Weiß jemand ganz sicher, wonach die Beiträge für einen Beamten, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, berechnet werden? Sind es die Bruttolohnbezüge oder werden auch Kapitalerträge mit einbezogen?
Wie ist es, wenn jemand seit der 70er Jahre immer in derselben GKV versichert ist? Kann ja sein, dass sich die Vertagsbedingungen die letzten Jahre verändert haben?
Freue mich auf Antwort!
Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
Beamte sind in der GKV freiwillig versichert, d.h. sämtliche Einnahmen sind beitragspflichtig, somit auch Kapitaleinnahmen. Die Bedingungen hierfür haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. Möglicherweise wurde bisher lediglich der Bruttoverdienst für die Berechnung herangezogen und nun auch andere Einkünfte.Gjanuschek hat geschrieben:Weiß jemand ganz sicher, wonach die Beiträge für einen Beamten, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, berechnet werden? Sind es die Bruttolohnbezüge oder werden auch Kapitalerträge mit einbezogen?
Wie ist es, wenn jemand seit der 70er Jahre immer in derselben GKV versichert ist? Kann ja sein, dass sich die Vertagsbedingungen die letzten Jahre verändert haben?
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die Frage wurde bereits hier gestellt und beantwortet
-http://www.krankenkassentarife.de/basep ... os=2177.25
auch Beamte müssen als freíwillig Versicherte Beiträge von allen Einnahmen zahlen...
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