Zurück in GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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jabba
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Zurück in GKV

Beitrag von jabba » 29.03.2010, 14:46

Hallo,

unsere Situation:
Ehepaar mit 2 Kindern
Er Angestellter, 37, seit den 90ern in der PKV, immer über JAEG
Sie Angestellte, 35, freiwillig GKV
2 Kinder, 2 und 3, PKV seit Geburt

Klappt folgendes Szenario:
Zunächst kurzzeitig Teilzeit mit monatlichem Entgelt unter der anteiligem JAEG, sagen wir für 2 Monate. Dadurch werde ich sofort wieder versicherungspflichtig, oder?
Dann 1 Jahr Elternzeit (ohne Elterngeld, also nur Freistellung). Dabei dürfte ich beitragsfrei versichert sein da vorher pflichtversichert, oder? Leistungen würde ich eh nicht brauchen da wir für das Jahr ins Ausland wollen aber irgendeine Versicherung für Notfälle auf Heimatbesuch brauche ich.
Nach Elternzeit folgt Wiederaufnahme der Arbeit mit Überschreitung der JAEG.

Da ich während der Elternzeit weiterhin GKV versichert bin, hätte ich doch die 12monatige Vorversicherungszeit erfüllt und könnte mich freiwillig in der GKV weiterversichern, also die PKV verlassen.
Stimmt das?

Was ist mit den Kindern?

Bevor jetzt hier was von Sozialschnorrer kommt: Es geht nicht darum, hier ein paar Monatsbeiträge o.ä. zu sparen. Ich zahle zukünftig Maximalbeitrag der GKV und damit mehr als heute in der PKV, ebenso meine Frau.

Danke
jabba

GerneKrankenVersichert
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Re: Zurück in GKV

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.03.2010, 15:12

Ich sehe keinen Grund, warum das nicht funktionieren sollte.
jabba hat geschrieben:

Bevor jetzt hier was von Sozialschnorrer kommt: Es geht nicht darum, hier ein paar Monatsbeiträge o.ä. zu sparen. Ich zahle zukünftig Maximalbeitrag der GKV und damit mehr als heute in der PKV, ebenso meine Frau.
An den Weihnachtsmann glaube ich allerdings auch schon lange nicht mehr. Es geht wohl eher um die Ersparnis bei den Beiträgen der Kinder und die Beitragssteigerungen der PKV in der Vergangenheit. Nicht zu vergessen die neuen Möglichkeiten, die sich bei der Ehefrau zur Beitragsersparnis auftun, sollte Kind 3 oder das Hausfrauendasein in der Planung sein.

Aber ihr habt die legalen Möglichkeiten, warum solltet ihr sie nicht nutzen?

GKV

jabba
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Beitrag von jabba » 29.03.2010, 21:53

Hausfrauendasein, da wird mir meine Gattin was erzählen. Und die 2 Kinder waren in den PKV Beitrag schon eingerechnet, weitere sind biologisch nicht drin (schnippschnapp).


Ich bin der Meinung, damals eine falsche Entscheidung getroffen zu haben.
Mir geht es nicht um kurzfristige Ersparnis. ich liege mit Kindern günstiger in der PKV als in der GKV, erst recht wenn ich Zuzahlungen, Zusatzbeiträge, Zusatzversicherungen und Co einkalkuliere.
Ja, ich hoffe auf günstigere Beiträge. Aber erst in einigen Jahrzehnten, bis dahin zahle ich ja auch ordentlich ein. Wäre was anderes, wenn ich so Szenario mit 54 durchziehen würde.
Die Frage nach "Was wird im Alter" habe ich mir bei Abschluss der PKV gar nicht gestellt, heute sehe ich das anders.

Paule
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Beitrag von Paule » 29.03.2010, 23:05

Und das klappt, GKV?

