riesen Problem - Bitte um Hilfe
Moderator: Czauderna
riesen Problem - Bitte um Hilfe
Ich hab heute dieses Forum entdeckt und hoffe hier Hilfe zu erhalten,
ich bin gerade am verzweifeln und weiß einfach nicht was ich tun soll.
Hier zu meinem Problem.
Ich bin seit Oktober selbstständig gemeldet, seit Dezember hauptberuflich.
Da auch im Dezember mein Anspruch auf Alg 1 auslief, bin ich seit dem auch nicht mehr Krankenversichert.
Ich konnte es mir bisher auch einfach nicht leisten.
Im März wollte ich mich dann um einen Versicherung kümmern, ab da konnt ichs mir dann auch leisten. Ich hab dann die Post der IKK beantwortet die festellen wollten ob ich per Gesetz noch Pflichtversichert sein musste. Diese haben mich dann einfach in die Freiweilige Versicherung aufgenommen, die ich mir wiederum nicht leisten kann. 330 Euro im Monat sind einfach zuviel wenn einem ca 580 im Monat zur Verfügung hat. Ich hab das also wiederrufen und einen Antrag bei der PKV eingereicht. Diese würde mich 150 euro kosten. Heute bekam ich eine Ablehung. Grund: aus wirtschaftlichen Gründen.
Mein Berater erklärte mir das dies bedeutet ich hätte negative Schufaauskünfte. Was aber nicht sein kann da ich nie irgentwelche Schulden hatte, auch keine Kredite etc.
Ich hab dann heute den Tip bekommen das es auch GKVs gibt bei denen der monateliche Beitrag bei 150 im Monat liegt. Dann erfuhr ich aber das man nur 3 Monate zeit hat sich da anzumelden.
Und jetzt steh ich vor einem riesen Dilemma, die PKV nimmt mich nicht und die GKV ach nicht.
Was mach ich jetztz? Welche Chancen an eine günstige Krankenversicherung zu kommen hab ich noch? Das kann ja nicht sein das ich jetzt unversischert bleiben muss??
oh man, ich könnte so heulen.
Ich bitte um Hilfe, ganz dringend. Ich weiß einfach nicht was ich tun soll
ich bin gerade am verzweifeln und weiß einfach nicht was ich tun soll.
Hier zu meinem Problem.
Ich bin seit Oktober selbstständig gemeldet, seit Dezember hauptberuflich.
Da auch im Dezember mein Anspruch auf Alg 1 auslief, bin ich seit dem auch nicht mehr Krankenversichert.
Ich konnte es mir bisher auch einfach nicht leisten.
Im März wollte ich mich dann um einen Versicherung kümmern, ab da konnt ichs mir dann auch leisten. Ich hab dann die Post der IKK beantwortet die festellen wollten ob ich per Gesetz noch Pflichtversichert sein musste. Diese haben mich dann einfach in die Freiweilige Versicherung aufgenommen, die ich mir wiederum nicht leisten kann. 330 Euro im Monat sind einfach zuviel wenn einem ca 580 im Monat zur Verfügung hat. Ich hab das also wiederrufen und einen Antrag bei der PKV eingereicht. Diese würde mich 150 euro kosten. Heute bekam ich eine Ablehung. Grund: aus wirtschaftlichen Gründen.
Mein Berater erklärte mir das dies bedeutet ich hätte negative Schufaauskünfte. Was aber nicht sein kann da ich nie irgentwelche Schulden hatte, auch keine Kredite etc.
Ich hab dann heute den Tip bekommen das es auch GKVs gibt bei denen der monateliche Beitrag bei 150 im Monat liegt. Dann erfuhr ich aber das man nur 3 Monate zeit hat sich da anzumelden.
Und jetzt steh ich vor einem riesen Dilemma, die PKV nimmt mich nicht und die GKV ach nicht.
