Fragebogen Familienvers. richtig beantworten.
Moderator: Czauderna
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Fragebogen Familienvers. richtig beantworten.
hallo leute.
ich habe mal ein frage zu dem fragebogen für die familienversicherung.
ich bin als normaler arbeitnehmer nicht selbstständig beschäftigt und verdiene als handwerker mein geld.
meine frau ist hausfrau und nicht beschäftigt.
nun kommt ab und an der fragebogen der KV mit den fragen ob der ehegatte einkünfte hat.
da ich den frageboden ja richtig ausfüllen will
hier meine frage:
da wird zum beispiel gefragt ob der ehegatte irgedwelche einkünfte hat, verseh ich jetzt so nicht ganz.
angenommen ich habe meinen normalen handwerkerverdienst und meine frau würde z.b. ihr wohnmobil, welches ihr alleine gehört vermieten die mieteinnahmen dafür laufen aber auf mein girokonto und sie hat mit den einnahmen auch nichts zu tun, erstmal egal wieviel das ist.( oder gibt es hier einen grenzwert?)
in diesem fall müßte ich doch keine einnahmen (miete) bei meiner frau angeben, da SIE ja keine einnahmen für die vermietung hat, sondern ICH, ist das richtig?
wie sieht das gesetzt das ?
ist das so, nur weil ihr das gehört, hat sie auch gleich einnahmen, EGAL wohin diese überwiesen werden, oder wer diese bekommt ?
wovon wir der begriff " IHRE EINKÜNFTE" oder " EINKÜNFTE DES EHEPARTNERS" abhängig gemacht ?
besten dank für eure hilfe
mike
ich habe mal ein frage zu dem fragebogen für die familienversicherung.
ich bin als normaler arbeitnehmer nicht selbstständig beschäftigt und verdiene als handwerker mein geld.
meine frau ist hausfrau und nicht beschäftigt.
nun kommt ab und an der fragebogen der KV mit den fragen ob der ehegatte einkünfte hat.
da ich den frageboden ja richtig ausfüllen will
hier meine frage:
da wird zum beispiel gefragt ob der ehegatte irgedwelche einkünfte hat, verseh ich jetzt so nicht ganz.
angenommen ich habe meinen normalen handwerkerverdienst und meine frau würde z.b. ihr wohnmobil, welches ihr alleine gehört vermieten die mieteinnahmen dafür laufen aber auf mein girokonto und sie hat mit den einnahmen auch nichts zu tun, erstmal egal wieviel das ist.( oder gibt es hier einen grenzwert?)
in diesem fall müßte ich doch keine einnahmen (miete) bei meiner frau angeben, da SIE ja keine einnahmen für die vermietung hat, sondern ICH, ist das richtig?
wie sieht das gesetzt das ?
ist das so, nur weil ihr das gehört, hat sie auch gleich einnahmen, EGAL wohin diese überwiesen werden, oder wer diese bekommt ?
wovon wir der begriff " IHRE EINKÜNFTE" oder " EINKÜNFTE DES EHEPARTNERS" abhängig gemacht ?
besten dank für eure hilfe
mike
Die Einkünfte hat derjenige, dem sie zustehen, d.h. sollte deine Frau dies auf dein Konto überweisen, so gehe ich davon aus, daß dies euer gemeinsames Konto ist, folglich bleiben diese Einnahmen auch ihr anzurechnen. Die Freigrenze liegt hierbei bei 365 € monatlich, d.h. bis zu diesem Betrag hat die Familienversicherung keine Auswirkungen.MechanikMike hat geschrieben:wie sieht das gesetzt das ?
ist das so, nur weil ihr das gehört, hat sie auch gleich einnahmen, EGAL wohin diese überwiesen werden, oder wer diese bekommt ?
wovon wir der begriff " IHRE EINKÜNFTE" oder " EINKÜNFTE DES EHEPARTNERS" abhängig gemacht ?