Ein Bekannter hatte sich mal bei einer Kasse erkundigt, ist aber schon ein paar Jahre her. Der war PKV als Beamter, und wäre beim Wechsel in die Wirtschaft lieber in die GKV, verdiente aber zuviel. Dem ging es ums Rentenalter später und darum, bei den abzusehenden Umzügen quer durch Deutschland die Ehefrau auch mal ein halbes Jahr unkompliziert mitversichern zu können, bis die wieder einen passenden Job hat.

Ihm wurde aber gesagt, mindestens ein halbes Jahr müsse er schon unter der JAEG sein, sonst ginge das nicht. Hat es dann lieber gelassen.

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 30.03.2010, 06:22

Das klappte damals nicht, weil m. E. in dieser Konstellation immer das Problem der geforderten Vorversicherungszeit auftrat.

Zwischenzeitlich haben wir ja die Situation, dass bei Eintritt der Versicherungspflicht ein erneuter Wechsel in die PKV erst nach 3 Jahren möglich wäre (wenn die Voraussetzungen dafür wieder gegeb wären). D. h. der Versicherte dürfte für eine begrenzte Zeit gar nicht mehr zurück in die PKV.

Ich meine auch, dass das nach heutiger Rechtslage funktionieren müsste.

ABER : Es wird laut gemunkelt, das ja diese 3 Jahres Regel noch dieses Jahr wieder gekippt werden soll. Damit soll ja den FDP Schäfchen der ZUgang zur PKV wieder erleichtert werden! Sollte das so kommen, dürfte auch die Vorversicherungszeit für die freiwillige Weiterversicherung wieder eine Rolle spielen. M. E. besteht hier ein gewisse Unsicherheit. Also dringend auf etwaige Rechtsänderungen ein besonderes Augenmerk legen!

devil767
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Beitrag von devil767 » 30.03.2010, 10:00

Ich meine 2 Monate reichen nicht. Da spricht man nur von vorübergehenden Unterschreiten der JAEG und dies führt nicht zur Versicherungspflicht. Hier kann die auch die klare Absicht erkennen, dass es nur gemacht um in den Genuß der gesetzlichen Versicherung zu kommen. 6 Monate sollten es mindestens sein (wie schon beschrieben).

jabba
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Beitrag von jabba » 30.03.2010, 10:28

Ich meine 2 Monate reichen nicht. Da spricht man nur von vorübergehenden Unterschreiten der JAEG und dies führt nicht zur Versicherungspflicht.
Die auf den Monat umgerechnete JAEG wird für 2 Monate unterschritten, dabei wird doch sofortige Versicherungspflicht ausgelöst, oder? Die Vertragsänderung Vollzeit zu Teilzeit wird unbefristet geschlossen, ist also aus offizieller Sicht nicht "vorübergehend".
Ich kann ja auch wieder zwei Monate mit Teilzeit anfangen, dann reden wir schon von 16 Monaten Teilzeit (naja, mit 12 monatiger Unterbrechung).

Die 12 monatige Elternzeit mit beitragsfreier Versicherung danach wird für die Berechnung der 3-Jahresfrist als Überschreitung der JAEG gewertet. Ich könnte also trotz zweimonatiger Unterschreitung gleich wieder in die PKV, da im Rückblick auch die Jahre mit Elternzeit über JAEG liegen.

Aber muss ich auch?

devil767
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Beitrag von devil767 » 30.03.2010, 13:48

Die Überschreitung der JAEG in der Elternzeit braucht zwei Merkmale: 1. Die JAEG wurde unmittelbar vor der Elternzeit überschritten und 2. innerhalb eines Jahres nach Ende der Elternzeit wird die Beschäftigung wieder über der JAEG aufgenommen. Und am ersteren fehlt es ja dann bei Ihnen.

Und natürlich wenn die Reduzierung unbefristet ist, dann tritt Versicherungspflicht natürlich sofort ein. Das kam bei mir nicht richtig an, ich dachte es wäre nur für die zwei Monate geplant.

Grüße

devil

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