Was mach ich jetztz? Welche Chancen an eine günstige Krankenversicherung zu kommen hab ich noch? Das kann ja nicht sein das ich jetzt unversischert bleiben muss??
oh man, ich könnte so heulen.
Ich bitte um Hilfe, ganz dringend. Ich weiß einfach nicht was ich tun soll
Hallo,
ich gehe mal davon aus, das die fachkundige Begutachtung deines
Existenzgründungsvorhaben positiv gewesen wäre.
was ich in Frage stelle, aber ok
dann hast Du einen Fehler gemacht, und zwar hättest Du 90 Tage
vor dem Restanspruch Deines Arbeitslosengeldes einen Antrag
auf Existenzförderung stellen müssen.
Dann hätte das so ausgesehen,
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden,
und damit hättest Du eine Grundabsicherung in der Startphase gehabt.
Nicht gewusst ?????
so würde ich mal über einen versicherungspflichtigen Job nachdenken
und Deinen Internetauftritt ( Ebay - AuVito- Rote Erdbeere u.s.w. )
im Nebengewerbe versuchen aufzubauen.
Ist sicherer, denn wenn Du die KK nicht mehr bedienen kannst,
wird es eng.
Du könntest natürlich versuchen einen Zuschuß bei Deiner Arge
zu beantragen,aber reicht das dann ????
Tut mir leid Dir nichts anderes sagen zu können.
Gruß Bully
ich gehe mal davon aus, das die fachkundige Begutachtung deines
Existenzgründungsvorhaben positiv gewesen wäre.
was ich in Frage stelle, aber ok
dann hast Du einen Fehler gemacht, und zwar hättest Du 90 Tage
vor dem Restanspruch Deines Arbeitslosengeldes einen Antrag
auf Existenzförderung stellen müssen.
Dann hätte das so ausgesehen,
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden,
und damit hättest Du eine Grundabsicherung in der Startphase gehabt.
Nicht gewusst ?????
so würde ich mal über einen versicherungspflichtigen Job nachdenken
und Deinen Internetauftritt ( Ebay - AuVito- Rote Erdbeere u.s.w. )
im Nebengewerbe versuchen aufzubauen.
Ist sicherer, denn wenn Du die KK nicht mehr bedienen kannst,
wird es eng.
Du könntest natürlich versuchen einen Zuschuß bei Deiner Arge
zu beantragen,aber reicht das dann ????
Tut mir leid Dir nichts anderes sagen zu können.
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 08.04.2010, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.
sehr wohl gewusst!!!
das bringt mich jetzt aber auch nicht weiter oder?? Fakt ist ich hab keinen Existenzgründungszuschuss.
Ich hab die 3 Monate die mir blieben in die Arbeitssuche und den Aufbau meines Gewerbes gesteckt. Ich bin schon froh das ich davon grad so über die Runden komme und mecker ja nicht drüber zuwenig Geld zu haben.
Ne PKV kann ich mir ja wie gesagt leisten. Das Problem ist nur das mich keine von beiden Versicherungen nimmt und ich ohne da stehe, obwohl ich eine haben sollte!
Was meinst du denn warum ich in die Selbstständigkeit bin, na weil ich keinen Sozialversicherungspflichtigen Job gefunden habe.
ich weiß jetzt aber einfach nicht was ich tun soll... *seufz*
das bringt mich jetzt aber auch nicht weiter oder?? Fakt ist ich hab keinen Existenzgründungszuschuss.
Ich hab die 3 Monate die mir blieben in die Arbeitssuche und den Aufbau meines Gewerbes gesteckt. Ich bin schon froh das ich davon grad so über die Runden komme und mecker ja nicht drüber zuwenig Geld zu haben.
Ne PKV kann ich mir ja wie gesagt leisten. Das Problem ist nur das mich keine von beiden Versicherungen nimmt und ich ohne da stehe, obwohl ich eine haben sollte!
