Hallo,
ich bin Betreuer meines Vaters, der in einer Wohngruppe für Demenzkranke lebt. Er hat z. Zt. die Pflegestufe 2. Wir wollten aber auch den für Demenzkranke vorgesehenen erhöhten Betrag von 2400€, bewilligt wurden uns aber erst nur die 1200€, da er schon vorher den Betrag von 460€ erhalten hat.
Daher hatte ich einen Widerspruch eingelegt. Zwischenzeitlich hat sich der Pflegeaufwand meines Vaters erhöht, da er im Krankenhaus war und nun z. Zt. im Rollstuhl sitzt. Der ambulante Pflegedienst meint, dass man hier schon die Pflegstufe 3 beantragen müßte, wovon ich als Betreuer aber nicht überzeugt bin, und eher vermute, daß der Pflegedienst hier mehr Geld ausschöpfen will. Jetzt kommt der MDK zur Begutachtung ohne das ich als Betreuer davon Kenntnis hatte.
Ist es möglich, daß man mich hier übergehen kann/darf?
Kann dieser Termin, der meines Erachtens, nur zur Feststellung des erhöhten Betrages der Pauschale für Demenzkranke sein soll, gleichzeitig vom ambulanten Pflegedienst zur Höherstufung in die Pflegstufe 3 ausgenutzt werden, ohne das ich dafür einen Antrag gestellt habe?
Bei einer Höherstufung in Stufe 3 würden sich ja auch für mich als Angehöriger die Kosten erhöhen, die ich vielleicht nicht mehr aufbringen kann.
Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben.
Gruß, Karl.
MDK Besuch wegen Höherstufung nach §45b oder Pflegestufe 3
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Wenn Sie gerichtlich bestellter Betreuer sind, hängt es zunächst davon ab, welche Themenbereiche Ihnen im Rahmen der Betreuung zugesprochen wurden.
Ich gehe jetzt einmal davon aus, das sie die Betreuung für alle Bereiche gerichtlich übertragen bekommen haben:
Dann ist die Frage klar zu beantworten - Nein, man darf Sie nicht übergehen. Weiss den die Pflegekasse von der Betreuung? Will heissen, haben Sie den Betreuerausweis irgendwann einmal dort eingereicht.
Für mich ist noch nicht ganz klar, ob es sich bei der Einrichtung bei der Ihr Vater untergebracht ist, um ein stationäres Pflegeheim im Sinne der PV handelt. Sollte das der Fall sein, kann die Heimleitung Sie auffordern einen entsprechenden Höherstufungsantrag zu stellen, weil das Pflegeheim einen Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung hat (BSG Rechtssprechung). Kommen Sie dieser Aufforderung wiederholt nicht nach, wird Ihnen der höhere Pflegesatz "von Amts wegen" in Rechnung gestellt - unabhängig von der tatsächlichen Pflegestufe.
Ein Pflegeheim/ Pflegedienst kann für den Versicherten aber in keinem Fall einen Antrag im Namen des Versicherten stellen, den würde ich als Pflegekasse nicht akzeptieren, bzw. beim Versicherten/Betreuer nachfragen, ob dér Antrag auch tatsächlich dem Willen des Versicherten entspricht..
Ergänzend noch ein Hinweis aus der Praxis:
Bei entsprechenden Anträgen bzgl. der zusätzlichen Betreuungsleistungen leiten wir automatisch eine Nachuntersuchung durch den Medizinischen Dienst ein. Wird hierbei eine höheré Pflegestufe festgestellt, informieren wir den Versicherten entsprechend und fordern einen entsprechenden Antrag an....
Hilft das weiter ?
Ich gehe jetzt einmal davon aus, das sie die Betreuung für alle Bereiche gerichtlich übertragen bekommen haben:
Dann ist die Frage klar zu beantworten - Nein, man darf Sie nicht übergehen. Weiss den die Pflegekasse von der Betreuung? Will heissen, haben Sie den Betreuerausweis irgendwann einmal dort eingereicht.
Für mich ist noch nicht ganz klar, ob es sich bei der Einrichtung bei der Ihr Vater untergebracht ist, um ein stationäres Pflegeheim im Sinne der PV handelt. Sollte das der Fall sein, kann die Heimleitung Sie auffordern einen entsprechenden Höherstufungsantrag zu stellen, weil das Pflegeheim einen Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung hat (BSG Rechtssprechung). Kommen Sie dieser Aufforderung wiederholt nicht nach, wird Ihnen der höhere Pflegesatz "von Amts wegen" in Rechnung gestellt - unabhängig von der tatsächlichen Pflegestufe.
Ein Pflegeheim/ Pflegedienst kann für den Versicherten aber in keinem Fall einen Antrag im Namen des Versicherten stellen, den würde ich als Pflegekasse nicht akzeptieren, bzw. beim Versicherten/Betreuer nachfragen, ob dér Antrag auch tatsächlich dem Willen des Versicherten entspricht..
Ergänzend noch ein Hinweis aus der Praxis:
Bei entsprechenden Anträgen bzgl. der zusätzlichen Betreuungsleistungen leiten wir automatisch eine Nachuntersuchung durch den Medizinischen Dienst ein. Wird hierbei eine höheré Pflegestufe festgestellt, informieren wir den Versicherten entsprechend und fordern einen entsprechenden Antrag an....
Hilft das weiter ?