Meine Frage:
Hat die Änderung des Familienstatus von "verheiratet" zu "getrennt lebend" irgendwelche Konsequenzen?
Mein Mann und ich leben in zwei Wohnungen (und haben somit auch zwei unterschiedliche Adressen) sind beim Finanzamt gemeinsam veranlagt. Unser Kind erziehen wir beide. Ich bin bei meinem Mann mit familienversichert, selbstständig, mit einem geringen Gesamteinkommen.
Solange mein Einkommen unter besagten 400 € /360€ liegt, wollen wir diese Situation auch so beibehalten.
Die Krankenkasse hat uns nun als `getrennt lebende Ehegatten` eingestuft auf dem Prüfbogen für die Familienversicherung des Sohnes.
Kann die Kasse mich dadurch aus der Familienversicherung ausschließen?
Was geht es eigentlich meine Krankenkasse an, in welcher Form ich/wir unsere standesamtlich beglaubigte Ehe gestalten?
Gibt es da eine "Aussagepflicht"?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und bedanke mich schon mal dafür!
anna_
Familienstatus: "getrennt lebend"
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Familienstatus: "getrennt lebend"
Geht das nicht nur im Jahr der Trennung?anna_ hat geschrieben: sind beim Finanzamt gemeinsam veranlagt
..So lange Sie verheiratet, sprich nicht rechtskräftig geschieden sind und die sonstigen Voraussetzungen (insbeondere keine hauptberufliche Selbständigkeit) der Familienversicherung erfüllt werden, hat das prinzipiel keine Auswirkung auf die Familienversicherung. Der Anspruch besteht also grundsätzlich auch dann, wenn Sie getrennt lebend sind.
Und ja - das geht die Kasse etwas an, da Sie mit der beitragsfreien Familienversicherung eine Sozialleistung in Anspruch nehmen. Sie sind zur Auskunft verpflichtet (Mitwirkungspflichten nach SGB I). Wenn Sie die Angaben verweigern oder nicht wahrheitsgemäss machen, kann das zur Beendigung der Familienversicherung führen.
Und ja - das geht die Kasse etwas an, da Sie mit der beitragsfreien Familienversicherung eine Sozialleistung in Anspruch nehmen. Sie sind zur Auskunft verpflichtet (Mitwirkungspflichten nach SGB I). Wenn Sie die Angaben verweigern oder nicht wahrheitsgemäss machen, kann das zur Beendigung der Familienversicherung führen.