an die KK gezahlt wird. Bei freiwilligen Mitgliedern, z.B. bei Selbstständigen werden jedoch alle Einnahmen die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen zugrunde gelegt. Dabei ist unerheblich was mit diesem Geld gemacht wird. Sobald die Einnahmen vorhanden sind, sind diese auch entsprechend Beitragspflichtig. Ist alles entsprechend Nachzulesen in den "Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" erstellt von den GKV-Spitzenverbänden.
Der Link zur Homepage: gkv-spitzenverband.de/Suche.gkvnet?DisplayHelp=false
Die Datei des Auszuges: gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grunds%c3%a4tze__Beitragszahler_12521.pdf
4.) In den oben genannten Zeilen bereits erwähnt.
5.) Ist im Grunde genommen korrekt. Eigentlich müsste jedoch jeder, der keinen amtlichen Nachweis (bei Selbstständigen der Einkommenssteuerbescheid) vorlegen kann, Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze zahlen (aktuell 3.750,00 € = ca 600€ Monatsbeitrag). In manchen Satzungen ist es jedoch geregelt, dass bei Existenzgründern der Beitrag den entsprechenden Einnahmen angepasst werden kann, jedoch ist mindestens die Mindestbemessungsgrundlage heranzuziehen (aktuell 1.916,25 €). Bei besonderen Härten kann aber noch eine gesonderte Mindestgrenze für hauptberuflich Selbstständige angesetz werden (aktuell 1.277,50 €). Jedoch ist die an besondere Voraussetzungen geknüpft (kein Vermögen über ca. 10.000€, keine Mieteinnahmen, egal ob positiv oder negativ und keine steuerpflichtigen Kapitalerträge).
Steht alles kurz erklärt im § 240 Abs. 4 SGB V und wenn man die Zeit mitbringen möchte, in den Auszügen der Spitzenverbände.
Sollten noch Fragen oder Anregungen bestehen, einfach melden, aber bitte nicht wundern wenn auf die schnelle keine Antwort erfolgt. Der Name ist nicht umsonst gewählt
Hauptberuflich
Einen Tipp noch:
Lasst Euch von den Krankenkasen nicht vorschnell weismachen, dass Ihr hauptberuflich tätig seid.
Auch wer "nur" selbständig ist, also ohne andere Tätigkeit, kann trotzdem nebenberuflich selbständig sein.
Und wenn jemand einen Existenzgründungszuschuss bekommt, ist er nach dem SGB 3 zwar hauptberuflich tätig.
Der Krankenkassenbeitrag richtet sich aber nach dem SGB 5.
Die Krankenkasse kann also nicht einfach sich ein SGB aussuchen, was ihr gerade genehm ist und ihr den höchsten Beitrag verschafft.
Es ist da viel im Argen und viel zu viele Selbständige zahlen zu viel Beitrag.
Das missfällt mir sehr und genau darum kämpfe ich dagegen.
Euch Alllen viel Erfolg !
RA Frank Pleßer
Lasst Euch von den Krankenkasen nicht vorschnell weismachen, dass Ihr hauptberuflich tätig seid.
Auch wer "nur" selbständig ist, also ohne andere Tätigkeit, kann trotzdem nebenberuflich selbständig sein.
Und wenn jemand einen Existenzgründungszuschuss bekommt, ist er nach dem SGB 3 zwar hauptberuflich tätig.
Der Krankenkassenbeitrag richtet sich aber nach dem SGB 5.
Die Krankenkasse kann also nicht einfach sich ein SGB aussuchen, was ihr gerade genehm ist und ihr den höchsten Beitrag verschafft.
Es ist da viel im Argen und viel zu viele Selbständige zahlen zu viel Beitrag.
Das missfällt mir sehr und genau darum kämpfe ich dagegen.
Euch Alllen viel Erfolg !
RA Frank Pleßer
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 12.09.2009, 10:11
So ist es und zur Festschreibung der Nebenberuflichkeit ist neben den genannten Anforderungen der gegebenenfalls zu korrigierende Eintrag auf nebenberufliche Selbständigkeit in der Gewerbeanmeldung von großer Bedeutung und außerdem soll keiner anzweifeln, daß man im "Hauptberuf" den Familiennachwuchs nicht ganztägig treu umsorgen kann ..
