angestellt & selbstständiger - privat versichtert bleibe
Moderator: Czauderna
angestellt & selbstständiger - privat versichtert bleibe
hallo,
ich habe mich 2009 selbständig gemacht und privat versichert.
das geschäft lief eher mäßig, daher habe ich anfang des jahres eine befristete vollzeitstelle (6 Monate) angenommen und bin momentan nur noch nebenberuflich selbständig.
die Lohnbuchhaltung meiner Festanstellung hat mich zur AOK angemeldet, obwohl ich privat versichert bin und dies auch bescheinigt vorglegt hatte. somit zahle ich momentan meine private Krankenversicherung UND die Beiträge bei der AOK
ich dachte eigentlich dass ich als privater gar nicht mehr so einfach in die gesetzliche Krankenversicherung komme:
dem sachberarbeiter der AOK meinte das er von einer solchen Regelung nix weiß.
Was soll ich tun? ich möchte privat versichert bleiben da ich demnächst ja wieder vollständig selbstständig sein werde und auch die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet haben möchte
ich habe mich 2009 selbständig gemacht und privat versichert.
das geschäft lief eher mäßig, daher habe ich anfang des jahres eine befristete vollzeitstelle (6 Monate) angenommen und bin momentan nur noch nebenberuflich selbständig.
die Lohnbuchhaltung meiner Festanstellung hat mich zur AOK angemeldet, obwohl ich privat versichert bin und dies auch bescheinigt vorglegt hatte. somit zahle ich momentan meine private Krankenversicherung UND die Beiträge bei der AOK
ich dachte eigentlich dass ich als privater gar nicht mehr so einfach in die gesetzliche Krankenversicherung komme:
dem sachberarbeiter der AOK meinte das er von einer solchen Regelung nix weiß.
Was soll ich tun? ich möchte privat versichert bleiben da ich demnächst ja wieder vollständig selbstständig sein werde und auch die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet haben möchte
Maßgebend ist hier die Regelung, dass hauptberuflich Selbstständige nicht krankenversicherungspflichtig sind (§ 5 Abs. 5 SGB V).
Variante 1: Die selbstständige Tätigkeit ist nebenberuflich
Dann tritt Versicherungspflicht in der GKV (und PV+RV+AlV) als Arbeitnehmer ein. Eine Befreiung ist hiervon nicht möglich. Die PKV kann innerhalb bestimmter Fristen vorzeitig und rückwirkend gekündigt werden.
Einzelheiten: § 205 Abs. 2 VVG: http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Variante 2: Die selbstständige Tätigkeit ist hauptberuflich
Am besten mit der AOK und der Lohnbuchhaltung Kontakt aufnehmen, damit die fehlerhafte Meldung des Arbeitgebers storniert wird. Eine AOK-Mitgliedschaft ist dann nicht zustande gekommen. Es sind lediglich Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus der Beschäftigung zu zahlen.
Bei der Unterscheidung haupt- oder nebenberuflich sind folgende Punkte maßgebend:
wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger und als Arbeitnehmer?
Verdienst aus selbständiger Tätigkeit und als Arbeitnehmer?
Werden in der selbständigen Tätigkeit Arbeitnehmer beschäftigt?
Am besten diese Punkte direkt mit der AOK klären.
Variante 1: Die selbstständige Tätigkeit ist nebenberuflich
Dann tritt Versicherungspflicht in der GKV (und PV+RV+AlV) als Arbeitnehmer ein. Eine Befreiung ist hiervon nicht möglich. Die PKV kann innerhalb bestimmter Fristen vorzeitig und rückwirkend gekündigt werden.
Einzelheiten: § 205 Abs. 2 VVG: http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Variante 2: Die selbstständige Tätigkeit ist hauptberuflich
Am besten mit der AOK und der Lohnbuchhaltung Kontakt aufnehmen, damit die fehlerhafte Meldung des Arbeitgebers storniert wird. Eine AOK-Mitgliedschaft ist dann nicht zustande gekommen. Es sind lediglich Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus der Beschäftigung zu zahlen.
Bei der Unterscheidung haupt- oder nebenberuflich sind folgende Punkte maßgebend:
wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger und als Arbeitnehmer?
Verdienst aus selbständiger Tätigkeit und als Arbeitnehmer?