Was meinst du denn warum ich in die Selbstständigkeit bin, na weil ich keinen Sozialversicherungspflichtigen Job gefunden habe.
ich weiß jetzt aber einfach nicht was ich tun soll... *seufz*
Aufnehmen muß Dich Deine GKV, wo Du zuletzt versichert warst.Annalein hat geschrieben:
ich brauche doch aber keine Zuschuss, ich brauche eine KV die mich aufnimmt!
und Sie wird Dich als Hauptberuflich einstufen.
Nebenberufliche Einstufung dürfte schwer fallen, denn was machst Du Hauptberuflich.
Gruß Bully
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
am besten bei der Krankenkasse nach der Einstufung als einnahmeschwache Selbstständige nachfragen und schriftlichen Bescheid mit Begründung anfordern.
Die Mitgliedschaft in der GKV besteht bereits und die Beitragslast wird jeden Monat größer.
Die geringere Einstufung ist nur für die Zukunft möglich!!!!
Punkte, die geprüft werden: ggf. Einnahmen des Ehegatten (oder Lebensgefährten), Vermögen, Immobilien
Einzelheiten:
http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html
Gruß
RHW
am besten bei der Krankenkasse nach der Einstufung als einnahmeschwache Selbstständige nachfragen und schriftlichen Bescheid mit Begründung anfordern.
Die Mitgliedschaft in der GKV besteht bereits und die Beitragslast wird jeden Monat größer.
Die geringere Einstufung ist nur für die Zukunft möglich!!!!
Punkte, die geprüft werden: ggf. Einnahmen des Ehegatten (oder Lebensgefährten), Vermögen, Immobilien
Einzelheiten:
http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html
Gruß
RHW
Also hier mal die gewünschten Daten:
Familienstand: ledig
Wohne mit meinem Freund zusammen.
Selbstständigkeit ist hauptberuflich gemeldet, da es meine einzige Einnahmequelle ist. Arbeitstunden sind schwer zu schätzen.. mal weniger als 15 Stunden die Woche, mal mehr. Davon wird auch mein Lebensunterhalt bestritten.
Ich weiß das die laufenden Beiträge nicht niedriger werden und ich ab Dezember rückzahlen muss, ich weiß aber einfach nicht wie.
Ich war zuletzt bei der IKK versichert und auf deren Seite steht auch nur eine niedrigere Beitragsbemessung wenn man Existenzgründer mit Bezuschussung ist :/
Es besteht auch kein Vermögen oder Immobilien.
Familienstand: ledig
Wohne mit meinem Freund zusammen.
Selbstständigkeit ist hauptberuflich gemeldet, da es meine einzige Einnahmequelle ist. Arbeitstunden sind schwer zu schätzen.. mal weniger als 15 Stunden die Woche, mal mehr. Davon wird auch mein Lebensunterhalt bestritten.
Ich weiß das die laufenden Beiträge nicht niedriger werden und ich ab Dezember rückzahlen muss, ich weiß aber einfach nicht wie.
Ich war zuletzt bei der IKK versichert und auf deren Seite steht auch nur eine niedrigere Beitragsbemessung wenn man Existenzgründer mit Bezuschussung ist :/
Es besteht auch kein Vermögen oder Immobilien.
Am besten mit dem Freund und allen Unterlagen zu Einnahmen und Vermögen bei der IKK vorbeigehen: den jeweils aktuellsten Steuerbescheid für beide, aktuelle Gewinnaufstellung für die selbstständige Tätigkeit (Quartal, Halbjahr, Kalenderjahr) , aktuelle Einnahmenachweise des Freundes, Vermögensnachweise für beide (falls vorhanden).
Ggf. macht auch ein Gespräch direkt mit dem Sachbearbeiter der Beitragsabteilung Sinn.
Entscheidend ist hier § 7 Absatz 4:
http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html
Evtl. ist auch ein Termin bei einer Schuldnerberatung sinnvoll: vielleicht gibt es dort Tipps zur Änderung der Einnahme- oder Ausgabeseite.
