Zwangsumwandlung von gesetzlicher Vers. in privater Vers.

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Alter
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Zwangsumwandlung von gesetzlicher Vers. in privater Vers.

Beitrag von Alter » 06.03.2010, 10:10

Hallo,

Meine gesetzliche Pflichtvers. wird jetzt laut einem Schreiben von meiner Krankenkasse in eine freiwillige Vers. umgewandelt.
Der Grund hierfür ist dass mein Verdienst scheibar zu hoch sein.
In diesem Jahr wird mein Verdienst weit weniger sein da wir Kurzarbeiten. Mein Arbeitgeber fragt schon mehere Jahre ob ich mich nicht privat vers. möchte - Ich sagte Ihm aber jedesmal dass ich aufgrund einer chronischen Erkrankung pflichtversichert bleiben möchte. Jetzt hat er vermutlich von sich aus bei der Krankenkasse den Antrag auf eine Änderung in die freiwillige Mitgliedschaft gestellt. Die Folge ist dass der AG-Anteil niedriger ist und ich als AN mehr zahlen muss. Laut Schreiben von der Krankenkasse kann ich innerhalb von 2 Wochen Wiederspruch einlegen.

Was halten Sie davon ?

MFG
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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.03.2010, 11:32

Hallo,
was die Krankenversicherung angeht, so sehe ich keine Änderung bzw. Nachteile für den Arbeitnehmer ob er pflicht- oder freiwillig versichert ist.
Er erhält seinen Arbeitgeberbeitrag in gleicher Höhe wobei die Beitragsbemessungsgrenze in der KV. die Obergrenze bildet.
Zum Status selbst - auch als freiwillig Versicherter muss man nicht in die PKV wechseln sondern kann in seiner alten Kasse bleiben.
Könntest Du ggf. deine Frage etwas präzisieren ?
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.03.2010, 11:37

sorry, du hast hier gar nix verstanden.

du solltest den Menschen von der KK (Name steht ja drauf, wenn es eine gute KK ist) mal anrufen und dich beraten lassen.


wer 3 Jahre die JAE-Grenze überschreitet, bei dem endet die Pflichtversicherung und wird dann zum 01.01. (hier 2010) in eine freiwillige Versicherung umgewandelt.

Beiträge und Leistungen sind gleich.
Hat überhaupt nix mit dem Willen des Arbeitgeber zu tun.

Zu der Kurzarbeit: bei KUG gilt das Arbeitsentgelt, welches OHNE KUG vorhanden wäre.

Die Sache mit dem Widerspruch: die KK MUSS dich rechtlich darauf hinweisen, dass du die FREIWILLIGE (weil es ja freiwillig ist) nicht willst.

Machst Du nichts , dann bleibt es bei der gesetzlichen Versicherung (was dann eine freiw. Versicherung ist).


alles klar ?

arme Sau
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Beitrag von arme Sau » 07.03.2010, 13:21

naja... es gibt schon gravierende Unterschiede... erst kürzlich gab es z.B. ein Urteil, dass freiwillig versicherte Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung später mit abdrücken dürfen, dies also zur Bemessung mit heran gezogen wird... der heutige Konsumverzicht wird einem später also schön negativ ausgelegt. wie immer in unserem Land...

Beratung tut somit sicherlich Not...

glückauf Deutschland...

Rentner
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Beitrag von Rentner » 07.03.2010, 13:32

arme Sau hat geschrieben:naja... es gibt schon gravierende Unterschiede... erst kürzlich gab es z.B. ein Urteil, dass freiwillig versicherte Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung später mit abdrücken dürfen, dies also zur Bemessung mit heran gezogen wird... der heutige Konsumverzicht wird einem später also schön negativ ausgelegt. wie immer in unserem Land...
dies gilt nur für freiwillig versicherte Rentner. Als freiwillig versicherter Arbeitnemer wird man normalerweise pflichtversicherter Rentner und somit hat die priv. Rentenversicherung keine Auswirkungen.

dresdner
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Beitrag von dresdner » 07.03.2010, 22:08

es gibt gar keinen grund zur beunruhigung. an deiner versicherung ändert sich gar nichts. du bleibst weiter bei deiner krankenkasse versichert. alles, was bisher passierte, ist gesetzlich geregelt und gewollt.

die wortwahl (freiwillig oder pflichtversichert) ist aus heutiger sicht eher zweitrangig, hat in der praxis meist nur den gravierenden unterschied, dass der freiwillig versicherte sich auch privat versichern kann. von daher bist du ja nicht privat versichert,weil du in einer gesetzlichen krankenkasse freiwillig versichert bleibst.

devil767
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Beitrag von devil767 » 08.03.2010, 19:10

Zuerst mal die Voraussetzungen : Wer 3 Jahre über der sog. JAE Grenze verdient und auch voraussichtlich die des Folgejahres überschreitet, scheidet aus der Versicherungspflicht aus. Da die mögliche Kurzarbeit eben nur möglich ist, hat der Arbeitgeber das Gehalt für das ganze Jahr geschätzt und festgestellt, dass die JAE-Grenze auch dieses Jahr überschritten wird. --> Versicherungsfreiheit ab 01.01.2010
Ein direkter Nachteil daraus ergibt sich nicht. Allerdings ist man als freiwillig Versicherter für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Beitragsschuldner. Sollte der Arbeitgeber anbieten, dies über das sog. Firmenzahlerverfahren weiterhin an die Kasse zu überweisen, so verbleibt der Versicherte weiterhin als Beitragsschuldner und kann ggf. von der Krankenkasse angemahnt werden.
Ansonsten bleibt alles wie es war. Freiwillig Versicherte Renter gibt es auch glaub ich nicht mehr als zu Viele mittlerweile. Die Voraussetzungen der 9/10 Regelung wurden ja vor ein paar Jahren geändert, so dass dieser Personenkreis mittlerweile relativ klein ist. Voraussetzung ist demnach, dass man mittlerweile 9/10 der 2. Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert sein muss um in die KVDR zu kommen. Früher war das anders, da musste man diese 9/10 pflichtversichert sein.

VG

devil
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