Werden in der selbständigen Tätigkeit Arbeitnehmer beschäftigt?
Am besten diese Punkte direkt mit der AOK klären.
also momentan ist meine selbsständige Tätigkeit definitiv nebenberuflich. jedenfalls die nächsten paar Monate.
deshalb geht es mir vor allem um die Aussage: "Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat. ". Demnach könnte ich ja erst nach einem Jahr zurück in Gesetzliche KK.
deshalb geht es mir vor allem um die Aussage: "Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat. ". Demnach könnte ich ja erst nach einem Jahr zurück in Gesetzliche KK.
wenn die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ist, ist folglich die Stelle hauptberuflich, wie du auch selbst bestätigst.
Als hauptberuflicher Arbeitnehmer besteht Pflichtversicherung in der GKV. Eine Wahl besteht hierbei nicht.
Das genannte Zitat betrifft Personen, die als Arbeitnehmer privat versichert sind und in die GKV zurück wollen. Dann wäre der Zeitraum von einem Jahr zu berücksichtigen. In deinem Fall besteht Versicherungspflicht ab Beschäftigungsbeginn - sh. Variante 1 von RHW
Als hauptberuflicher Arbeitnehmer besteht Pflichtversicherung in der GKV. Eine Wahl besteht hierbei nicht.
Das genannte Zitat betrifft Personen, die als Arbeitnehmer privat versichert sind und in die GKV zurück wollen. Dann wäre der Zeitraum von einem Jahr zu berücksichtigen. In deinem Fall besteht Versicherungspflicht ab Beschäftigungsbeginn - sh. Variante 1 von RHW
Rentner hat geschrieben:wenn die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ist, ist folglich die Stelle hauptberuflich, wie du auch selbst bestätigst.
Als hauptberuflicher Arbeitnehmer besteht Pflichtversicherung in der GKV. Eine Wahl besteht hierbei nicht.
Das genannte Zitat betrifft Personen, die als Arbeitnehmer privat versichert sind und in die GKV zurück wollen. Dann wäre der Zeitraum von einem Jahr zu berücksichtigen. In deinem Fall besteht Versicherungspflicht ab Beschäftigungsbeginn - sh. Variante 1 von RHW
In welchem Gesetz steht denn dieses Regelung? da muss es doch eine Quelle geben.
Das würde ja ansonste bedeuten dass ich meine private kündigen muss; das doppelt gezahlten Beiträge futsch sind. Wenn mein befristete Arbeitsverhältnis im Sommer endet gar nicht mehr versichert bin
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.htmlsim7700 hat geschrieben:In welchem Gesetz steht denn dieses Regelung? da muss es doch eine Quelle geben.
nein, es besteht wohl die Möglichkeit sich freiwillig in der GKV weiter zu versichern. Im übrigen hast du mit Beginn der Beschäftigung die Möglichkeit die PKV ohne Kündigungsfrist zu beenden. Hierfür ist eine Mitgliedschaftsbescheinigung der jeweiligen Kasse vorzulegen.Das würde ja ansonste bedeuten dass ich meine private kündigen muss; das doppelt gezahlten Beiträge futsch sind. Wenn mein befristete Arbeitsverhältnis im Sommer endet gar nicht mehr versichert bin
eine freiwillige weiterversicherung in der gkv geht jedoch nur, wenn du wenigstens 12 monate am stück beschäftigt und damit gkv versichert bist oder nach ende der kürzeren beschäftigung in den letzten fünf jahren 24 monate gkv-versichert warst.
liegt dir denn von der aok eine versicherungsrechtliche beurteilung vor?
liegt dir denn von der aok eine versicherungsrechtliche beurteilung vor?
eine versicherungsrechtliche beurteilung liegt nicht vor.
ich wurde ungefragt einfach an die aok angmeldet, was ich schon für eine frechheit halte.
und die 12 Monate am Stück werde ich auch nicht beschäftigt sein, deshalb möchte ich ja auch in meiner alten privaten KK bleiben und die gesetzliche rückwirkend ungültig machen.
ich wurde ungefragt einfach an die aok angmeldet, was ich schon für eine frechheit halte.
und die 12 Monate am Stück werde ich auch nicht beschäftigt sein, deshalb möchte ich ja auch in meiner alten privaten KK bleiben und die gesetzliche rückwirkend ungültig machen.
