Beamter auf Zeit - GKV ruhen lassen?? Späterer Rückwechsel?
Moderator: Czauderna
Beamter auf Zeit - GKV ruhen lassen?? Späterer Rückwechsel?
Hallo zusammen,
ich werde demnächst zum Beamten auf Zeit (beihilfeberechtigt 50%, befristeter Beschäftigungsverhältnis, max. 6 Jahre) ernannt. Da es möglich ist, dass ich danach wieder ins normale Angestelltenverhältnis wechseln (muss), meine Frage:
- Kann man für diese lange Zeit die GKV ruhen lassen oder irgendwie in einen schwebenden Zustand versetzen?
- Oder ist der Rückwechseln von der PKV in die GKV später wieder möglich, wenn ich meinen Beamtenstatus wieder verliere (selbst wenn ich dann u.U. über der Bemessungsgrenze wäre, dass weiß ich bloss noch nicht)? Ich habe es mir ja quasi nicht selbst ausgesucht, dass ich aus der GKV raus muss.
Bin für jeden Hinweis dankbar!!! Beste Grüße
Jens
ich werde demnächst zum Beamten auf Zeit (beihilfeberechtigt 50%, befristeter Beschäftigungsverhältnis, max. 6 Jahre) ernannt. Da es möglich ist, dass ich danach wieder ins normale Angestelltenverhältnis wechseln (muss), meine Frage:
- Kann man für diese lange Zeit die GKV ruhen lassen oder irgendwie in einen schwebenden Zustand versetzen?
- Oder ist der Rückwechseln von der PKV in die GKV später wieder möglich, wenn ich meinen Beamtenstatus wieder verliere (selbst wenn ich dann u.U. über der Bemessungsgrenze wäre, dass weiß ich bloss noch nicht)? Ich habe es mir ja quasi nicht selbst ausgesucht, dass ich aus der GKV raus muss.
Bin für jeden Hinweis dankbar!!! Beste Grüße
Jens
Hallo,
als Beamter muss man die GKV nicht verlassen. Man kann seine bisherige GKV-Mitgliedschaft fortführen: 14,3% von den Bruttoeinnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur KV (in der PV gilt der halbe Beitragssatz). Ein Ruhen der GKV in Form einer Anwartschaft ist nicht möglich.
Eine spätere Rückkehr in die GKV wäre als Angestellter nur möglich, wenn als Angestellter die Versicherungspflichtgrenze (aktuell ca. 4000 EUR brutto) unterschritten wird (oder in einem der drei Kalenderjahre vorher als Beamter).
Ob die letzten 3 Kalenderjahre auch in 6 Jahren noch relevant sind, ist im Moment unklar, da im Bundesgesundheitsministerium Überlegungen zu einer Änderungen existieren.
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
Gruß
RHW
als Beamter muss man die GKV nicht verlassen. Man kann seine bisherige GKV-Mitgliedschaft fortführen: 14,3% von den Bruttoeinnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur KV (in der PV gilt der halbe Beitragssatz). Ein Ruhen der GKV in Form einer Anwartschaft ist nicht möglich.
Eine spätere Rückkehr in die GKV wäre als Angestellter nur möglich, wenn als Angestellter die Versicherungspflichtgrenze (aktuell ca. 4000 EUR brutto) unterschritten wird (oder in einem der drei Kalenderjahre vorher als Beamter).
Ob die letzten 3 Kalenderjahre auch in 6 Jahren noch relevant sind, ist im Moment unklar, da im Bundesgesundheitsministerium Überlegungen zu einer Änderungen existieren.
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
Gruß
RHW
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- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Als Beamter ohne Vorerkrankungen würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen, eine PKV durchzuführen, aber bei einem renomierten Unternehmen, die sich auf Beamte spezialisiert haben.
Bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV zahlst Du eindeutig zuviel. Du hast ja 50% Behilfeanspruch, so dass Du Dich nur noch zu 50% privat versichern musst. Dies ist bei der GKV nicht möglich, da geht nur hop oder top. Auch Finanztest sagt eindeutig: Die PKV lohnt sich nur für Beamte.
Aber RHW hat Recht: Du kannst Dich auch weiterhin freiwillig GKV versichern, macht bei z.B. € 3000,00 ca. €430,-- im Monat plus PV.
Bei der Rückkehr bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn Du vor der Rückkehr ins Angestelltenverhältnis die letzten 3 Jahre unter der Versciherungspflichtgrenze gelegen hast und noch keine 55 bist, kannst Du in die GKV zurückkehren. Als Beispiel:
Ende Beamtenverhältnis 2016 über Versicherungspflichtgrenze
2015 über Versicherungspflichtgrenze
2014 unter Versicherungspflichtgrenze
Meiner Meinung nach Rückkehr in GKV sogar Pflicht.
Bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV zahlst Du eindeutig zuviel. Du hast ja 50% Behilfeanspruch, so dass Du Dich nur noch zu 50% privat versichern musst. Dies ist bei der GKV nicht möglich, da geht nur hop oder top. Auch Finanztest sagt eindeutig: Die PKV lohnt sich nur für Beamte.
Aber RHW hat Recht: Du kannst Dich auch weiterhin freiwillig GKV versichern, macht bei z.B. € 3000,00 ca. €430,-- im Monat plus PV.
Bei der Rückkehr bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn Du vor der Rückkehr ins Angestelltenverhältnis die letzten 3 Jahre unter der Versciherungspflichtgrenze gelegen hast und noch keine 55 bist, kannst Du in die GKV zurückkehren. Als Beispiel:
Ende Beamtenverhältnis 2016 über Versicherungspflichtgrenze
2015 über Versicherungspflichtgrenze
2014 unter Versicherungspflichtgrenze
Meiner Meinung nach Rückkehr in GKV sogar Pflicht.
Zuletzt geändert von Dr. eisenbarth am 17.04.2010, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
scherzkecks, kontrahierungszwang vielleicht mal nutzen?
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... c_id=29514&
...nur ein beispiel...
schönes WE...
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...nur ein beispiel...
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