Falls alles nicht fruchtet ist einfach eine Zwischenanstellung als abhängig Beschäftigter immer wieder ein guter Bruch, um die Karten einfach mal neu zu mischen. Denn dies ein Jahr durchgezogen, ist schon wieder ein sechsmonatiger Arbeitslosenanspruch gereift und wer dann auch nur einen Tag in ALG I wechselt und sich zudem nach aktueller Gesetzeslage noch dazu günstig freiwillig gegen mögliche Arbeitslosigkeit** versichert, könnte ganze 24 Monate nach letztem Gründungszuschuss erneut in eine staatlich geförderte Selbständigkeit wechseln. Mit einem Krankenkassenbeitrag von runden 215€ monatlich abzüglich 300€ Zuschuss vom Amt aufs ALG I obendrauf fängt das Boot an zu schwimmen. Nach Auslaufen der Förderung drängt sich das Vorgehen nach RA Pleßer und einem möglichem Wechsel von Haupt- auf Nebenberuflichkeit wahrlich auf. Fragen? ePost
* http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... llung.html
**die freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit läuft zwar zum Jahresende Kraft Gesetz für einige Berufsgruppen aus - aber im BMfA ist man kräftig am Basteln für eine Verlängerung der Geschichte, der in 2009 immerhin knapp 80.000 Gründer bundesweit freiwillig beigetreten sind (Beitrag ab 15,19€) und die rund 5000 gescheiterten Selbständigen ein erneutes ALG I bringt -> http://www.akademie.de/existenzgruendun ... staendige/
Falls alles nicht fruchtet ist einfach eine Zwischenanstellung als abhängig Beschäftigter immer wieder ein guter Bruch, um die Karten einfach mal neu zu mischen. Denn dies ein Jahr durchgezogen, ist schon wieder ein sechsmonatiger Arbeitslosenanspruch gereift und wer dann auch nur einen Tag in ALG I wechselt und sich zudem nach aktueller Gesetzeslage noch dazu günstig freiwillig gegen mögliche Arbeitslosigkeit** versichert, könnte ganze 24 Monate nach letztem Gründungszuschuss erneut in eine staatlich geförderte Selbständigkeit wechseln. Mit einem Krankenkassenbeitrag von runden 215€ monatlich abzüglich 300€ Zuschuss vom Amt aufs ALG I obendrauf fängt das Boot an zu schwimmen. Nach Auslaufen der Förderung drängt sich das Vorgehen nach RA Pleßer und einem möglichem Wechsel von Haupt- auf Nebenberuflichkeit wahrlich auf. Fragen? ePost
* http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... llung.html
**die freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit läuft zwar zum Jahresende Kraft Gesetz für einige Berufsgruppen aus - aber im BMfA ist man kräftig am Basteln für eine Verlängerung der Geschichte, der in 2009 immerhin knapp 80.000 Gründer bundesweit freiwillig beigetreten sind (Beitrag ab 15,19€) und die rund 5000 gescheiterten Selbständigen ein erneutes ALG I bringt -> http://www.akademie.de/existenzgruendun ... staendige/
Bitte keine Anfragen mehr
Da ich sehr viele Anfragen bekomme und weit über 200 Antworten gegeben habe, bitte ich alle, mir keine weiteren Anfragen zu stellen.
Re: Hauptberuflich
das ist quatsch. den existenzgründungszuschuss erhalten nur die hauptberuflich selbstständigen.rapader hat geschrieben:Und wenn jemand einen Existenzgründungszuschuss bekommt, ist er nach dem SGB 3 zwar hauptberuflich tätig.
Der Krankenkassenbeitrag richtet sich aber nach dem SGB 5.
Die Krankenkasse kann also nicht einfach sich ein SGB aussuchen, was ihr gerade genehm ist und ihr den höchsten Beitrag verschafft.
außerdem hat die einzelne krankenkasse herzlich wenig davon, ob sie nun 140 € oder 300 € einnimmt, da sie die beiträge taggleich an den gesundheitsfond weiterleitet.
im gegenteil, man schaut doch, das mitglied so günstig wie möglich (also zufrieden) einzustufen- aus den o.g. gründen.
bei meiner bkk gibt es sehr wohl einige nebenberuflich selbstständige bzw. selbstst. mit beitragsentlastung.