Guten Tag !
Ich habe mal eine Frage zur Berechnung von Krankenkassenbeiträge.
Ich bin Freiwillig Krankenversichert und seit mitte März ausgesteuert.
( Aber weiter Arbeitsunfähig geschrieben )
Da ich in 2 Monaten 58 jahre alt werde, möchte ich mich dann erst arbeitslos melden um 24 Monate Arbeitslosengeld zu beanspruchen.
Ich muß mich jetzt für diese 2 Monate selber versichern.
Ich beziehe von meiner Firma eine kleine Betriebsrente 500 € / Monat. Von dieser wird mir jeden Monat Kranken und Pflegeversicherung abgezogen. Sonst habe ich kein Einkommen.
Das müßte doch ausreichen oder muß ich noch zusätlich Beiträge an die Krankenkasse bis zur Arbeitslosenmeldung abführen ????
Wer weiß darüber bescheid.
Danke Otto
Krankenkassenbeiträge
Moderator: Czauderna
wenn Du freiwillig versichert bist
dann dürfen von der Betriebsrente durch die Firma (Zahlstelle) keine
Pflichtbeiträge abgeführt werden.
Die Abführung durch die Firma/Zahlstelle ist nur bei versicherungspflichtigen vorgesehen.
Bei freiwillig versicherten, die Einnahmen unter 851,67 EUR haben, wird
mindestens aus 851.67 mtl. berechnet.
Beitrag daraus dann ca. 140 EUR.
Du solltest dringend mit Deiner Krankenkasse reden und klären
ob Du pflicht oder freiw. versichert bist.
dann dürfen von der Betriebsrente durch die Firma (Zahlstelle) keine
Pflichtbeiträge abgeführt werden.
Die Abführung durch die Firma/Zahlstelle ist nur bei versicherungspflichtigen vorgesehen.
Bei freiwillig versicherten, die Einnahmen unter 851,67 EUR haben, wird
mindestens aus 851.67 mtl. berechnet.
Beitrag daraus dann ca. 140 EUR.
Du solltest dringend mit Deiner Krankenkasse reden und klären
ob Du pflicht oder freiw. versichert bist.
heinrich hat geschrieben:wenn Du freiwillig versichert bist
dann dürfen von der Betriebsrente durch die Firma (Zahlstelle) keine
Pflichtbeiträge abgeführt werden.
Die Abführung durch die Firma/Zahlstelle ist nur bei versicherungspflichtigen vorgesehen.
Bei freiwillig versicherten, die Einnahmen unter 851,67 EUR haben, wird
mindestens aus 851.67 mtl. berechnet.
Beitrag daraus dann ca. 140 EUR.
Du solltest dringend mit Deiner Krankenkasse reden und klären
ob Du pflicht oder freiw. versichert bist.
Hallo Heinrich,
erst einmal Danke für Deine Antwort. Ich habe Post von der KK bekommen und die fragen an wie sie mich weiterversichern können.
Ich habe Ihnen geschrieben das ich gerne weiter Mitglied bei Ihnen bleiben möchte und ich mich bis zur Arbeitslosmeldung ca 2 Monate selber versichern möchte. Mein Einkommen zur Zeit ist nur die Betriebsrente von der jeden Monat 14,9% KK-Beitrag + 1,95% Pflegeversicherung an die KK überwiesen wird.
Ich warte jetzt auf Antwort.
Grüße Otto
Somit ist die freiwillige Versicherung angezeigt. Das würde bedeuten, dass du zukünftig aus den angesprochenen 851,67 EUR Beiträge bezahlst (Mindeststufe FM). Natürlich führt die Zahlstelle zukünftig keine Beiträge mehr aus der Betriebsrente ab, ergo zahlst du nicht doppelt, nur ein wenig mehr als zuvor.