freiwillig oder pflichtversichert? welche Kriterien

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mbernhardt
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freiwillig oder pflichtversichert? welche Kriterien

Beitrag von mbernhardt » 08.02.2010, 14:25

Hallo,

wer kann mir sagen, welche Kriterien genau gelten, so dass eine freiwillig in der GKV Versicherte Frau
wieder pflichtversichert ist.

Beispiel:
2006: die Frau ist freiwillig versichert, da Jahres- und Monatseinkommen jeweils über der VersPflichtgrenze liegen
2007: Monats- und Jahreseinkommen liegen unterhalb der jeweiligen VersPflichtgrenze, trotzdem laut Gehaltsabrechnung immernoch freiwillig versichert
2008: Monatseinkommen überhalb, Jahreseinkommen unterhalb der jeweiligen VersPflichtgrenze (aufgrund von Abzügen), laut Gehaltsabrechnung immernoch freiwillig versichert
2009: Monatseinkommen überhalb, Jahreseinkommen unterhalb der jeweiligen VersPflichtgrenze (aufgrund von Kurzarbeit im Sommer und Mutterschutz ab 20.10.2009), laut Gehaltsabrechnung immernoch freiwillig versichert
2010: Monatseinkommen - theoretisch - unterhalb der VersPflichtgrenze; kein Einkommen wegen Elternzeit.

Die Frau "schrammt" also seit Jahren immer an der VersPflichtgrenze entlang - mal oberhalb, mal unterhalb. Ihr Arbeitgeber (immer derselbe) hat sie immer als freiwillig versichert geführt.

Für die Zeit nach ihrem Mutterschutz (ab 23.02.2010) ist für die Beitragsfreiheit nun entscheidend, ob sie freiwillig oder pflichtversichert ist, da ihr Mann - der mehr verdient in der PKV ist. (siehe http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 1_03.phtml)

Die Frage ist nun: Kann sie geltend machen, dass sie fälschlicherweise als freiwillig versichert galt/gilt und eigentlich pflichtversichert ist?

Danke für die Antworten!

Gast

Beitrag von Gast » 08.02.2010, 18:09

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Versicherungsfreiheit setzt jedoch erst ein, wenn das Arbeitsentgelt die JAEG in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat und auch (voraussichtlich) weiterhin übersteigt.

Unterschreitet ein Arbeitnehmer dagegen im laufenden Kalenderjahr mit seinem Einkommen künftig die JAEG, tritt die Versicherungspflicht sofort ein.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze

Wichtig ist hier die JAEG zu berücksichtigen, nicht die Beitragsbemessungsgrenze!

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