Krankengeld/Übergangsgeld bei befristetem Vertrag,wie lange?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
karinpoppinga@gmx.de
Beiträge: 1
Registriert: 21.04.2010, 14:44

Krankengeld/Übergangsgeld bei befristetem Vertrag,wie lange?

Beitrag von karinpoppinga@gmx.de » 21.04.2010, 15:07

Hallo, suche nach einer Antwort zum Thema Übergangsgeld bzw. Entgeldfortzahlung bei einer Rehamaßnahme.
Es besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis, was zum 01. Juli voraussichtlich verlängert wird bzw. die schlechtere Variante, es gibt durch Gründung einer Servicegesellschaft einen neuen Arbeitsvertrag mit einer erneuten Probezeit und einer neuen Befristungsperiode.
Meine Frage ist: Wenn ich vorab in meine geplante Reha komme, erhalte ich da für die komplette Zeit der Reha Übergangsgeld bzw. die Entgeldfortzahlung der Krankenkasse oder ist es mit dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages vorbei?
Und wie ist die Situation wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag mit der Servicegesellschaft bekomme, in der Probezeit bin und ich dann erst die Reha antrete. Sollte man mir dann während der Probezeit kündigen, was anzunehmen ist, habe ich Anspruch auf Übergangsgeld während der gesamten Reha bzw. das Krankengeld der Krankenkasse? Die Reha wird ca. 16 Wochen dauern, Anspruch auf ALG habe ich nicht da ich noch keine 12 Monate in die Arbeitslosenkasse eingezahlt habe.
Hat jemand Antworten für mich?
Danke Karin

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 21.04.2010, 19:00

Gegenfrage handelt es sich hier um einen Betriebsübergang? Am besten mal mit der Gewerkschaft, bzw Betreibsrat abkaspern, das sind denn zwar arbeitsrechtliche Sachverhalte die denn Auswirkungen auf das Versicherungsverhältnis haben.
Grundsätzlich sit es so das Übergangsgled solange gezahlt wird, solange die Maßnahme dauert.
Wenn es denn zu einer Übernahme kommt die die neue Servivegeselschaft, beginnt ein neues Arbeitsverh. Bzw das Alte wird fortgesetzt.

Antworten