Hallo,
Es könnte aber sinnvoll sein, die bisherige private Vollversicherung in eine private Zusatzversicherung umzuwandeln.
MfG
ratte1
Diese hat offenbar der Arbeitgeber vorgenommen.sim7700 hat geschrieben:eine versicherungsrechtliche beurteilung liegt nicht vor.
Das ist keine Frechheit, sondern die gesetzliche Vorgabe. Wenn man innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung keine Mitgliedsbescheingung einer gesetzlichen KK vorlegt, entscheidet der AG bei welcher KK er den Arbeitnehmer anmeldet.sim7700 hat geschrieben:ich wurde ungefragt einfach an die aok angmeldet, was ich schon für eine frechheit halte.
Dann wäre aber wahrscheinlich die alternative Vorversicherungszeit von 24 Monaten innerhalb von 5 Jahren erfüllt und damit die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der GKVsim7700 hat geschrieben:.und die 12 Monate am Stück werde ich auch nicht beschäftigt sein
Die Gesetzeslage spricht aber dagegen.sim7700 hat geschrieben: deshalb möchte ich ja auch in meiner alten privaten KK bleiben und die gesetzliche rückwirkend ungültig machen.
Es könnte aber sinnvoll sein, die bisherige private Vollversicherung in eine private Zusatzversicherung umzuwandeln.
MfG
ratte1
da du pflichtversichert bist solltest du die private anschreiben und die vollversicherung in eine (große) anwartschaft umstellen. das ganze rückwirkend zum beginn der beschäftigung.
sobald die pflicht endet, dann die anwartschaft aktivieren. auf diesem wege gehen dir deine alterungsrückstellungen aus der vergangenheit nicht verloren und du kannst wieder in deinen bisherigen tarif rein. kt musst du *** behandeln... also jetzt senken, aufgrund statuswechsel, später erhöhen (abklären wie das prozedere hier ist).
gruss harry
sobald die pflicht endet, dann die anwartschaft aktivieren. auf diesem wege gehen dir deine alterungsrückstellungen aus der vergangenheit nicht verloren und du kannst wieder in deinen bisherigen tarif rein. kt musst du *** behandeln... also jetzt senken, aufgrund statuswechsel, später erhöhen (abklären wie das prozedere hier ist).
gruss harry
okay, hier scheinen ja Experten versammelt zu sein.
Dann frag ich einfach mal hier rein.
Ich bin auch auf dem Weg in die Selbstständigkeit und gerade dabei die ganzen Formalia hinter mich zu bringen.
Das ist leider viel viel mehr als ich erwartet habe und ich bin leicht überfordert.
Ein Knackpunkt an der Sache ist auf jeden Fall auch die Krankenversicherung.
Mein Onkel, der ebenfalls selbstständig ist, hat mir gesagt es sei nicht notwendig sich privat versichern zu lassen.
Er selbst ist glaube ich auch weiterhin gesetzlich versichert. Ab welchem Einkommen lohnt sich denn eine private Krankenversicherung und wie würdet ihr die abschließen?
Ich habe mir diese Seite raus gesucht (......................), aber bin unsicher, ob ich am Ende mehr zahle, wenn ich über eine solche Seite buche.
Würde mich freuen, wenn dieser Thread noch mal auflebt.
Dann frag ich einfach mal hier rein.
Ich bin auch auf dem Weg in die Selbstständigkeit und gerade dabei die ganzen Formalia hinter mich zu bringen.
Das ist leider viel viel mehr als ich erwartet habe und ich bin leicht überfordert.
Ein Knackpunkt an der Sache ist auf jeden Fall auch die Krankenversicherung.
Mein Onkel, der ebenfalls selbstständig ist, hat mir gesagt es sei nicht notwendig sich privat versichern zu lassen.
Er selbst ist glaube ich auch weiterhin gesetzlich versichert. Ab welchem Einkommen lohnt sich denn eine private Krankenversicherung und wie würdet ihr die abschließen?
Ich habe mir diese Seite raus gesucht (......................), aber bin unsicher, ob ich am Ende mehr zahle, wenn ich über eine solche Seite buche.
Würde mich freuen, wenn dieser Thread noch mal auflebt.