Zusatzbeitrag auch für Grenzgänger?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zusatzbeitrag auch für Grenzgänger?
Hallo,
ich bin als Grenzgänger (arbeite in der Schweiz, wohne in Deutschland) bei einer schweizer Krankenversicherung versichert. Versicherungsbeiträge bezahle ich lediglich an die schweizer Versicherung, über die "Bescheinigung E 106" habe ich jedoch eine deutsche Versichertenkarte bekommen und kann in Deutschland Leistungen beziehen wie ein gesetzlich Versicherter (muss auch Praxisgebühr bezahlen).
Soweit ich das KV-Abkommen für Grenzgänger verstanden habe, werden sämtliche Kosten, die bei meiner deutschen KV anfallen an die schweizer KV weitergeleitet und von dieser bezahlt, die deutsche KV hat somit KEINE Ausgaben für mich.
Jetzt habe ich vor ein paar Tagen von meiner deutschen KV einen Brief mit der Aufforderung zur Bezahlung des Zusatzbeitrags von 8€/Monat bekommen. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das überhaupt zulässig ist, da die Krankenkasse für mich nichts bezahlen muss.
Kenn sich hier jemand damit aus, ob ich den Zusatzbeitrag zahlen muss, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
ich bin als Grenzgänger (arbeite in der Schweiz, wohne in Deutschland) bei einer schweizer Krankenversicherung versichert. Versicherungsbeiträge bezahle ich lediglich an die schweizer Versicherung, über die "Bescheinigung E 106" habe ich jedoch eine deutsche Versichertenkarte bekommen und kann in Deutschland Leistungen beziehen wie ein gesetzlich Versicherter (muss auch Praxisgebühr bezahlen).
Soweit ich das KV-Abkommen für Grenzgänger verstanden habe, werden sämtliche Kosten, die bei meiner deutschen KV anfallen an die schweizer KV weitergeleitet und von dieser bezahlt, die deutsche KV hat somit KEINE Ausgaben für mich.
Jetzt habe ich vor ein paar Tagen von meiner deutschen KV einen Brief mit der Aufforderung zur Bezahlung des Zusatzbeitrags von 8€/Monat bekommen. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das überhaupt zulässig ist, da die Krankenkasse für mich nichts bezahlen muss.
Kenn sich hier jemand damit aus, ob ich den Zusatzbeitrag zahlen muss, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Auf meine Anfrage bei der Krankenkasse hab ich leider bisher noch keine Antwort erhalten. Werde die Sache dann aber auf jeden Fall ans BVA weiterleiten. Eine "EDV-Unfähigkeit" ist m.E. keine Entschuldigung für die unrechtmäßige Einforderung einer Gebühr. Es gibt sicherlich genug Leute, die diese Gebühr ohne weitere Nachforschung anstandslos überweisen...
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- Beiträge: 27
- Registriert: 18.09.2009, 20:28
Warum denn gleich das BVA einschalten????windkom hat geschrieben:Ich würde vorschlagen, den Brief der deutschen KV an das BVA weiterzuleiten.
Da versucht wohl die deutsche KV wiederum gesetzeswidrig einen Versicherten abzuzocken.
Kindern empfiehlt man doch auch, zunächst zu versuchen einen Streit untereinander zu klären, ohne dass gleich Mama oder Papa um Hilfe gebeten werden.
Das bei jeder Unstimmigkeit oder Irrtum das BVA eingeschalten wird, halte ich für Blödsinn (meine Meinung). Manche Dinge kann man auch durch eine Nachfrage klären.
...man kann auch ziemlich Wind um nix machen und die Aufsichtsbehörde mit Nichtigkeiten beschäftigen.
Nur weil das BVA eingeschaltet wird, kommt es sicher nicht zur Aussetzung einer evtl. Vollstreckung... Insoweit ist dieser Tip so ziemlich das falscheste was man vorschlagen kann! Wenn man sonst nichts zu tun hat, kann man das ja dann auch noch tun!
Vorrangig: Kasse anschreiben - Widerspruch einlegen !
Nur weil das BVA eingeschaltet wird, kommt es sicher nicht zur Aussetzung einer evtl. Vollstreckung... Insoweit ist dieser Tip so ziemlich das falscheste was man vorschlagen kann! Wenn man sonst nichts zu tun hat, kann man das ja dann auch noch tun!
Vorrangig: Kasse anschreiben - Widerspruch einlegen !
Das Ganze hat sich heute doch noch zum Guten gewendet und eine Beschwerde beim BVA o.ä. bleibt mir zum Glück erspart
Heute morgen habe ich eine Antwort auf meine Anfrage bei der KV bekommen, in der sich die Kundenberaterin mehrfach bei mir entschuldigt hat. Da ich erst seit 1.2. Grenzgänger bin, wurde das bei der Erhebung der Zusatzgebühr noch nicht berücksichtigt. Stichtag dafür war anscheinend der 28.01.
Nu denn ... Ende Gut, Alles Gut Vielen Dank für Eure Hilfe!
Heute morgen habe ich eine Antwort auf meine Anfrage bei der KV bekommen, in der sich die Kundenberaterin mehrfach bei mir entschuldigt hat. Da ich erst seit 1.2. Grenzgänger bin, wurde das bei der Erhebung der Zusatzgebühr noch nicht berücksichtigt. Stichtag dafür war anscheinend der 28.01.
Nu denn ... Ende Gut, Alles Gut Vielen Dank für Eure Hilfe!