Selbstständig -> Insolvenz -> Krankenversicherung?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Szaboloni
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Selbstständig -> Insolvenz -> Krankenversicherung?

Beitrag von Szaboloni » 01.02.2010, 11:26

Hallo!

Ich habe einen guten Freund, um den ich mir momentan große Sorgen mache.
Er war 20 Jahre selbstständig, hatte eine - bis vor kurzem - gut gehende Firma mit 40 Angestellten. Leider musste er nun Insolvenz anmelden. Wie sieht es jetzt mit der Krankenversicherung aus? Er verdient kein Geld mehr, seine Frau geht lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nach. Welche Möglichkeiten gibt es, um zu gewährleisten, dass er und seine Familie bezahlbar krankenversichert bleiben?

Vielen Dank,

Stephan

Gast

Beitrag von Gast » 01.02.2010, 16:50

hat er denn schon einen Antrag auf HartzIV gestellt? oder Sozialhilfe?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 01.02.2010, 22:45

Hallo,

ist/war er zuletzt gesetzlich oder privat krankenversichert?

MfG
ratte1

Szaboloni
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Beitrag von Szaboloni » 02.02.2010, 00:15

Er ist/war bis dato gesetzlich versichert.

Und, soweit ich weiß, hat keinen Anspruch auf Hartz 4.

Gast

Beitrag von Gast » 02.02.2010, 14:59

dann soll er bitte den Gang zum Amt nicht scheuen. denn bezieht er dann Leistungen (z.B. ALG2), dann zahlt das Amt für ihn die Beiträge.

Szaboloni
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Beitrag von Szaboloni » 02.02.2010, 18:29

Der Punkt ist, dass (noch - hoffen wir, dass es so bleibt) Vermögen da ist, in Form des Hauses, in dem die Familie lebt. Das wollen sie wenn möglich behalten. Und für diesen Fall wollen sie möglichst günstig versichert bleiben, denn die Krankenversicherung wird akut benötigt.

Wenn sie auch noch das Haus verlieren sollten, wäre die Krankenkassenfrage geklärt.

Er und seine Frau sind auch schon auf Arbeitssuche, was sich jedoch leider nicht so einfach gestaltet.

wolf
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Beitrag von wolf » 02.02.2010, 18:45

Hallo Szaboloni,

ich setze hier mal voraus, dass er bis unmittelbar bis Gewerbeaufgabe versichert war.
Wenn er nun der Kasse gegenüber nachweist, dass er die selbständige Tätigkeit aufegegeben hat, ist eine Einstufung als "sonstig freiwillig Versicherter" möglich.

Der Beitrag berrechnet sich nach seinen monatliche Einkünften. Liegen diese unter 851,67 Euro, beträgt sein monatlicher Beitrag inkl. Pflegeversicherung 138,40.

Seine Frau und ggf. Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, sofern diese keine Einkünfte in Höhe von mon. 340 Euro beziehen Ausnahme: Minijob. Hier sind 400 Euro unschädlich für den Anspruch auf Familienversicherung.

Er sollte sich schnellstens mit seiner Kasse in Verbindung setzen.

sven211
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Beitrag von sven211 » 02.02.2010, 22:00

selbstgenutztes haus muss man bei hartz IV nicht verkaufen ...!!!

????

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