PROBLEM mit der GKV
Moderator: Czauderna
PROBLEM mit der GKV
Guten Tag!
Ich habe ein Problem mit der GKV, das wie folgt aussieht:
Ich war bis zum 06.03.2009 in Holland beschäftigt, also auch über Holland krankenversichert. Ab dem 06.03.2009 habe ich mich dann bei der Barmer versichert, weil ich in Holland gekündigt wurde.
Ich habe bis zum Nov. 2009 Leistungen vom Arbeitsamt bezogen und mich dann im Nov. 2009 Selbständig gemacht.
Ich bin erstmal freiwilliges Mitglied bei der Barmer geblieben, da ich nicht wusste wo die Reise finanziell hingeht.
Nun wollte ich mich zum 01.06.2010 Privat versichern, habe die Kündigung auch fristgerecht im April gestellt!
Nun schreibt die Barmer mir, dass ich 18 Monate in der GKV gebunden bin!!!
Kann das sein?? Ich bin ja freiwilliges Mitgleid in der GKV, oder hat es was damit zu tun, dass ich vorher in Holland beschäftigt war!?!?
Wäre nett, wenn Ihr mir helfen würdet!
Vielen Dank!!
Ich habe ein Problem mit der GKV, das wie folgt aussieht:
Ich war bis zum 06.03.2009 in Holland beschäftigt, also auch über Holland krankenversichert. Ab dem 06.03.2009 habe ich mich dann bei der Barmer versichert, weil ich in Holland gekündigt wurde.
Ich habe bis zum Nov. 2009 Leistungen vom Arbeitsamt bezogen und mich dann im Nov. 2009 Selbständig gemacht.
Ich bin erstmal freiwilliges Mitglied bei der Barmer geblieben, da ich nicht wusste wo die Reise finanziell hingeht.
Nun wollte ich mich zum 01.06.2010 Privat versichern, habe die Kündigung auch fristgerecht im April gestellt!
Nun schreibt die Barmer mir, dass ich 18 Monate in der GKV gebunden bin!!!
Kann das sein?? Ich bin ja freiwilliges Mitgleid in der GKV, oder hat es was damit zu tun, dass ich vorher in Holland beschäftigt war!?!?
Wäre nett, wenn Ihr mir helfen würdet!
Vielen Dank!!
ja, ich war ja da und habe gefragt warum ich nicht in die pkv wechseln kann!!
und da sagte mir der mensch von der barmer, dass ich 18 monate am stück in der gkv gewesen sein muss, da ich aber in holland gearbeitet habe, habe ich das damit nicht erfüllt!!
ich konnte das gar nicht glauben und deshalb habe ich noch bei ein paar anderen krankenkassen nachgefragt und die sagte zu mir, dass die das noch nie gehört hätten, dass ich nicht wechseln kann!
mein versicherungsmakler sagte mir auch, dass ich sofort wechseln könnte!!
ich weiss nu echt nicht mehr was ich glauben soll!!??
und da sagte mir der mensch von der barmer, dass ich 18 monate am stück in der gkv gewesen sein muss, da ich aber in holland gearbeitet habe, habe ich das damit nicht erfüllt!!
ich konnte das gar nicht glauben und deshalb habe ich noch bei ein paar anderen krankenkassen nachgefragt und die sagte zu mir, dass die das noch nie gehört hätten, dass ich nicht wechseln kann!
mein versicherungsmakler sagte mir auch, dass ich sofort wechseln könnte!!
ich weiss nu echt nicht mehr was ich glauben soll!!??
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Wenn du in die PKV wechselst, kannst du ohne Einhaltung der Bindefrist kündigen. Wende dich an den Vorgesetzten, wenn du beim Sachbearbeiter nicht weiterkommst. Rechtsgrundlage ist derbimo110 hat geschrieben:ja, ich war ja da und habe gefragt warum ich nicht in die pkv wechseln kann!!
und da sagte mir der mensch von der barmer, dass ich 18 monate am stück in der gkv gewesen sein muss, da ich aber in holland gearbeitet habe, habe ich das damit nicht erfüllt!!
ich konnte das gar nicht glauben und deshalb habe ich noch bei ein paar anderen krankenkassen nachgefragt und die sagte zu mir, dass die das noch nie gehört hätten, dass ich nicht wechseln kann!
mein versicherungsmakler sagte mir auch, dass ich sofort wechseln könnte!!
ich weiss nu echt nicht mehr was ich glauben soll!!??
Nichtsdestotrotz empfehle ich dir, dich eingehend über die Spätfolgen deines Wechsel zu informieren. Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn du wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst. Sollte die Selbständigkeit scheitern (was ich dir nicht wünsche), so führt auch der Bezug von ALG2 nicht zu einem Rückkehrrecht.§ 175 SGB V Ausübung des Wahlrechts
...
(4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Erhebt die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie ihren Zusatzbeitrag oder verringert sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nach Satz 6 gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum. Die Sätze 1 und 4 gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungsberechtigten erfolgt, weil die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt sind, Satz 1 gilt nicht, wenn die Kündigung erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch eine Person, die am 2. Februar 2007 oder später erfolgt, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.
GKV
Ja, das ist mir bewusst!! Aber ich danke dir für deine Info!! Es läuft bis jetzt sehr gut bei mir, da ich sehr viele Auftraggeber habe! Da ich im Moment sehr gut verdiene möchte ich mich halt Privatversichern!
Habe keine Kinder und möchte auch keine von daher sehe ich da keine Probleme!!!
Der Mensch von der Barmer hat mich gestern angerufen und die lassen mich nun zum 01.06. raus!! Allerdings aus Kulanzgründen, da ich die Kasse ja eh verlasse!! Ob ich das glauben kann, weiss ich auch nicht, oder er war einfach zu feige seinen Fehler einzugestehen!! Denn er hat mich noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich unter normalen Umständen nicht wechseln könnte!!
Habe keine Kinder und möchte auch keine von daher sehe ich da keine Probleme!!!
Der Mensch von der Barmer hat mich gestern angerufen und die lassen mich nun zum 01.06. raus!! Allerdings aus Kulanzgründen, da ich die Kasse ja eh verlasse!! Ob ich das glauben kann, weiss ich auch nicht, oder er war einfach zu feige seinen Fehler einzugestehen!! Denn er hat mich noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich unter normalen Umständen nicht wechseln könnte!!