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nein, so meinte ich es nicht....Die Einkünfte hat derjenige, dem sie zustehen, d.h. sollte deine Frau dies auf dein Konto überweisen,
als eheleute haben wir beide von den einkünften was, ABER die "mieteinahme" geht nicht auf ein geneinsanes girokonto, sondern auf MEIN eigenes, von dem wir u.a. beide leben....
danke in voraus
worauf auch deine Frau Zugriff hat - im gesetzlichen Güterstand ist dies so. Es wäre zu einfach nur dadurch keine eigenen Einnahmen zu haben, wenn diese auf eine Konto anderen Namens fließen, worauf jedoch beide Zugriff haben. Der Anspruch auf diese Einnahmen steht deiner Frau zu, wohin sie diese überweisen läßt ist zweitranging.als eheleute haben wir beide von den einkünften was, ABER die "mieteinahme" geht nicht auf ein geneinsanes girokonto, sondern auf MEIN eigenes, von dem wir u.a. beide leben....
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Bei einem gesetzlichen Güterstand(Zugewinngemeinschaft) haben immer beide Ehepartner Anspruch auf das Familieneinkommen, unabhängig davon, auf wen die Bankkonten eingetragen sind. Du schreibst doch, das Wohnmobil gehört deiner Frau und wenn hieraus ein Einkommen von über 365 € im Monat erzielt wird, erlischt die Familienversicherung. Wohin das Geld überwiesen wird, ist nicht relevant, nur wer diese Einnahmen erzielt.MechanikMike hat geschrieben:mmmmhhh, das würde heißen, wenn ich alleine ein eigenes konto hätte, auf dem meine frau keinen zugriff hätte, wäre das o.k. ?
wo kann ich den mindessatz nachlesen, den man dazu verdienen darf, damit die familienversicherung noch greift ( aok bayern)...
besten dank
mike
Die Familienversicherung endet, sofern das Einkommen des Mitversicherten 365 € überschreitet = 1/7 der monatlichen Bezugsgröße und die beträgt in 2010 2555 €
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danke, danke für eure tollen und schnellen antworten...
muß ich mal schauen wie ich das nun löse, dass ganze ist in wirklichkeit nicht ganz so einfach, war ja nur ein beispiel.
was kann denn im schlimmsten fall passieren, wenn ich nun ungewollt was falsch ankreuze und die nicht eindeutig feststellbare situation mit einer einnahme erst nochmal nicht angebe...?
schmeißt mich dann die kasse gleich raus, oder schlimmeres...urg ?
danke nochmals
mike
muß ich mal schauen wie ich das nun löse, dass ganze ist in wirklichkeit nicht ganz so einfach, war ja nur ein beispiel.
was kann denn im schlimmsten fall passieren, wenn ich nun ungewollt was falsch ankreuze und die nicht eindeutig feststellbare situation mit einer einnahme erst nochmal nicht angebe...?
schmeißt mich dann die kasse gleich raus, oder schlimmeres...urg ?
danke nochmals
mike
Du bist der ideale EhemannRentner hat geschrieben:Bei einem gesetzlichen Güterstand(Zugewinngemeinschaft) haben immer beide Ehepartner Anspruch auf das Familieneinkommen, unabhängig davon, auf wen die Bankkonten eingetragen sind.
Die Aussage stimmt so nicht ganz, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nichts anderes als Gütertrennung mit Ausgleich des beiderseitigen Zugewinns. Die Vermögensmassen bleiben strikt getrennt.
Ein Alleinkonto eines Ehegatten ist und bleibt sein Alleinkonto. Es kann dem Ehegatten (Mit-)Verfügungsmacht über das Konto eingeräumt werden; diese Verfügungsmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Der Ehegatte in intakter Ehe hat auch keinen unmittelbaren Anspruch auf das "Familieneinkommen", sprich das Einkommen des anderen Ehegatten. Vielmehr gibt es in intakter Ehe nur einen Anspruch auf "Haushaltsgeld" (§ 1360a Abs. 2 Satz 2 BGB) und ein "Taschengeld" für persönliche Bedürfnisse (5 - 7 % vom Nettoeinkommen des Verdienenden).
Das nur zur Klarstellung; nicht, dass die Ehemänner im Forum es mit der Angst zu tun bekommen
Dass dem Eigentümer eines vermieteten Gegenstandes die Mieteinkünfte rechtlich zustehen, egal wohin sie fließen, ist völlig korrekt.
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