Opfer des Sozialstaates hat geschrieben:
ich hätte nur eine Frage an Sie, wie alt Sie sind, über wie viel Bildung Sie verfügen und treten Sie hier in Forum Ihre eigene Meinung oder wo möglich sogar von einen unseren lieben KK’s.
Alt genug, um Einführung des SGB V als Sofa miterlebt zu haben und gebildet genug, um zu wissen, was Legislative, Exekutive, Judikative und Rechtsstaat bedeuten. Und zu erkennen, welches Gericht für welche Belange zuständig ist
. Wenn es um rechtliche Fragen geht, ist die eigene Meinung Gottseidank nicht von Belang, denn mir würde Angst und Bange werden, wenn unabhängige nur ihrer Meinung verpflichtete Richter die Rechtssprechung in der Hand hätten.
Bei deinem Zitat hebe ich mal die wichtigste Stelle mit Fettdruck hervor:
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben:
Folgende Zitat nur für Gernekrankenversichert, als einfache Einführung in Grundkenntnisse über Demokratie und unseren Bundesrepublik.
Seit den Zeiten Montesquieus ist die Teilung der Staatsgewalten ein fundamentales Prinzip einer jeden demokratischen Verfassung. ...
Unsere Verfassung nimmt dieses Prinzip auf und schreibt in Art. 20 Abs. 2 verbindlich die Ausübung der Staatsgewalt durch die drei Organe Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) vor.
... gerade der Judikative ist es vorbehalten, den Einzelnen vor staatlichen Übergriffen zu schützen. Das Grundgesetz sieht dazu eine Justizgewährungspflicht in Art. 19 Abs. 4 vor, in dem es heißt: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen“. Diesen Verfassungsauftrag kann die Justiz nur erfüllen, wenn sie von den anderen Staatsgewalten unabhängig ist. Deshalb ordnet unsere Verfassung folgerichtig in Art. 97 Abs. 1 an:
„Die Richter sind unabhängig
und nur dem Gesetze unterworfen“.
Ohne diese Unabhängigkeit wäre der Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen nicht möglich. Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren.
...
(
http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin ... justiz.pdf)
Ich hätte dann auch noch was, nur für dich:
Die drei Teilgewalten und ihre Aufgaben:
Legislative (gesetzgebende Gewalt)
Aufgabe: Gesetze erlassen
Ausgeübt durch: Parlament
Exekutive (vollziehende Gewalt)
Aufgabe: Gesetze ausführen, Ordnung und Sicherheit erhalten
Ausgeübt durch: Regierung, Verwaltung, Polizei und Militär
Judikative (richterliche Gewalt)
Aufgabe: Streitfälle entscheiden, Verstöße gegen die Rechtsordnung bestrafen
Ausgeübt durch: unabhängige Richter
Grundsatz der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns
Dieser Grundsatz umfasst zwei Elemente:
* das Prinzip des Vorrangs des Gesetzes, das heißt staatliches Handeln darf geltendem Recht nicht widersprechen
* das Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes, das heißt der Staat darf grundsätzlich nicht ohne Rechtsgrundlage handeln (dies gilt insbesondere bei belastenden Eingriffen des Staates)
http://staatsrecht.honikel.de/de/verfas ... aetze1.htm
Woraus folgt, dass eine Klage vor einem Sozialgericht gegen einen Paragraphen des SGB keinen Zweck hat, da die Richter des Sozialgerichts sich an das Gesetz halten müssen.
Wenn ich der Meinung bin, ein Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz, ist das BVerfG der richtige Ansprechpartner. Dies hat in der Angelegenheit bereits entschieden.
Von Shayla kommt außer anders gelagerten Fällen kein Hinweis darauf, gegen welches Menschenrecht ihrer Meinung nach bei dieser Regelung verstoßen wird. Hier wäre der EUGH für Menschenrechte der richtige Ansprechpartner. Wobei dieser laut einer Entscheidung des BVerfG nicht über dem Grundgesetz steht. Bei den ledigen Vätern hatte bereits das BVerfG eine Änderung angemahnt. Und bei den Bedarfssätzen sagte bereits das BVerfG "Stopp". Aber bei der Mindestbemessungsgrenze für Selbständige sind die Äußerungen des BVerfG eindeutig.
Also, wenn überhaupt eine Klage Sinn macht, dann vor dem EUGH für Menschenrechte, sofern mit dieser Regelung gegen ein Menschenrecht verstoßen wird. Da frage ich noch einmal: Gegen welches?
GKV