Hallo,
ich habe im Dezember 2009 eine Zusage über 100% für Zahnersatz erhalten, da ich Arbeitslosengeld beziehe. Die Behandlung hat letzte Woche begonnen, und wird ende März beendet. Jetzt meine Frage, ich fange anfang März wieder an zu arbeiten und verdiene dann zu viel für 100%, werden von der KK 100% Übernommen oder nur 50%. Bei Gericht gilt der Zustand bei Antragsgenehmigung. Danke für die Antwort im vorraus.
tschau
Festkostenzuschss 100%, Arbeitsaufnahme
Moderatoren: Czauderna, Karsten