ich finde, wenn ich den entsprechenden links der BKKG folge, weiterhin nur das bereits oben zitierte, also die Satzung in der Fassung vom 1.1.:Platon67 hat geschrieben:...ich kann mich ja irren, aber:
1. Ich habe die Satzung der BKK Gesundheit Stand 01.02.2010 adhoc auf deren Homepage gefunden.
2. War es zumindest mal so, dass die Satzungsänderung lediglich am schwaren Brett in der Kasse ausgehängt werden musste um die Wirksamkeit sicherzustellen.
Was soll das dann im Ergebnis bringen - selbst wenn der Widerspruch Erfolg hätte? Der Zeitpunkt ab dem der Zusatzbeitrag erhoben wird, wird sich lediglich verschieben - aber sicher nicht für alle Zeit damit erledigt sein....
So ganz verstehe ich den Aufruf nicht
bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266852742-007dd00000-0000000001-1266852931-enm-gesundheitbkk/Satzung_der_BKK_Gesundheit/n237/?node_id=238&e=c
Und wo erfahre ich, was von der Aufsichtsbehörde nun eigentlich abgenickt ist? Veröffentlichen kann man viel...
Im übrigen scheint die Suchfunktion bei denen nicht zu funktionieren?
Es geht sekundär um's Aufschieben- primär um's ÄRGER machen, so dass Aufwand > Nutzen.
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@Shayla:
Wenn ich Dich richtig verstgehe, muss ich- bz. meine Mutter- nun also keinen "Widerspruch" einlegen, sondern der BKKG lediglich die Unrechtmäßigkeit und damit Unwirksamkeit ihrer Forderung mitteilen?
Dank euch beiden.