Gruß
RHW
Ggf. macht auch ein Gespräch direkt mit dem Sachbearbeiter der Beitragsabteilung Sinn.
Entscheidend ist hier § 7 Absatz 4:
http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html
Evtl. ist auch ein Termin bei einer Schuldnerberatung sinnvoll: vielleicht gibt es dort Tipps zur Änderung der Einnahme- oder Ausgabeseite.
Gruß
RHW
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
der verminderte Satz für Existenzgründer gilt nur, wenn du den Existenzgründerzuschuss bekommst.
Die niedrige Bemessung für Selbständige mit geringen Einnahmen setzt eine ähnliche Prüfung wie Hartz IV voraus. Wenn Dein Freund also normales Einkommen hat, wird das wohl nichts.
Ich würde an Deiner Stelle (sofern Dein Freund normal verdient) gegenüber der Krankenkasse eine Versicherung für geringfügig Selbständige (Hausfrauentarif) beantragen und so argumentieren:
Einnahmen unter 1260 € (Wert für 2010 kenn ich nicht auswendig)
Stunden unter 18 in der Woche
Keine Angestellten
Lebensunterhalt wird hauptsächlich durch Freund bestritten!
Dann giltst du in der GKV nicht als hauptberuflich selbständig und zahlst in Deinem Fall nur etwa 145 € Beitrag monatlich, allerdings ohne Krankengeldanspruch.
Wie Du Deine Selbständigkeit beim Finanzamt oder sonst wo nennst, interessiert nicht.
Übergangsgeld bekommst Du aber nicht von der Arbeitsagentur, oder?
Versuch es mal auf der Schiene. Die Begriff nebenberuflich und hauptberuflich sollte Dir jeder Mitarbeiter einer Kasse ordentllich erklären und auseinanderhalten können.
Und immer hübsch aufpassen, dass Du unter 18 Stunden bleibst oder es sagst - mit der Stoppuhr steht ja niemand daneben.
LG, Fee
Ach ja, und wenn die IKK rumzickt, dann such Dir eine Kasse, die es als nebenberuflich Selbständige macht
der verminderte Satz für Existenzgründer gilt nur, wenn du den Existenzgründerzuschuss bekommst.
Die niedrige Bemessung für Selbständige mit geringen Einnahmen setzt eine ähnliche Prüfung wie Hartz IV voraus. Wenn Dein Freund also normales Einkommen hat, wird das wohl nichts.
Ich würde an Deiner Stelle (sofern Dein Freund normal verdient) gegenüber der Krankenkasse eine Versicherung für geringfügig Selbständige (Hausfrauentarif) beantragen und so argumentieren:
Einnahmen unter 1260 € (Wert für 2010 kenn ich nicht auswendig)
Stunden unter 18 in der Woche
Keine Angestellten
Lebensunterhalt wird hauptsächlich durch Freund bestritten!
Dann giltst du in der GKV nicht als hauptberuflich selbständig und zahlst in Deinem Fall nur etwa 145 € Beitrag monatlich, allerdings ohne Krankengeldanspruch.
Wie Du Deine Selbständigkeit beim Finanzamt oder sonst wo nennst, interessiert nicht.
Übergangsgeld bekommst Du aber nicht von der Arbeitsagentur, oder?
Versuch es mal auf der Schiene. Die Begriff nebenberuflich und hauptberuflich sollte Dir jeder Mitarbeiter einer Kasse ordentllich erklären und auseinanderhalten können.
Und immer hübsch aufpassen, dass Du unter 18 Stunden bleibst oder es sagst - mit der Stoppuhr steht ja niemand daneben.
LG, Fee
Ach ja, und wenn die IKK rumzickt, dann such Dir eine Kasse, die es als nebenberuflich Selbständige macht