problem

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
zicke1277
Beiträge: 10
Registriert: 08.10.2008, 21:11

problem

Beitrag von zicke1277 » 18.04.2010, 21:37

also ich bezog HartzIv und da wurde der beitrag ja vom amt bezahlt.die haben mir dann Hartz 4 net mehr bewilligt weil ich mit meinen freund zusammengezogen bin was ordnunggemäß angezeigt wurde auch ein und ausnahmen.jedenfalls haben die mir nen ganzes jahr zurückgestuft und auch dementsprechend die beiträge zurückgefordert.+War aufm gericht auch und das hat sehr lange gedauert bis das dann alles net zu meinen gunsten verlief.
sollte dann 150 euro beitrag und 20 euro rückzahlung leisten da ich nur kindergeld beziehe hab ich mal bezahlt und mal nicht.
bitte sagt jetzt nicht selbst schuld usw...geh arbeiten und so.
mein freund geht arbeiten aber für staatlichen zuschuss liegen wir 20 euro drüber und da er schon die kids und mich durchfüttert,kann er auch net für mich die beiträge bezahlen.
naja nun hat die Kk mir rückwirkend gekündigt. das heist zum 01.04.2008
nun hab versucht ne andere kk zu bekommen ist klar mich nimmt keiner...
Kann mir jemand raten was ich machen kann privat versichern mit 360 euro kindergeld ist nicht drin...
denn brauch dringend hilfe die möchten die karten wieder haben und muss dringend mit meinen kleinen zum arzt verdacht auf lungenentzündung
war beim amt,sozialamt usw wegen den kk beiträgen liege überall drüber...

Gast

Beitrag von Gast » 19.04.2010, 08:38

die Krankenkasse hat dich nicht gekündigt, sondern dich nur in den ruhenden Leistungsanspruch versetzt. d.h. du bist nur noch für Notfälle (also lebensnotwendige Behandlungen) und Schmerzzustände versichert. dieser Ausschluss gilt nur für dich, aber nicht für Angehörige, die bei dir familienversichert sind.

wenn du eine Ratenzahlung der rückwirkenden Beiträge mit deiner Krankenkasse vereinbarst, und diese auch immer einhälst wird mit Eingang der ersten Rate auch der oben beschriebene Leistungsausschluss für dich aufgehoben und du erhälst wieder den vollen Anspruch. sobald du natürlich mit der Ratenzahlung in Rückstand geräts kommt der Leistungsausschluss für dich wieder voll zum Tragen. so wie ich den Beitrag gelesen habe, ist mit 20 EUR monatlich wohl schon eine Ratenzahlung vereinbart worden.

ich weiß, dass klingt alles nicht so rosig, wenn man nichts hat, womit man den Rückstand zahlen soll. habe ich richtig verstanden, dass nur dein Freund arbeitet? oder arbeitest du noch geringfügig? wie alt bist du?

bliebe eigentlich nur noch heiraten, damit wenigstens der laufende Beitrag wegfällt :roll:

zicke1277
Beiträge: 10
Registriert: 08.10.2008, 21:11

Beitrag von zicke1277 » 20.04.2010, 13:56

ne die haben mich gekündigt...Ich habe von denen ein kündigungschreiben bekommen...und ich sollte mich an meine neue Krankenkasse wenden.
Nur ne andere nimmt mich nicht auf...
Ne im moment kann ich net arbeiten habe akuten bandscheibenvorfall und mein sohn geht jetzt seit 2 wochen in die Kita,bin aber am arbeit suchen..
hab denen heut nen Brief geschrieben,da ich für Larissa mehr unterhalt bekomme und da ne kopie mit beigelegt und hoffe das sie sich draufeinlassen...
bin 32 mit 3fachen bandscheibenvorfälle die im moment wieder akut sind...

Gast

Beitrag von Gast » 20.04.2010, 14:20

ein Kündigungsschreiben kann man nur erhalten, wenn man selbst kündigt. und das lese ich aus deinem Beitrag eigentlich nicht raus. die gesetzlichen Krankenkassen selbst dürfen niemandem kündigen.

wie lautet denn der genaue Wortlaut in diesem "Kündigungsschreiben"? häufig wird das amtsdeutsch in solchen Schreiben vom Laien falsch verstanden.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 20.04.2010, 15:47

Also als erstes würde ich mich denn mal an deine Krankenkasse wenden, wann hast du denn den Brief erhalten, zu welchen Zeitpunkt wurde denn deine Mitgliedscahft beendet? Wurde die Mitgliedscchat rückwirkend beendet vom JobCenter? Wenn ja bitte mal auf § 5 5 Abs. 1 Nr 2a 2 Halbsatz hinweisen. Grundsätzlich bist du denn Mitglied der KK bis zur aufhebung deines ALG II Bescheides der Versicherungspflicht auslöst.
Aufgrund deines beschriebenen Leidens gehe ich davon aus und dem ALG II Anspruc,h das kein Anspruch auf Krankengeld bestand?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 20.04.2010, 15:51

Soblad diese denn alles geklärt ist mal das JobCenter oder auch das sozialamt daraufhinweisen das du zwar keinen Anspruch auf Leistugnen hast wie aLG II, wohl aber aufgrund der gesamtwirtschaftlich Situation einen Anspruch hast auf Zuschuss zur GKV, rund 140 Euro, was dem freiwilligen Beitrag entspricht.
Sollten die sich Quer stellen würde ich mal höflichst darauf hinweisen, das ggf eine Widerspruch erfolgt usw.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 20.04.2010, 16:19

Soweit deine kinde, die leiblichen Kinder deines Freundes sind können die bei Ihm rückwirkend in die Familienversicherung.

Antworten